Gismo, so wie ich es verstehe ist das ja kein allgemeines Zuschauerverbot, sondern mehr oder minder ein Platzverweis für Person A. Und das kann der SB natürlich aussprechen. Er kann jedem, der ihm nicht passt, ein Hofverbot erteilen, und ob das Hofverbot begründet, logisch, angenehm oder was auch immer ist oder eben nicht, das spielt m. E. keine Rolle. Dass sich wegen des ausgesprochenen Verbotes andere auch davon abhalten lassen, da kann der SB nichts dafür, so dass man ihn haftbar machen könnte.
*ups, überschnitten*