§ 6 Bestimmungen für Ponys u. Ponyprüfungen/-reiter/-fahrer
Ein Ponypaß ist für alle Ponys,die an WB/LP teilnehmen, vorgeschrieben. Das Pferdestammbuch SH/HH stellt diesen im Auftrag der LK in Verbindung mit der gem. § 16 LPO erforderlichen Größenmessung aus. Das Größenmaß gilt jeweils für das laufende Jahr. Die letzte Größenmessung hat im Alter von 7 Jahren zu erfolgen. Für jüngere Ponys ist eine Nachmessung vor dem 1.Start jeder Saison zwingend.
Altersbegrenzung für Ponyreiter/-fahrer:
In allen Pony-WB/LP unter dem Reiter sind zugelassen:
* Junioren bis 16 Jahre mit K, M- und G-Ponys;
* Junioren von 17 bis 18 Jahren mit G-Ponys, ausgenommen Championate und Meisterschaften sowie
entsprechende Sichtungen.
* Alle Fahrer in Pony-Fahr-WB/LP gem. § 700 ff LPO
Ohne Altersbegrenzung sind zugelassen:
* Reiter aller Altersklassen in Reitpony-(=Material-) u. Eignungsprüfungen f. Reitponys;
* Ponyreiter aller Altersklassen in WB/LP, in denen Großpferde u. Ponys gemeinsam starten.
Springpferdeprüfungen für Ponys dürfen auch in Kl. E ausgeschrieben werden.
Hindernishöhe für Ponys in WB Kl.E: K-Ponys = max. 60cm, M-Ponys = max. 80cm, G-Ponys = max. 90cm.
In Großpferdeprüfungen Kat.C/B gelten für Ponyreiter folgende Sonderregelungen:
Spring-WB/LP Kat.C/B sind - wenn Ponys hierin starten- mit Ausgleich, d.h. Verringerung der Abstände in den Kombinationen gem. § 504 LPO u. Verringerung der Hindernis-Abmessungen nach Ermessen des Parcourschefs durchzuführen.
In LP Kat.B entfallen für Junioren-Ponyreiter u. ihre Ponys evtl. Ausschreibungs-Handicaps hinsichtlich des Ausschlusses aufgrund bereits erzielter Erfolge. Evtl. verlangte Mindesterfolge sowie die geforderte Leistungsklasse müssen erfüllt werden.
Der Ausschluß von Ponys aus Großpferdeprüfungen Kat.B ist nur dann zulässig,
* wenn Ponyprüfungen Kat.B der entsprechenden Klasse angeboten werden;
* wenn im Ausnahmefall die Genehmigung der zuständig. LK hierfür vorliegt.
Für Pony-Gespanne gelten die Absätze a) - c) sinngemäß.