Autor Thema: Reiten ohne Helm  (Gelesen 43084 mal)

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Offline terra

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Re: RB und Helm
« Antwort #75 am: 04.04.06, 10:20 »
Und dann gibts da sowas wie Fahrlässig und Grob fahrlässig.

Sehr gute Infos über das Reiten "oben ohne" gibts bei der FN - www.pferd-aktuell.de, dann etwas suchen in den Merkblättern.

Ich reite draussen nur mit Helm, ist ja auch ein guter Schutz gegen tiefhängende Äste und Regen, Westernsattel hin oder her. Von mir aus kanns uncool aussehen. Beim Springen, auch wenns nur ein bisschen Gymnastik ist, ist er auch immer auf meinem Kopf, lediglich bei der Dressur hängt er zwischenzeitlich am Haken.
Ein guter Bekannter ist an seinen schwersten Kopfverletzungen nach einem Reitunfall ohne Helm verstorben. Ich habe ihn im KH noch mal "besucht" - und mit dem Arzt gesprochen: mit Helm hätte er wahrscheinlich nur eine Gehirnerschütterung gehabt. 

lg
ed

Offline carola

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Re: RB und Helm
« Antwort #76 am: 04.04.06, 10:23 »
Hallo, von welchen Versicherungsbedingungen sprecht ihr denn eigentlich? wenn ihr die Haftpflicht meint, da steht sowas NIE drin. Und wie gesagt, selbst grobe Fahrlässigkeit ist versichert. Aber dann kann es ja immer nur um die Versicherung des pferdes (also des besitzers) gehen. und Mitschuld verringert eben die Ansprüche. Bei der Unfallversicherung gibt es ebenfalls keinen Ausschluss von grober Fahrlässigkeit. Nur bei Trunkenheit, Begehen von Straftaten etc. Die müssen also zahlen, ob sie wollen oder nicht. aber das hilft einem eben im Falle eines Fallens nicht wirklich weiter. Alles andere ist anderweitig geregelt (Sozialversicherungsgesetze...).
Ein gewisses Maß an Unordnung ist der Preis für Freiheit!

Offline Aleike

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Re: RB und Helm
« Antwort #77 am: 04.04.06, 11:15 »
Ich trage meinen Helm nicht, weil ich mich unsicher auf meinem Pferd fühle, sondern weil ich schütze, was mir wertvoll ist ;D 8). Immer.

Einmal habe ich erlebt, wie eine Reiterin auf eine alten, grottenbraven Haflinger im Schritt! auf dem Reitplatz sich eine schwere Gehirnerschütterung mit Bewusstlosigkeit und Gedächtnisstörungen zugezogen hat, weil das Pferd plötzlich mit ihr einfach umgefallen ist :o! Das Pferd ist danach wieder aufgestanden, sie nicht.
Man darf nicht sagen: "Was, du Mistvieh, du willst nicht?" Sondern: "Entschuldige, mein Tier, ich werde schon noch dahinterkommen, wie ich es lerne, dich peu à peu auf den rechten Weg zu führen." (Udo Bürger)

Offline terra

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Re: RB und Helm
« Antwort #78 am: 04.04.06, 11:45 »
Der Unfall an sich - also KH, Notarzt/-wagen, Verdienstausfall (meldet der Arbeitgeber Forderungen an) wird immer übernommen, notfalls von der eigenen Krankenversicherung (nach Streit mit allen weiteren in Frage kommenden Versicherungen, z.B. der Tierhalterhaftpflicht, wenn die RB gestürzt ist).
Schmerzensgeld ist bei Reitunfall ohne Helm - natürlich nur, wenn der Kopf betroffen ist - allerdings genauso wenig drin wie beim Reiten mit ordentlich Alk im Blut. Einige Unfallversicherungen haben das Reiten generell, andere das ohne Helm, andere die Teilnahme an Veranstaltungen...ausgeschlossen, hierfür wäre dann eine separate Reiterunfallversicherung sinnvoll - oder man lebt nach dem Unfall (wenn er denn schlimm genug war) von der Stütze.

