Die unsachgemäße Lagerung von Festmist ausserhalb einer dafür vorgesehenen Dungstätte erfüllt in aller Regel den Tatbestand des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen. Es kann zudem als Gewässerverunreinigung oder als unerlaubtes Betreiben von Anlagen strafbar sein.
StGB § 326 Abs. 1 Nr. 4a, StGB § 324 Abs. 1, StGB § 327 Abs. 2 Nr. 1, StGB § 327 Abs. 2 Nr. 3
Erstellung von Dunglegen für Pferdemist:
Festmist, insbesondere auch Pferdemist ist nach den wasser- und baurechtlichen Vorschriften grundsätzlich auf ordnungsgemäß erstellten Festmistlagern so zu lagern, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaft nicht zu besorgen ist.
Die Lagerkapazität dieser Dunglegen muss auf die Belange des jeweiligen Betriebes und des Gewässerschutzes abgestimmt sein. Hierbei ist eine mindestens 6-monatige Stapelzeit zugrunde zu legen.
Bemessung der Dunglege: (Dungplatte m²/Pferd bei einer Stapelhöhe von)
2,0 m (Stapelhöhe) = 3,0 m²/Pferd
2,5 m (Stapelhöhe) = 2,4 m²/Pferd
Bei ordnungsgemäßer Ausführung kann auf eine Jauchegrube verzichtet werden.
Bauausführung (ohne Jauchegrube):
Die Dunglegen müssen wasserdicht und gegen Versickern geschützt sein: Sie dürfen keine Verbindung zu Abwasseranlagen (Schächten) und keinen Aus- oder Überlauf haben. Die Böden und Wände der Dunglegen bis zu einer Mindesthöhe von 0,35 Metern müssen wasserdicht sein. Die Gesamthöhe der Wände orientiert sich an der Stapelhöhe des Mistes. Für den wasserundurchlässigen Teil ist Beton nach DIN 1045 zu verwenden. Eine dreiseitig umschlossene Dunglege ist als zweckmäßig anzusehen, wenn zwischen der offenen, ebenerdigen Seite und der gegenüberliegenden (Stapel-)Wand ein Höhenunterschied von mindestens 0,35 Metern bei nach innen gerichtetem Gefälle angelegt wird, so dass keine Flüssigkeit nach außen abfließen kann. An der offenen Seite ist ein Sicherheitsabstand vom Rand von mindestens 1 m einzuhalten. Vor der Dunglege ist eine befestigte Rangierfläche (Umschlagfläche für den Festmist) mit Gefälle weg von der Dunglege einzurichten.
Die Erstellung der Dunglege bedarf einer Baugenehmigung. Hierzu sind folgende Unterlagen erforderlich:
1.
Lageplan: Maßstab 1:500
2.
Bauzeichnung: Maßstab 1:100
3.
Baubeschreibung mit Angaben des Erstellers der Dunglege
4.
Größennachweis
Der Bauantrag ist dreifach bei der Gemeinde einzureichen.