Autor Thema: Tierschutzwidrig ?  (Gelesen 14070 mal)

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Offline snörreTopic starter

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Tierschutzwidrig ?
« am: 25.02.08, 11:48 »
Muss mal an dieser Stelle um Eure Meinung bzw. Erfahrungen mit Amtsvet u.ä. bitten, da ich mir gerade etwas unsicher hinsichtlich den Interventionsmöglichkeiten zu folgender Situation bin :

In "unserem" Dorf hält ein älterer Herr gemeinsam mit seinem Sohn 4 Haflinger (2 Stuten und 2 zweijährige Jungpferde, die er selbst aus diesen Stuten gezogen hat.).
Die Stuten sind in einer Art "Wellblechcontainer" mit Gitterboxen untergebracht, die Jungpferde stehen in einer Konstruktion, die sich am ehesten als "Hundezwinger" bezeichnen lässt, d.h. Größe ca. 2x2 Meter (gerade genug Platz zum Umdrehen), vergittert, so dass die Kleinen noch so grade die Nase drüber strecken können und ebenfalls wellblechbedacht.
Beide "Stallungen befinden sich auf ca. 2 HA ungepflegtem Weideland (d.h. völlig zugesch..., zu allem Überfluss mit Stacheldraht eingezäunt), welches jedoch durch die Pferde seit geraumer Zeit nicht beweidet wird; die Pferde haben ihren "Stall" somit seit ca. November kaum noch verlassen dürfen !
Mir ist bekannt, dass der Halter über weitere Weiden im Außenbereich verfügt, die er jedoch nicht für diese Pferde nutzt, da ihm das zu umständlich ist.
Auch während der Weidesaison werden sowohl die Stuten als auch die Jungpferde lediglich stundenweise - getrennt - `raus gelassen, den übrigen Tag wieder "eingeknastet".

Der Fütterungszustand der Stuten ist m.E. nicht zu beanstanden, der Zustand der Hufe lässt zu wünschen übrig, ist jedoch (noch) nicht als extrem auffällig zu betrachten.
Entwurmung ist lt. Aussage des Besitzers nicht notwendig, die Jungpferde zeigen bereits ausgeprägte Symptome von Parasitenbefall (d.h. aufgedunsene Büche bei deutlich sichtbaren Rippen).

Habe bereits wiederholt das Gespräch mit den beiden Herren gesucht, wobei der Sohn sich in keiner Weise zugänglich zeigte, der ältere Herr hingegen sehr kommunikativ ist, jedoch bei zarten Versuchen, mit ihm über die Haltungsbedingungen zu reden, stets darauf verweist, er halte ja bereits seit 40 Jahren Pferde und das sei immer so gewesen... Gestern berichtete er mir zudem auch noch stolz, seine beiden Stuten würden dieses Jahr wieder Fohlen bekommen  :-X
Auf meine vorsichtige Nachfrage, wohin denn dann mit den zusätlichen Pferden, antwortete er, seine "Stallungen" seien ja noch ausbaufähig ! Meine Bedenken hinsichtlich der Verletzungsgefahr am Stacheldraht tat er ab, indem er entgegnete, dieser sei ja schließlich auch noch mit Strom geladen und die Pferde wüssten das, deswegen gingen sie nicht so nah ran...

An diesem Punkt musste ich das Gespräch beenden, mir fiel da wirklich nichts mehr zu ein und ich überlege nun, ob es sinnvoll ist, den Amtstierarzt von den Zuständen dort in Kenntnis zu setzen. Eigentlich sind mir derartige Denunziationen sehr zuwider, jedoch scheint mir die Vorstellung, dass noch einmal Fohlen in den beschriebenen Bedingungen aufwachsen sollen, unerträglich !


