Autor Thema: Rund um die Haftung  (Gelesen 91688 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Adolette

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 36
  • Geschlecht: Weiblich
Haftpflichtversicherung zahlt nur 50% bei "Pferd gegen Pferd"
« Antwort #255 am: 17.07.09, 11:00 »
Vorgeschichte: Offenstall. Anderes Pferd hat hinten Eisen drauf bekommen und mußte daher in "Einzelhaft" stehen. Hat sich daraus befreit und ist gezielt auf mein Pferd losgegangen (es gibt Zeugen) - Tierarztkosten EUR 600,00
Die Haftpflichtversicherung des Versursachers hat die TA-Rechnungen, ein ärztliches Gutachten, Fotos vom Unfallort und die Zeugenaussage.

Jetzt: die Versicherung zahlt nur 50%. Den Rest müße ich selbst zahlen, da auch ich als Pferdehalter damit zu rechnen habe, dass von Pferden eine Gefahr ausgeht. Paragraphen des BGB werden erwähnt: §833 "Haftung des Tierhalters" und §254 "Mitverschulden"

Recherche: es gibt diverse Urteile von Land- und sogar Oberlandesgerichten. Die Versicherung geht nämlich einfach mal davon aus, dass zwei Pferde nicht ohne Grund schlägern, d.h. man nimmt hier wohl an, dass beide Pferde gleichstarke Parteien seien und evtl. eines zuvor droht und daraufhin das andere schlägt.

In meinem Fall ist dies wirklich nicht so, denn a) bei schlagendem Pferd war hohes Gefahrenpotenzial erkennbar und als Folge ja "Einzelhaft" und b) ist meine 22jährige Stute halbblind und wurde unter Zeugen verprügelt...

ach ja..... warum muß man sich nur immer streiten.... *seufz*

kennt jemand ähnliche Fälle oder gar Gerichtsurteile?
Bin über jeden Rat dankbar!

lg
Sabine
**************
bis bald,
Sabine

Offline TinaH

  • KALTBLUT - was sonst!!!
  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 4.806
  • Geschlecht: Weiblich
  • "Je breiter, desto kühl..."
Hab ich schon öfters gehört mit den 50/50.

Mal ehrlich, so als gewissenhafter/verantwortungsbewußter Pferdehalter entschuldige ich mich doch selbstverständlich als Besitzer des "Täters" und zahle dem Besitzer des "Opfers" genauso selbstverständlich den Restbetrag, den meine Versicherung nicht übernimmt...
Sowas kann halt leider Gottes immer mal wieder passieren. Es sind halt eben Tiere und nunmal keine berechenbaren Maschinen.

Gehts denn der Stute wieder gut? Wünsche jedenfall gute Besserung für Dein Pferd!
Wenn ich tolerant wäre, dann würde ich einen Gänseblümchenkranz auf dem Kopf tragen und Kumbaya singen

Offline skyhopper

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 730
Oh wie schrecklich  :-[ ... erst einmal gute Besserung an Dein Pferd.

Laut Deiner Schilderung wurde alles unternommen, dass das beschlagene Pferd nicht in Kontakt mit den anderen kommt, deshalb die Einzelhaft.
Jetzt ist die Frage, wie konnte sich das Pferd befreien? War es tatsächlich ausreichend "abgesichert"?

Es ist sinnvoll sich von einem fachkundigen Anwalts beraten zu lassen. Dieser kennt meist Vergleichsurteile und kann sagen, ob es Sinn macht Einspruch gegen die Zahlung der Versicherung einzulegen.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt (Albert Einstein)

Offline skyhopper

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 730
Und seh's genauso wie Tina, die restlichen 50% sollte kulanterweise der andere Pferdebesitzer zahlen - solltet die andere Versicherung tatsächlich kein Einlenken haben.
Wie steht denn die andere Pferdebesitzerung zu der ganzen Situation?
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt (Albert Einstein)

Offline Adolette

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 36
  • Geschlecht: Weiblich
die Versicherung hat sogar Fotos von der "Absicherung" bekommen, diese besteht darin, dass eine Weidehütte in der Mitte durch zwei massive Holzbalken UND zwei Stromlitzen getrennt war. Die Schlägerin hat die Balken aus der Verankerung getreten ist durch den Stromzaun durch und hat gezielt 5 Mal auf mein Pferd eingeschlagen..... wir haben 24 kritische Stunden durchlebt, in denen nicht klar war, ob mein Pferd überhaupt überlebt :-( sie ist jetzt aber wieder topfit und bei dem anderen Pferd kamen - oh wunder- am nächsten Tag die Eisen runter...  :-\

Hab zum Glück Rechtsschutz.....

