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Reiten ohne Helm

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Sohni:
schönen guten Abend ich bin neu hier und habe mal eine grundlegende Frage:

ich bin Stallbesitzer und habe einige Einsteller, nun meine Frage wenn ein Einsteller auf meinem Reitplatz ohne Helm reitet und es passiert was,
 kann ich dafür verantwortlich oder mit zu Rechenschaft gezogen werden,
gibt es da einen entsprechenden Gesetzestext?

Mfg

GilianCo:
Frage ist schon wieder ewig her, aber dennoch: bei uns hängt ein Schild, Reiten ohne Kappe auf eigene Gefahr, keine Haftung durch den Stallbesitzer. (oder so ähnlich, da ich immer mit Kappe reite, habe ich den Satz grad nicht so im Kopf, betrifft mich ja eh nicht...)

Angelika:
Unter 18 Jahren ist Reiten mit Helm Pflicht. Im Schulbetrieb bei uns für alle Reiter, für Reiter die Unterricht reiten auch. Ansonsten liegt es bei Betreibern von Hallen und Reitplätzen, das in der Anlagenutzung festzuschreiben und zu kontrollieren.

Kiowa:
@Sohni: Nein, solange Du ihnen keinen Unterricht gibst. Wenn Du oder einer Deiner Angestellten in Deinem Auftrag Unterricht gebt, seid ihr mitverantwortlich für den Reiter und könntet ggf. zum Teil zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Gericht zu dem Schluss kommt, dass ihr eurer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen seid.

Der Anlagenbesitzer haftet nur, wenn ihm nachzuweisen ist, dass durch seine Anlagen oder Nachlässigkeit ein Schaden entstanden ist. Wenn also das Dach von der Halle auf den Reitplatz fliegt und dann jemand zu Schaden kommt oder wenn der Anbindebalken locker ist oder der Platz unterspült ist, so dass jemand da in ein Loch stürzt.

Trotzdem kannst Du auf Grundlage Deines Hausrechts Vorschriften machen.

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