Autor Thema: Strafen bei Verweigerung?  (Gelesen 10133 mal)

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Offline CäsarTopic starter

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Strafen bei Verweigerung?
« am: 04.06.09, 23:20 »
Bei uns am Reitplatz spielte sich folgendes ab: Junges Mädchen fliegt fast runter, weil ihr erfahrenes Springpferd verweigert. Die Reitlehrerin geht drauf, fällt bei der nächstne Verweigerung runter und haut dem Pferd von unten ein paar mal sehr kräftig mit der Gerte eins auf den Hintern. Danach springt das Pferd, wenn auch unwillig. Sie reitet und springt noch etwas, macht Gehorsamsübungen (rückwärtsrichten). Dann geht das Mädchen wieder drauf und es klappt wieder.
Außer mir waren alle der Meinung, dass es nun mal nicht geht, dass ein Pferd einfach verweigert. Macht der mit dem Mädchen öfter, glaub nicht, dass er Angst vorm Sprung hatte (war auch für ihn nicht hoch, so E-Höhe).
Jetzt bin ich was Springen angeht wahrlich kein Experte und wollte deshalb mal in die Runde fragen, wie ihr das mit dem Verweigern so handhabt.

Muriel

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Re: Strafen bei Verweigerung?
« Antwort #1 am: 04.06.09, 23:34 »
Leider wird die Fehlbarkeit des Reiters oft ausser Acht gelassen, wenn man davon ausgeht daß das Pferd seinen "Job" zu machen hat, diesen gut kennt - und zwar besonders gut die Konsequenz wenn es ihn nicht gut macht....  :P

Offline Kimble03

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Re: Strafen bei Verweigerung?
« Antwort #2 am: 05.06.09, 20:47 »
Die Frage ist genauso gut oder schlecht zu beantworten, wie die Frage, ob es Sinn macht ein Pferd, das grade keine Traversale macht, obwohl es die doch kann, zu bestrafen.

Es gibt Menschen, die das richtig finden, wenn doch der Bock nur stur ist.

Es gibt Menschen, die sagen würden, dass es nicht in Ordnung ist, wenn er sich widersetzt, sofern die Hilfen korrekt waren und deswegen eine Strafe angemessen ist. (Was man jetzt bei den Hilfen der RL einfach mal annehmen kann, wenn man möchte.)

Es gibt Menschen, die sagen würden, dass dann wohl die Hilfen nicht gestimmt haben/ der Reiter mindestens eine Teilschuld trägt und deswegen das Pferd nicht bestraft werden sollte.

Es gibt Menschen, die sagen, dass Springen und Traversalen reiten (v.a. mit Gebiss am Ende) sowieso absolute Tierquälerei ist (und Springreiter eh nur mit Schlaufzügel und Dressurpferde kommen nie auf die Koppel...) und demnach abgeschafft gehört.

Also wirst du verschieden Antworten bekommen. ;D

Grundsätzlich ist es beim Springen nicht anders als beim Dressurreiten oder Ausreiten, wann jemand Strafen für angemessen hält.


Ich persönlich finde eine Strafe, die erst nach dem Absteigen erfolgt und ein unwiillig springendes Pferd nach sich zieht total bescheuert.
Das Kind wird sicherlich nicht allles perfekt machen, da hat das Pferd dann schon ein bisschen das Recht auf seine eigene Meinung.
Mich würde (je nach Charakter des Pferdes) die Sache sogar stutzig machen: Tut dem erfahrenen Springpferd vielleicht beim Springen was weh? Oder liegt "Arbeitsverweigerung" auch so eher nahe?
Entgegen allen anders lautenden Meinungen und Darstellungen ist es wirklich überraschend, dass so ein Junggemüse-Keks das allgemeine Gedöns, das mit dem Werden und Sein eines Reitpferdes zusammen hängt, so unglaublich einfach, willig und großartig umsetzt und dabei auch noch wahnsinnig gut aussieht.

