Autor Thema: neuer Einstellvertrag - wichtige Fragen zur Haftung etc.  (Gelesen 2863 mal)

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Offline RedlucyTopic starter

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Hallo,

unser Einstellvertrag wurde neu gemacht bzw. gesplittet in einen separaten mietvertrag und einen Pferdepflegvertrag (Pflege und Futter werden hier separat gelistet mit 2 zu zahlenden Beträgen).

Mich machen die Haftungsklauseln sehr stutzig. Ist das so alles rechtens? Benachteiligt das nicht stark die Einsteller?

Punkt 1: Der Betrieb haftet nur "sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder eine bestehende Haftpflichtversicherung Ersatz leistet"

Punkt 2: die Haftung ist "der Höhe nach auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt"

Punkt 3: bei grober Fahrlässigkeit bei Gewahrsamsschäden am Pferd ist der Haftungshöchstbetrag auf X T-Euro/Jahr/Pferd beschränkt (X steht natürlich für einen konkreten, recht niedrigen Betrag angesichts von nötigen OPs o.ä.)

Obiges steht so in beiden Verträgen. Zudem ist in beiden Verträgen ein Pfandrecht am Pferd enthalten...so weit ich herausbekommen konnte, ist das aber nur für Mietverträge zulässig.

Sollte ich auch mit meiner Pferdehaftpflicht Rücksprache halten? Wenn was passiert..Pferd läuft auf Straße wg. Zaun defekt oder nicht unter Strom oder so...SB war leicht fahrlässig...nach o.g. Vertrag hätte ich SB ja aus der Haftung entlassen mit meiner Unterschrift...kann sich dann meine Haftpflicht weigern zu zahlen, wenn das Pferd auf der Straße einen Unfall gebaut hat...?

Fragen über Fragen...wäre sehr froh über Antworten, am besten mit Quelle, Beispielurteil oder so...

Offline RedlucyTopic starter

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Hab inzw. Infos bekommen.

Pfandrecht ist beim Mietvertrag gesetzlich.

Haftungsausschluss und/oder Haftungsbeschränkung ist bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist nicht erlaubt, bei leichter Fahrlässigkeit hingegen zulässig.

Offline skyhopper

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Zu allen Punkten würde ich den Rat eines Fachanwalts einholen  :D
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt (Albert Einstein)

Offline Viki

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find ich auch.

Du könntest beim SB nachfragen, ob und welche Tierhüterversicherung vorliegt. Wenn das Pferd auf die Straße geht wegen schadhaftem Zaun und du nicht dabei bist, zahlt für Schäden an Dritten deine Haftpflicht sowieso nicht, sondern die Tierhüterhaftpflicht, die der Stallbesitzer abgeschlossen haben sollte.
Und frag doch mal beim SB nach, warum diese Klauseln drin stehen - ist doch dein gutes Recht, bevor du unterschreibst. Was ich nicht verstehe, würde ich nicht unterschreiben (z.B. "vorhersehbaren typischen Schaden").