lg
ed
« Letzte Änderung: 04.04.06, 11:52 von terra »

Offline Montassil

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Re: RB und Helm
« Antwort #79 am: 15.04.06, 12:14 »
Mit dem Helm verhält es sich genauso, wie mit dem Anschnallen beim Autofahren. Beim Unfall (beim Reiten gerade bei Kopfverletzungen), wird die Versicherung direkt die Haftungsquote nach unten setzen, wenn du keinen Helm aufhattest. Wenn sie überhaupt noch zahlt und nicht versucht, die Kosten auf andere abzuwälzen. Im Falle des Unfalls wäre das dann womöglich zu spät, da dir, bzw. deinen Eltern enorme Kosten entstehen würden. Schließlich geht es nach einem schweren Unfall nicht nur um die Genesung, sondern auch um die jetzigen und künftigen materiellen und immateriellen Kosten. Das heißt, die Krankenkasse und andere Sozialleistungsträger wollen auch irgendwann ihr Geld zurückhaben, dafür ist eigentlich die Unfallversicherung da oder, wenn soweit versichert, die Tierhalterhaftpflicht. Der Tierhalter sollte eigentlich immer soweit versichert sein, dass auch weitere Personen gegen Schäden abgesichert sind, die beim Reiten oder beim Umgang mit dem Pferd entstehen können.

Soweit ich die "Reitfälle" unserer Kanzlei im Kopf hab, hat glaub ich immer die Tierhalterhaftpflicht gezahlt, auch, wenn es sich nur um gelegentliche Reiter gehandelt hat. Wie weit, bzw. welche Zukunftsschäden, Schmerzensgeld etc. gezahlt wurden, weiß ich jetzt nicht genau, kann aber gerne nach meinem Urlaub mal in den Akten nachschauen.

Ich hatte bei meinem Pferd immer einen weiteren Reiter mitversichert, der war nicht festgelegt, da ich keine RB hatte. Das war mehr aus den Gründen, dass die Weiden an dem ersten Stall oft weiter entfernt waren und es einfach zu riskant war, dass ein anderer mein oft schwieriges Pony von der Weide geholt hat und das Pony dann doch gern mal einen unerwarteten Aussetzer hatte.

Frag besser mal bei der Besitzerin nach, wie das mit ihrer Versicherung geklärt ist.

Und so weit ich weiß, bist du als Minderjährige ohnehin verpflichtet, einen Helm zu tragen.

Offline Unie

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Re: RB und Helm
« Antwort #80 am: 15.04.06, 12:54 »
Starling, soll deine Frage hier bedeuten, daß du zukünftig doch immer ganz regelmäßig den Helm tragen wirst, wenn die Versicherung dir/deiner Mutter sagt, daß sie nur bei Helmnutzung zahlt? Und sollte sie sagen, daß sie so oder so zahlen, schleicht sich halt weiterhin ein, daß du ohne reitest? Ist das wirklich das Wichtigste für dich, ob sie für deine Nachlässigkeit (nettes Wort übrigens, kann man auch ganz anders bezeichnen) bereit sind, Geld rauszurücken? Ich bin wirklich ganz baff. Einerseits bist du offensichtlich erwachsen genug, dir diesbezüglich Gedanken über deine Zukunft zu machen, andererseits reichen diese Gedanken nur bis zum Geld. Daß Kopfverletzungen dazu führen können, daß dein größtes  Problem ist, wer dir zukünfig den Arsch abwisch, wer dich füttert und dir deinen Sabber vom Kinn wischt - denkst du auch daran? Ich bin wirklich ganz baff, daß du dir zwar Gedanken machst, aber eben nur darum, woher du später Geld bekommst. :o ???
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Manfred

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Re: RB und Helm
« Antwort #81 am: 15.04.06, 19:57 »
> Krankenkasse und andere Sozialleistungsträger wollen auch irgendwann ihr Geld zurückhaben, dafür ist eigentlich die Unfallversicherung da
Sorry, aber das ist falsch! Eine Unfallversicherung ist ganz sicher NICHT dafür da, Regressforderungen der Sozialversicherungsträger zu erfüllen.