Offline schimmi

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Re: Strafen bei Verweigerung?
« Antwort #3 am: 05.06.09, 22:58 »
so wie der fall hier geschildert wurde, ist eine strafe, vorsichtig gesagt, absolut schwachsinnig!

unabhängig davon, ob man der meinung ist, dass der reiter oder das pferd an der verweigerung schuld ist.
wenn die rl vom pferd fliegt und das pferd von unten straft = absolutes NO GO!!!
meine rl fingen schon an zu meckern, wenn man die gerte mehr als 3x hintereinander zur strafe benutzt hat.
und ich persönlich würde die rl bei solchen aktionen wechseln (auch wenn es sich gerade extrem anhört)
die strafe wird das pferd nicht mit der verweigerung verbinden können, da zu viel zeit dazwischen war.

ich bin der meinung, dass ein pferd auch mal verweigern darf, wenn es den fehler des reiters nicht mehr ausbügeln kann (erfahrenes pferd!)
normalerweise sollte es aber als lehrpferd auch mal die fehler des reiters ausbügeln.

es gibt momente, da kann der einsatz der gerte sinnvoll sein.
aber bitte überlegt und mit verstand, nicht aus zorn!
hiebe vom boden aus ist zorn und hat am pferd nichts zu suchen!

wenn man merkt das ein pferd verweigern will (sollte ein erfahrener springreiter fühlen können) dann kann er im entscheidenden moment die gerte als motivationshilfe einsetzen.
angebracht ist hier aber nur 1! klaps mit der gerte + beine zu machen.
wenn ein pferd die bremse ohne ersichtlichen grund zieht, kann ev auch noch ein zweiter klaps in dem entsprechndem moment erforderlich sein.
mehr nicht!

voraussetzung ist natürlich ein gesundes pferd mit passender ausrüstung!
und ein pferd, was springen ordentlich gelernt hat und keine schlechten erfahrungen gemacht hat.

wenn ein pferd verweigert, weil der reiter es dauernd stört und einfach nichts gebacken bekommt, hat es ür mich aber alles recht der welt die bremse zu ziehen! ;D




 

 

Offline CäsarTopic starter

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Re: Strafen bei Verweigerung?
« Antwort #4 am: 05.06.09, 23:17 »
Zitat
Ich persönlich finde eine Strafe, die erst nach dem Absteigen erfolgt und ein unwiillig springendes Pferd nach sich zieht total bescheuert.
Sie ist nicht abgestiegen sondern geflogen. Aber die Strafe erfolgte schon sehr zügig. Aber grundsätzlich bin ich auch gegen das "Verhauen vom Boden". Einzige Ausnahme: Pferd beißt oder tritt mich, da hat meine Toleranz dann Grenzen.

Zitat
ich bin der meinung, dass ein pferd auch mal verweigern darf, wenn es den fehler des reiters nicht mehr ausbügeln kann (erfahrenes pferd!)
Sowohl das Kind als auch die RL sind korrekt hingeritten, daran lag es nicht. Das Pferd ist schon bekannt dafür, dass es immer wieder mal die Arbeit verweigert

Zitat
und ich persönlich würde die rl bei solchen aktionen wechseln
mit meinem Pferd würde sowas auch nicht gemacht.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Mir gehört das Pferd nicht, ich reite es nicht und ich reite nicht bei der RL. Genaugenommen springe ich nicht mal. Ich frag rein aus Interesse.

Bestraft man ein Pferd, das verweigert obwohl es korrekt an den Sprung geritten wurde, gesund ist und keine Angst vor dem Hindernis hat? Ich glaube, ich würde esso handhaben wie Schimmi. Mich hat eben gewundert, dass ich mit meiner Meinung scheinbar allein dastehe. Und unser Stall besteht nun wirlich nicht aus ehrgeizigen Tierquälern.