Offline zaino

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Re: Tierschutzwidrig ?
« Antwort #1 am: 25.02.08, 14:13 »
Ist Stacheldraht nicht grundsätzlich verboten für bestimmte Arten Weiden?
Da man anonym bleiben darf, und Dich das so ank*** geh zum Vet-Amt und sag Bescheid.
Man muss ja nicht jeden blöd anmachen, der ein dünnes Pferd hat, könnte ja auch ein würdiger Oldie sein, der einfach optisch nix mehr hermacht, aber liebevoll gehalten wird,
aber sowas stinkt, und ich täts probieren.
Leider passiert da oft nicht viel - ich hab das mal wg. eines Ponies gemacht, das praktisch keine Hufe mehr hatte und auf so komischen Pantoffelchen lief oder auf dem Knochen, weil längst ausgeschuht. Es lag oft, oder es bewegte sich so raupenartig, Vorderfüsse vorgesetzt, Rücken gekrümmt, Hinterteil nachgesetzt.
sah es vom Bahnsteig aus immer, u. 1x sah ich eben diese Art der Fortbewegung, ein andermal stand es dicht am Zaun und ich sah diese Puschen statt Hufe.  :'(
Die hab ich auch "verpetzt", wie gesagt, es tat sich nix. In einem heissen AUgust war der Schimmel dann plötzlich weg. Im Pferdehimmel, hoffe ich.

Offline thyrie

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Re: Tierschutzwidrig ?
« Antwort #2 am: 26.02.08, 08:18 »
Da ist einiges im Argen mit der Pferdehaltung:

Stacheldraht als alleinige Einzäunung ist in D nicht zulässig. Und schon gar nicht mit Strom drauf!
Die "Boxen" sind zu klein.
Für Entwurmung und Hufpflege ist regelmässig zu sorgen
Artgerechte Haltung bedeutet auch, regelmässiger ausreichender Auslauf
Für richtige Futterversorgung ist Sorge zu tragen, besonders bei tragenden Stuten.

Wende Dich bitte an den zuständigen Amts-Vet und schildere ihm die Situation. Er muss einer Meldung bei vermutlichem Verstoss gegen das Tierschutzgesetz nachgehen. Mit Verpfeifen hat das nichts zu tun, sondern mit der Mitveratnwortung gegenüber unseren Mitgeschöpfen.
"Die schlimmste Kriminalstatistik gab es zu Kains Zeiten; auf einen Schlag löschte der Bursche ein Viertel der Menschheit aus."  (Gabriel Laub)

holzwurm

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Re: Tierschutzwidrig ?
« Antwort #3 am: 26.02.08, 10:21 »
Für alles, was Einzäunung und Größe des Stalls betrifft: Guckt mal bei den
Leitlinen für Pferdehaltung des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

Ich denke, die kann man dem guten Mann auch mal unter die Nase halten.

Stacheldraht als alleinige Einzäunung für Pferde ist verboten. Ein E-Zaun zusätzlich mit ordentlich Abstand müsste die Pferde
vom Berühren des Stacheldrahts abhalten. Das ist hier nicht gegeben.

Stacheldraht unter Strom ist in jeglicher Tierhaltung verboten!

Ach so - in diesem Fall ist übrigens nicht der Amtsvet, sondern das Ordnungsamt zuständig, da die Tier an sich nicht "tierschutzrelevant" aussehen. Zu bemängeln ist dann halt die Größe und Ausstattung des Stalls und der Weide. Dafür gibt's ja die Vorschriften (s.o.)
« Letzte Änderung: 26.02.08, 10:26 von holzwurm »

Karin 55

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Re: Tierschutzwidrig ?
« Antwort #4 am: 27.02.08, 07:39 »
Zitat
Ach so - in diesem Fall ist übrigens nicht der Amtsvet, sondern das Ordnungsamt zuständig, da die Tier an sich nicht "tierschutzrelevant" aussehen
??? ??? ??? ??? ??? ??? Versteh ich nicht - Bitte erklären warum hier das OA zuständig sein soll.


holzwurm

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Re: Tierschutzwidrig ?
« Antwort #5 am: 27.02.08, 07:44 »
@Karin55 - die Tiere sind nur dann relevant, wenn sie sichtbar vernachlässigt sind (Futterzustand etc.). Snörre schreibt aber, dass sie insgesamt gut aussehen (gut im Futter).

