Autor Thema: Schlachtpferdeverkauf  (Gelesen 6779 mal)

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Mutziemann

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Schlachtpferdeverkauf
« am: 22.10.08, 16:52 »
Dürfen Schlachtpferde wieder an Privatpersonen verkauft werden? Gerade wenn in dem Kaufvertrag extra noch reingeschrieben wird, Schlachtpferd. Oder umgeht man damit praktisch eine Garantie, die man z. B. für ein Reitpferd geben müßte? ( Für den Verkäufer/ Händler)

Offline Viki

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Re: Schlachtpferdeverkauf
« Antwort #1 am: 22.10.08, 17:38 »
"Schlachtpferd" im Equidenpass bedeutet "speisetauglich" und dass deswegen bestimmte Medikamente nicht angewendet werden dürfen bzw. eingetragen werden müssen wegen Wartezeit. Im Kaufvertrag hat "Schlachtpferd" wohl eher keine eindeutige Aussage (würd ich sagen) - wenn nur das Wort drin steht. Anders wärs, wenn da als Vereinbarung drin steht: "Pferd wird ausdrücklich nur zum Zweck der Schlachtung binnen 2 Wochen an....abgegeben" - dann will der Verkäufer, dass das Tier binnen 2 Wochen geschlachtet wird und dann dürfte das bindend sein nach BGB (Vertrag dient zur freien Vereinbarung von Bedingungen zweier Parteien).

Mutziemann

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Re: Schlachtpferdeverkauf
« Antwort #2 am: 22.10.08, 19:10 »
Es wird ja leider viel Schindluder betrieben. Oft werden Pferde an Händler/ Metzger zum Schlachten verkauft und diese verkaufen die Pferde ja dann des öfteren mal wieder als Freizeitpferd. In manch einem Vertrag steht merkwürdigerweise Schlachtpferd drinne.

Offline Viki

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Re: Schlachtpferdeverkauf
« Antwort #3 am: 22.10.08, 19:16 »
Ich versteh nicht wirklich was davon - aber gestern hab ich über Arbeitsverträge gelesen und da stand das so, dass Verträge nach BGB dazu da sind, dass 2 Leute etwas frei vereinbaren und natürlich, dass man alles, was einem wichtig ist, möglichst genau drin fixieren soll. Deswegen denk ich, dass ein eindeutig formulierter Satz wichtig wäre. Und, das hatten wir ja schon öfter, am besten wärs, wenn man das Pferd selber hinfährt oder mitfährt oder ein Bekannter mitfährt. Sonst ist das Papier im Zweifelsfall ja eh nix wert.

Offline carola

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Re: Schlachtpferdeverkauf
« Antwort #4 am: 23.10.08, 09:03 »
Ich denke schon, dass man das durchaus auch reinschreibt, damit man irgendwelche Garantieansprüche umgeht. Ein "Reitpferd" muss ja gewisse Eigenschaften haben, die man zur Not auch einklagen kann (erst beim Pferd, dann beim Verkläufer ;D), beim Pferdeverkauf führt das meistens zur Rückgabe. Das Wort "Schlachtpferd" zeigt meiner Meinung nach, dass das Pferd, das man da kauft, nicht zwingend gesund und reitbar sein muss.
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Offline skyhopper

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Re: Schlachtpferdeverkauf
« Antwort #5 am: 23.10.08, 09:11 »
Richtig carola  ;D

Ich kenne einen Händler der verkauft nur "Schlachtpferde". Die Pferde sind nicht wirklich zum Schlachten sondern werden nur so verkauft um nicht im Nachhinein von reklamierenden Käufern die Pferde zurück nehmen zu müssen. Natürlich kann er die Pferde nur zum Schlachtpreis verkaufen, kann mir vorstellen dass ab und an da ein wirklich gutes und gesundes Pferd dabei ist  ;)
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Offline Billy

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Re: Schlachtpferdeverkauf
« Antwort #6 am: 23.10.08, 09:21 »
Richtig carola  ;D

Ich kenne einen Händler der verkauft nur "Schlachtpferde". Die Pferde sind nicht wirklich zum Schlachten sondern werden nur so verkauft um nicht im Nachhinein von reklamierenden Käufern die Pferde zurück nehmen zu müssen. Natürlich kann er die Pferde nur zum Schlachtpreis verkaufen, kann mir vorstellen dass ab und an da ein wirklich gutes und gesundes Pferd dabei ist  ;)

Wobei das ein wenig an die Verkaufsverträge einiger Autohändler erinnert, die nach Neuregelung des Schuldrechts gebrauchte Fahrzeuge nur noch als "rollenden Schrott" verkauften (stand wirklich so im Kaufvertrag).
Der BGH hat dabei entschieden, dass die dennoch die volle Haftung haben, da die Preise, die sie haben wollten, eben dem Preis für ein Gebrauchsfahrzeug entsprachen und nicht tatsächlich "dem Schrottwert"...

Also dürfte der Händler hier wirklich nur den ausgerechneten und aktuellen Schlachtpreis nehmen...
Und selbst dann... wenn er vorab das Pferd Probe reiten läßt, dass er sagt, dass es reitbar sei, ...

Solche selbstausgedachten "Haftungsumgehungen" schlagen fehl, wenn sie genau dafür da sind (also um die Haftung los zu werden...)!
Dann haften die doch wieder "normal" (also gesetzlich)!
CU ... on GentleHorses  ;)

Offline carola

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Re: Schlachtpferdeverkauf
« Antwort #7 am: 23.10.08, 09:24 »
Ja, nur wo kein Kläger, da kein Richter. Und viele, die das "Schlachtpferd" gekauft haben, das nach drei Monaten unreitbar ist, werden sich beim Händler beschweren, der wird ihnen sagen "du hast ein Schlachtpferd gekauft und kannst nix einklagen" und sich damit zufrieden geben.
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