Offline Kimble03

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Re: Strafen bei Verweigerung?
« Antwort #5 am: 05.06.09, 23:36 »
Aber die Strafe erfolgte schon sehr zügig.
Damit die Strafe mit dem Fehlverhalten verbunden wird, muss sie innerhalb von Sekunden nach dem Fehler erfolgen. So schnell war die RL sicher nicht.

Wenn das Pferd keine Angst vor dem Sprung hat, gesund ist und die Hilfen korrekt waren, wird das Pferd springen, wenn es das ordentlich gelernt hat. ;D

Dass das Pferd bei der RL verweigert heißt für mich, dass die RL nicht gut genug reitet ;D
Sonst hätte sie wie Schimmi sagt im richtigen Moment die Beine zu gemacht oder was auch immer.
Oder eben, dass das Pferd ein Problem hat, sei es körperlich oder "nur" ein Vertrauensproblem.

Beim Springen ist halt die Mitarbeit das Pferdes gerade bei Anfängern extrem wichtig. Das Pferd muss sich den Absprung passend machen, selber denken, darf aber andererseits die Hilfen von oben (wenn denn welche kommen) nicht ignorieren. Das ist ein schmaler Grad.
Außerdem ist der gleiche Sprung Richtung Ausgang ein ganz anderer als vom Ausgang weg, wenn die Sonne doof drauf scheint oder dahinter ein Fleck ist kann das irritieren usw. Da sind einfach viel mehr Faktoren, die eine Rolle spielen, die viele Leute unterschätzen.

In solchen Situationen, wenn scheinbar alles passt und das blöde Vieh nur stur ist, tendieren viele Menschen dazu, den Fehler beim Pferd zu suchen. Ist (meist) nicht richtig, aber eben weit verbreitet.

Gegen ein mehr oder weniger deutliches "Hey, ich HAB getrieben UND der Absprung hat gepasst UND ich bin nicht mit der Hand oder sonstwas hängen geblieben UND du bist über genau diesen Sprung gerade völlig problemlos und vertrauensvoll gesprungen!" hätte ich auch nicht unbedingt was, sofern es angemessen und im richtigen Moment kommt. (Wobei ich dabei bleibe: Wäre alles richtig gewesen, wäre das Pferd wohl auch gesprungen...)

Aber so wie du das beschreibst gehört sich das definitiv nicht.
Entgegen allen anders lautenden Meinungen und Darstellungen ist es wirklich überraschend, dass so ein Junggemüse-Keks das allgemeine Gedöns, das mit dem Werden und Sein eines Reitpferdes zusammen hängt, so unglaublich einfach, willig und großartig umsetzt und dabei auch noch wahnsinnig gut aussieht.

Offline schimmi

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Re: Strafen bei Verweigerung?
« Antwort #6 am: 06.06.09, 09:56 »
Sie ist nicht abgestiegen sondern geflogen. Aber die Strafe erfolgte schon sehr zügig. Aber grundsätzlich bin ich auch gegen das "Verhauen vom Boden". Einzige Ausnahme: Pferd beißt oder tritt mich, da hat meine Toleranz dann Grenzen.
 Sowohl das Kind als auch die RL sind korrekt hingeritten, daran lag es nicht. Das Pferd ist schon bekannt dafür, dass es immer wieder mal die Arbeit verweigert
 mit meinem Pferd würde sowas auch nicht gemacht.

die strafe kam VIEL zu spät!
die rl hätte dem pferd von oben, in dem moment wo er verweigern wollte (noch bevor es verweigert hat) einen hieb geben müssen.
das und nur das wäre der richtige moment gewesen.
das zögern des pferdes spürt man, das sollte erst recht eine rl spüren. ::)

strafen nachdem man geflogen ist, ist verlorene mühe, egal wie schnell die strafe dann kommt.
strafen können nur mit einer tat verbunden werden, wenn diese innerhalb von 3 sekunden erfolgt (also wirklich kurz!)

und wie kimble schon schieb: wenn beide wirklich korrekt und konsequent geritten wären, wäre das pferd nicht stehen geblieben!  ;)