Richtig carola
Ich kenne einen Händler der verkauft nur "Schlachtpferde". Die Pferde sind nicht wirklich zum Schlachten sondern werden nur so verkauft um nicht im Nachhinein von reklamierenden Käufern die Pferde zurück nehmen zu müssen. Natürlich kann er die Pferde nur zum Schlachtpreis verkaufen, kann mir vorstellen dass ab und an da ein wirklich gutes und gesundes Pferd dabei ist
Wobei das ein wenig an die Verkaufsverträge einiger Autohändler erinnert, die nach Neuregelung des Schuldrechts gebrauchte Fahrzeuge nur noch als "rollenden Schrott" verkauften (stand wirklich so im Kaufvertrag).
Der BGH hat dabei entschieden, dass die dennoch die volle Haftung haben, da die Preise, die sie haben wollten, eben dem Preis für ein Gebrauchsfahrzeug entsprachen und nicht tatsächlich "dem Schrottwert"...
Also dürfte der Händler hier wirklich nur den ausgerechneten und aktuellen Schlachtpreis nehmen...
Und selbst dann... wenn er vorab das Pferd Probe reiten läßt, dass er sagt, dass es reitbar sei, ...
Solche selbstausgedachten "Haftungsumgehungen" schlagen fehl, wenn sie genau dafür da sind (also um die Haftung los zu werden...)!
Dann haften die doch wieder "normal" (also gesetzlich)!