Autor Thema: 12-jähige gibt "Reitunterricht" - wer haftet?  (Gelesen 3109 mal)

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Offline RübeTopic starter

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Meine Nichte gibt auf dem privaten Ponyhof, wo sie seit Jahren reitet, den kleinen Kindern Reitunterricht. Dafür darf sie gelegentlich umsonst reiten.
"Die Befehle kennt sie ja schon" lt. meiner unbedarften Schwester.  ::)

Was ist, wenn ein Kind runterfällt und sich ernsthaft verletzt? Wer haftet? Das Mädel hat eine Haftpflichtversicherung, aber reicht das? Dass der
Hof hieb- und stichfest abgesichert ist, wage ich zu bezweifeln (was bräuchte es?). Die Mutter weiss davon, kann sich also nicht rausreden.

Hat jemand wirklich Ahnung? Vorstellen kann ich mir auch einiges, aber ich wüsste es schon gerne genau.  ;)
Manchmal ist das Ungesagte das Aussagekräftigere.

Offline carola

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Re: 12-jähige gibt "Reitunterricht" - wer haftet?
« Antwort #1 am: 23.04.09, 09:15 »
Ich hätte ein Urteil vom LG Gießen vom 29.06.1994 (VersR 1995,28) zu bieten:

"Der Inhaber eines Reitinstituts genügt seiner Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn er bei der Durchführung von Voltigierübungen eine minderjährige Reitschülerin mit dem Führen der Voltigierleine betraut."

Ein gewisses Maß an Unordnung ist der Preis für Freiheit!

Offline Aleike

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Re: 12-jähige gibt "Reitunterricht" - wer haftet?
« Antwort #2 am: 16.05.09, 00:14 »
Hier steht was zur Haftung für Unfälle beim Reitunterricht (in der Regel, aber nicht unbedingt, der Verein) und hier zur Haftung von Minderjährigen allgemein.

Wenn man guckt, was da über die Verantwortung des RLs geschrieben steht, könnte ich mir aber auch vorstellen, dass die Eltern evt. auch ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind, wenn sie wissend zulassen, dass ihr Kind RU gibt, und da im Fall der Fälle zumindest eine Mitschuld festgestellt wird.

Ich täte das als Mutter nicht erlauben. Allein schon wegen der psychischen Folgen für die kleine RL, wenn wirklich einem der Schülerkinder unter ihrer "Aufsicht" etwas ernsthaftes passieren sollte.
Man darf nicht sagen: "Was, du Mistvieh, du willst nicht?" Sondern: "Entschuldige, mein Tier, ich werde schon noch dahinterkommen, wie ich es lerne, dich peu à peu auf den rechten Weg zu führen." (Udo Bürger)