@Terrier ja die Gewissheit habe ich ja jetzt auch.
Paragraphendeutsch erschließt sich leider nicht immer auf Anhieb.
Man sieht an der Diskussion ja schon, das das Ganze anfängt bei "was ist ein öffentlicher Weg"?
Das habe ich in den Tiefen des I-Net zum Thema gefunden:
Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.
Nicht zur freien Landschaft gehören Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind.Nach dieser Definition wäre ein Reitweg auf jeden Fall kein öffentlicher Weg.