In Sachen Stallgröße etc./Weidezaun ist das Ordnungsamt zuständig, weil das bauliche Anlagen sind.
Jetzt klar?  ;)

Offline thyrie

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Re: Tierschutzwidrig ?
« Antwort #6 am: 27.02.08, 07:52 »
Nicht ganz, stellt die Größe des Stalls einen Verstoss gegen das TSG dar, dann ist der Amts-Vet ebenfalls zuständig. Das Bauamt ist zuständig bei illegalen Bauten, Zäunen im Außenbereich, etc.

Oben steht zudem, dass bei den Jungpferden bereits Zeichen von hochgradiger Verwurmung zu sehen sind. Das ist Zuständigkeitsbereich des Vets.
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holzwurm

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Re: Tierschutzwidrig ?
« Antwort #7 am: 27.02.08, 07:57 »
Dann sollte die ganze Armada mobilisiert werden.

Wobei der Amtsvet ja noch den Vorteil hat, dass man anonym anzeigen kann. Für den Fall dass man Angst vor Repressalien hat durch den Besitzer. :-X

Karin 55

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Re: Tierschutzwidrig ?
« Antwort #8 am: 27.02.08, 09:26 »
Zitat
Nicht ganz, stellt die Größe des Stalls einen Verstoss gegen das TSG dar, dann ist der Amts-Vet ebenfalls zuständig. Das Bauamt ist zuständig bei illegalen Bauten, Zäunen im Außenbereich, etc.

Danke Thyrie - ich habe schon gedacht ich mache meinen Job falsch  8)

Holzwurm - Die Unterbringung der Tiere verstößt gegen die Vorgaben des Tierschutzgesetzes - Stacheldraht als
Pferdeeinzäunung ist tierschutzwidrig - und somit ist das Vet -Amt zuständig.
In den verschiedenen Bundesländer ist die Überwachungsbehörde für den Tierschutz behördenmässig unteschiedlich angesiedelt, aber das Tierschutz Gesetz schreibt die Zuständigkeiten immer einem beamteten Amtstierarzt zu.

Offline snörreTopic starter

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Re: Tierschutzwidrig ?
« Antwort #9 am: 27.02.08, 11:29 »
Danke für die Antworten !
Das hat mich nun doch in meinem Gedanken bestärkt, mich an den Amtsvet zu wenden.
Anonymität macht das Ganze bestimmt etwas leichter, ist jedoch nicht mein Ding. Und da ich ja auch häufig genug offen kritisiert habe, kann "mann" sich vermutlich eh denken, aus welcher Ecke der Wind weht ...

Hinsichtlich Ordnungsamt und Bauten im Außenbereich habt Ihr mich allerdings auf eine Idee gebracht ... Glaube nämlich kaum, dass "mann" daran gedacht hat, ehemals eine Baugenemigung einzuholen... Weiß zufällig jemand, ob es hinsichtlich irgendwann einmal errichteter Gebäude ohne Baugenemigung so etwas wie Gewohnheitsrecht gibt ???

Was den Zustand der Pferde angeht : die Jungpferde sehen in ihrem Allgemeinzustand inkl. Hufe schon ziemlich übel aus. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das schon ausreicht.

Hat möglicherweise jemand hier Erfahrungen damit, wie der Amtsvet vorgehen könnte ? Auflagen, Ermahnung... Tierhaltungsverbot ist ja vermutlich utopisch ...

holzwurm

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Re: Tierschutzwidrig ?
« Antwort #10 am: 27.02.08, 12:21 »
Die Unterbringung der Tiere verstößt gegen die Vorgaben des Tierschutzgesetzes - Stacheldraht als
Pferdeeinzäunung ist tierschutzwidrig - und somit ist das Vet -Amt zuständig.

Wieder was gelernt...  ;) ebenfalls danke.

Offline thyrie

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Re: Tierschutzwidrig ?
« Antwort #11 am: 27.02.08, 13:34 »
Stallbauten/Unterstände im Außenbereich werden von den Bundesländern unterschiedlich genehmigt. Hier (Hessen) ist es so, dass ich als Landwirt für meine Nutztiere einen einfachen Unterstand in der Regel immer genehmigt bekomme (außer im Naturschutzgebiet z.B.). Bei reiner Pferdehaltung ist es wesentlich schwieriger, das durchzubekommen.