**************
bis bald,
Sabine

Offline Adolette

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 36
  • Geschlecht: Weiblich
ich hab die andere Besitzerin noch nicht angesprochen - da ich eigentlich erst mal der Versicherung ordentlich meine Meinung sagen möchte - vor allem gibt es ja def. Gerichtsurteile dazu... mal sehen was sie unter Androhung eines Anwalts so zu sagen haben....
**************
bis bald,
Sabine

Offline skyhopper

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 730
Versicherungen versuchen natürlich erst einmal die Zahlung so gering wie möglich zu halten  ;) ... nach dem Motto: man kann's ja versuchen.

Wenn das andere Pferd tatsächlich ausreichend gesichert war und die andere Besitzerin nicht anderweitig einlenkt bzw. sich bei ihrer Versicherung für Dich einsetzt, dann würde ich es darauf ankommen lassen, bei der Versicherung Einspruch zu erheben und ggf. zu klagen.

Rede aber am besten so schnell wie möglich mit der anderen Besitzerin  ;)

Ich hatte eine ähnliche Situation: mein Pferd hat unter Zeugen ein anderes Pferd auf der Koppel getreten und umgekehrt. Bei mir lief es auf eine 50/50-Regelung aus, aber nur, weil man davon ausging dass beide Pferde "Schuld" haben - was ja oft der Fall ist, auch wenn letzendlich nur ein Pferd verletzt ist. Pferde sind Tiere und da kann immer etwas passieren.
Mein Pferd hatte nur eine kleine Wunde, ihres ein Griffelbeinbruch  :-[
Die andere Pferdebesitzerin war sehr entgegenkommend und verständnisvoll, was man in so einer Situation nicht unbedingt erwarten konnte und verzichtet auf meine Zahlung der anderen 50%, die ich ihr zuvor aus eigener Tasche angeboten hatte.
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt (Albert Einstein)

Muriel

  • Gast
Zitat
mal sehen was sie unter Androhung eines Anwalts so zu sagen haben....

oh oh Vorsicht. Da gehen ganz schnell die Klappen runter und nix mehr ist mit Kulanz.

Das ist natürlich eine sehr blöde Situation. ich kenne es aber auch mit der 50/50 - Regelung, weil eben immer eine "allgemeine Tiergefahr" hinzugerechnet wird.
Wer kann denn beweisen, dass Deine Stute nicht mit dem anderen Auge frech geguckt hat? Will nix unterstellen, aber wir hatten auch so einen Fall mit verschiedenen Sichtweisen, bei dem es für uns eindeutig war, dass das Opfer weiterhin frech geguckt hat, sich ein wenig aufgeplustert hat - da ist dann der andere noch mal auf ihn los (nur gejagt). Die Gegenpartei hat nix gesehen, nur dass der halt friedlich da stand, nix gemacht hat und dann von dem bösen bösen Pferd urplötzlich gejagt wurde...

Von daher würde ich, bevor ich mit dem Anwalt drohe, erst noch mal mit der Besitzerin des schlagenden Pferdes reden.
Und auch dort sehe ich die Schilderung der Umstände eher als zu ihren Gunsten - bei so einer Abtrennung ist in der Regel damit zu rechnen, dass es ausreicht - sie ist also ihrer Sorgfaltspflicht erst mal nachgekommen.

Mein Pony wurde auch getreten und hat knapp überlebt. Die gegnerische Versicherung hat nach Abklärung aller Umstände immerhin 70% getragen - damit hab ich gar nicht gerechnet. Das waren auch ein bisschen höhere Kosten als bei Dir (3500 Euro), von daher hat mich das sehr gefreut.
Aber so Streiterein sind immer blöd, und Versicherungen wollen auch nett behandelt werden.... ;)

Offline Adolette

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 36
  • Geschlecht: Weiblich
sooo, gerade noch mal mit der VS telefoniert.

