Österreich hat auch das EU Recht und somit den EU Führerschein
..
wenn man die Einzelbedingungen nochmal GENAU anschaut ..
oder Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs , sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt
demnach muss der Hänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1,2t leichter sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs ... also z.B: 1,3t
soweit wäre ja führerscheintechnisch ja noch alles o.k. ABER die Zusatzbedingung ist dass die
zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5t zusammen sind !!!
und DAS geht schlichtweg nicht, es sei denn das Zugfahrzeug von Donau hätte nur ein erlaubte Zuladung von 100kg
also entweder ist das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs 1,3t - dann darf mit dem Führerschein dieser Anhänger hinter dem Auto nicht betrieben werden weil das Leergewicht des Zugfahrzeugs für den Anhänger viel zu niedrig ist
oder das Leergewicht des Zugfahrzeuges sind die 1,3t , dann ist aber das zulässige Gesamtgewicht deutlich über 3,5t
Donau .. wenn du mit dem EU-Führerschein B dieses Gespann fährst, fährst du aktuell ohne Führerschein