Der Amts-Vet macht in der Regel einen Besuch und schaut sich die Dinge an. Dann wird er Auflagen anordnen (Stall vergrößern, Futterzustand ändern, Hufe pflegen lassen, einen TA wg. der Jungpferde, etc.) mit einer Frist von meistens 2-4 Wochen (so wars bisher bei den Fällen, die wir hatten). In der Regel mit Androhung einer Strafe, wenn sich nichts tut. Passiert nichts bis zur nächsten Kontrolle, gibt es Sanktionen bis zur Wegnahme der Tiere, wenn sich so gar nichts ändert.
"Die schlimmste Kriminalstatistik gab es zu Kains Zeiten; auf einen Schlag löschte der Bursche ein Viertel der Menschheit aus."  (Gabriel Laub)

Offline Aleike

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Re: Tierschutzwidrig ?
« Antwort #12 am: 27.02.08, 22:01 »
Weiß zufällig jemand, ob es hinsichtlich irgendwann einmal errichteter Gebäude ohne Baugenemigung so etwas wie Gewohnheitsrecht gibt ???
Nein. Es mussten sogar schon jahrzehntealte Wohnhäuser wieder abgerissen werden.
Wer nicht genehmigen lässt, ist selber schuld, da sind die Bauaufsichtsbehörden zumindest hierzulande (Nds.) äußerst streng, vor allem im Außenbereich.
Man darf nicht sagen: "Was, du Mistvieh, du willst nicht?" Sondern: "Entschuldige, mein Tier, ich werde schon noch dahinterkommen, wie ich es lerne, dich peu à peu auf den rechten Weg zu führen." (Udo Bürger)

holzwurm

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Re: Tierschutzwidrig ?
« Antwort #13 am: 28.02.08, 10:33 »
Ist die Weide im Außenbereich oder nicht? Ich habe eine Koppel innerorts gepachtet (das Dorf ist ziemlich ländlich, da liegen noch so einige Weiden innerhalb der Ortsgrenzen). In meinem Fall (in SH) benötigte ich für einen Stallbau keine Genehmigung, da 1. offen, 2. kleiner als 50 qm und 3. nicht höher als 4m Firsthöhe. So steht's in der LBO. Der Bürgermeister wurde mal drauf angesprochen dass das doch nicht... ??? Aber wir waren vorher auf dem Amt (Bauamt), da wurde uns das bestätigt.  ;)

Im Außenbereich bekommt man fast nix erlaubt, es sei denn man ist Landwirt.

Bauten ohne Genehmigung sind nicht mal dann geschützt, wenn der Besitzer nichts davon weiß dass keine Genehmigung vorliegt. Oder wenn die Hütten schon 50 Jahre stehen (nicht aus dem Bereich Pferdehaltung, aber repräsentativ: Ein Mann musste sein Ferienhaus abreißen lassen, das er vor 35 Jahren gekauft hatte, weil er eine Erweiterung beantragte und dabei heraus kam, dass das Haus einen Meter zu nah am Naturschutzgebiet gebaut worden war - was in den ursprünglichen Plänen anders vermerkt war. Folge: Baugenehmigung ungültig, Haus wird abgerissen. Neue Baugenehmigung gibt es nicht mehr, wegen dem NSG. Oder: Ferienhäuser am Wittensee, über die Jahre unerlaubt erweitert - wurden auch alle in den letzten Jahren abgerissen bzw. zurückgebaut, trotz eingelegter Rechtsmittel der Besitzer).

Offline snörreTopic starter

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Re: Tierschutzwidrig ?
« Antwort #14 am: 28.02.08, 21:40 »
@holzwurm : Die Gebäude befinden sich definitiv im Außenbereich.

Hier - in NRW - ist es auch so, dass man ohne Landwirtschaftsstatus ,d.h. für Hobby-Tierhaltung, gar nix genehmigt bekommt. Nicht einmal ein Weide-Schutzzelt darfst Du aufstellen.