Wir geben denen jetzt schriftlich, dass meine Stute genau auf der Körperseite, auf der sie keine Auge mehr hat, 5 mal getreten wurde - was schon mal ziemlich ausschließen dürfte, dass sie das andere Pferd provoziert hat.

Wir bieten eine Besichtung des Unfallortes, damit sich die VS ein Bild von der Absicherung der Weidehütte machen kann, da hier noch Zweifel bestehen.(Trotz Fotos)

ich halte Euch mal auf dem Laufenden!  ;)
**************
bis bald,
Sabine

Offline TinaH

  • KALTBLUT - was sonst!!!
  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 4.806
  • Geschlecht: Weiblich
  • "Je breiter, desto kühl..."
Ich weiß nicht, ob man in der Situation in der Lage ist, Bedingungen zu stellen.... aber ich würde versuchen denen eine Frist zu setzten, bis wann sie den Ort besichtig haben.

Ein Bekannte hatte den Fall, daß ein aus Gefälligkeit im Hänger mitgenommener Wallach denselben total demoliert hat. Dummerweise war ihr eigenes Pferd mit drin, also wollte die Versicherung nur 50% übernehmen (dumm von den Besitzern vom Wallach, die hätten nur angeben müssen, daß ihr Wallach allein im Hänger war).

An den Schäden an der Trennwand/Stange/Rampe war eindeutig zu sehen, daß nur der Wallach randaliert hatte. Der Hänger war auch beim (unabhängigen) Gutachter. Die Versicherung bestand auf einer Begutachtung des Hängers vom eigenen Sachverständigen, so lange durfte nix repariert werden (so lange konnte er nicht benutzt werden). Das hat ein knappes Jahr gedauert, bis der Gutachter der Versicherung aufgetaucht ist - ohne Worte. Die haben darauf gehofft, daß der Hänger vorher repariert wird, dann hätten sie nicht zahlen müssen  :P
Wenn ich tolerant wäre, dann würde ich einen Gänseblümchenkranz auf dem Kopf tragen und Kumbaya singen

Offline Lucy

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 84
  • Geschlecht: Weiblich
Hej
wir hatten mal einen Fall (pferd gegen Auto) also kann ich nichts zu 50/50 sagen, aber unsere Pferde waren eindeutig schuld und dies haben wir auch unserer versicherung mitgeteilt, die daraufhin ganz klar gesagt hat, wenn wir die Aussage gegeüber dem Betroffenen machen oder gar selbst was zahlen. Werde die Versicherung keinen Cent übernehmen. Und die hat sich auch lange geweigert eine angemessene Entschädigung zu zahlen.

erst als es vor Gericht ging, hat sie endlich gezahlt. mit dem Betroffenen ist seither nicht gut Kirschen essen (verständlich).

ich würde daher zwar mit der Gegenpartei sprechen, aber von ihr nicht verlangen oder erwarten, dass sie den Schaden bezahlt. Vorher würde ich mir einen Anwalt nehmen und gegen die versicherung vorgehen. denn die können wenn sie wollen

LG
Lucy

Offline skyhopper

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 730
ich kenne es aber auch mit der 50/50 - Regelung, weil eben immer eine "allgemeine Tiergefahr" hinzugerechnet wird.

Das ist das Stichwort, worauf sich die Versicherungen meist berufen. Die "allgemeine Tiergefahr" ist immer dann gegeben, sobald zwei Pferde miteinander zu tun haben. Da wackelt der eine mit dem Ohr, das andere Pferd fühlt sich bedroht, schlägt aus und verletzt das andere  ::) ... da spielt es also keine Rolle mehr, welches Pferd letzendlich das leidtragende ist, sondern das verletzte Pferd hat halt vorher mit dem Ohr gewackelt  :P ... ist nur ein Beispiel (versteht sich)  ;)

Das würde dann auch den Ausgang des Hängerunfalls von Tina erklären. Wer weiss, ob nicht vorher das andere Pferd schief geschaut hat  :-X ;D
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt (Albert Einstein)