> oder, wenn soweit versichert, die Tierhalterhaftpflicht.
Die schon eher, bzw. halt der Tierhalter wenn keine HPV besteht.

> Und so weit ich weiß, bist du als Minderjährige ohnehin verpflichtet, einen Helm zu tragen.
Ähm? Von wem ???


@Unie: Wie recht Du doch hast..... :-X

Gruß
Manfred

Offline Montassil

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Re: RB und Helm
« Antwort #82 am: 15.04.06, 21:05 »
Sorry, ich meinte die Haftpflichtversicherung.


Helmpflicht für Minderjährige: Woher ich das hab, weiß ich nicht, ich weiß nur, dass es damals bei uns im Verein so gesagt wurde. Ich war bei einigen Neuanmeldungen dabei und bei den Gesprächen wurde gesagt, dass laut Gesetz Minderjährige zum Helmtragen verpflichtet seien. Ich kann mal versuchen herauszufinden, woher sie das haben, aber versprechen kann ich nicht. Ich lebe nicht mehr in der Gegend und meines Wissens nach existiert der Verein nicht mehr, aber vielleicht kann ich mal einen der ehemaligen Vorstandsmitglieder erreichen.

Manfred

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Re: RB und Helm
« Antwort #83 am: 16.04.06, 11:01 »
Ich denk das war schlicht eine vereinsinterne Regelung, ist bei einigen Vereinen so.  Ein Gesetz dazu gibt es jedenfalls nicht. (Vermutlich war mit "Gesetz" die Satzung des Vereins gemeint. *g*)

Offline Montassil

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Re: RB und Helm
« Antwort #84 am: 16.04.06, 19:09 »
Kann gut sein, hab gestern vergessen nachzufragen. Ich hab seitdem nie wieder was davon gehört. Jedoch kann ich mir gut vorstellen, dass die Helmpflicht in den AGBs einer Tierhalterhaftpflicht- oder Unfallversicherung drinsteht. Genau weiß ich es nicht, da ich kein Pferd mehr habe und meine Meersäue noch nicht haftpflichtversichert habe  ;)

Offline Cashy

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Re: RB und Helm
« Antwort #85 am: 16.04.06, 19:56 »
Damit alle Klarheiten beseitigt sind:

Haftungsrechtliche Folgen des Reitens ohne Helm

Offline HeavyHorse

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Re: RB und Helm
« Antwort #86 am: 17.04.06, 00:45 »
Was mich persönlich intressieren würde: Wie sieht es auf dem Turnier in einer Dressurprüfung, in der ich einen Zylinder trage, aus?

Offline Terrier

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Re: RB und Helm
« Antwort #87 am: 17.04.06, 14:41 »
Horse -  ;D Diese Frage habe ich mir auch schon oft gestellt. ::)
der bissige Terrier schickt Grüsse
http://dhbf.daisypath.com/NE3Lp1.png
Ich bin zu alt um nur zu spielen und zu jung um ohne Wunsch zu sein

Offline HeavyHorse

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Re: RB und Helm
« Antwort #88 am: 17.04.06, 15:05 »
Wenn man es logisch angeht müsste die Prüfung ja dann eigendlich auch als Reiten ohne Helm zählen, aber was will jemand der M und S Dressur reitet machen?


Manfred

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Re: RB und Helm
« Antwort #89 am: 17.04.06, 15:25 »
Ganz ehrlich, ohne böse sein zu wollen: ;)

Ihr seid tatsächlich in der LK für Zylinder aber reitet sonst immer mit Helm? Echt? Bin baff, kenne da nämlich sonst niemanden... ;)  (Andernfalls wäre die Frage doch eigentlich völlig unwichtig?)

Und zur Frage selbst: Ich gehe davon aus, daß es Eure eigenen Pferde sind. Dann geht's eh nur um die Unfallversicherung. -> In deren VBs nachschauen!

Gruß
Manfred