Autor Thema: Darf ich doch Pferdehänger fahren?  (Gelesen 22549 mal)

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Offline Nordlicht

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #15 am: 06.05.08, 11:10 »
@Eva, wenn ich mir den Schreibstil von Donau anschaue, denke ich, sie kommt aus Österreich... Donau stimmt das?
DA sieht das sicher eh ganz anders aus!

Ich bin mir ziemlich sicher, daß Führerscheinneulinge (also offensichtlich ab 1999 und jünger)  in/aus Deutschland KEINEN Anhänger ziehen dürfen, wo auch nur ein Pony drauf ist, geschweige denn ein Großpferd.

Spannend wäre in diesem Zusammenhang, wenn man das von Donau beschriebene Geschütz in Ösitanien tatsächlich fahren darf, wie sieht es dann aus, wenn Donau damit über die Grenze nach D fährt??? ?? ???
Lieben Gruß vom Nordlicht :-)

Offline Hexle

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #16 am: 06.05.08, 11:32 »
Österreich hat auch das EU Recht und somit den EU Führerschein  ;) ..

wenn man die Einzelbedingungen nochmal GENAU anschaut ..


Zitat
oder Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs , sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt


demnach muss der Hänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1,2t leichter sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs ... also z.B: 1,3t

soweit wäre ja führerscheintechnisch ja noch alles o.k. ABER die Zusatzbedingung ist dass die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5t zusammen sind !!!

und DAS geht schlichtweg nicht, es sei denn das Zugfahrzeug von Donau hätte nur ein erlaubte Zuladung von 100kg  ;)

also entweder ist das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs 1,3t - dann darf mit dem Führerschein dieser Anhänger hinter dem Auto nicht betrieben werden weil das Leergewicht des Zugfahrzeugs für den Anhänger viel zu niedrig ist

oder das Leergewicht des Zugfahrzeuges sind die 1,3t , dann ist aber das zulässige Gesamtgewicht deutlich über 3,5t

Donau .. wenn du mit dem EU-Führerschein B dieses Gespann fährst, fährst du aktuell ohne Führerschein  :-\
Du wirst sicher nicht jedes Ziel erreichen, dass du dir gesetzt hast. Du wirst aber ganz sicher kein Ziel erreichen, dass du dir nicht gesetzt hast...

holzwurm

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #17 am: 06.05.08, 12:09 »
und DAS geht schlichtweg nicht, es sei denn das Zugfahrzeug von Donau hätte nur ein erlaubte Zuladung von 100kg  ;)

Also mein Taschenrechner kommt mit Anhänger=1,2 to und Auto=1,3 to auf 2,5 to Gesamtgewicht  ;D, da hätte das Auto eine Zuladung von 1.000 kg.

Hexle, bist noch nicht richtig wach? ???  ;)

Offline McFlower

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #18 am: 06.05.08, 12:48 »
Holzwurm, es zählt das Zulässige Gesamtgewicht des Gespanns, nicht das tatsächliche Gewicht.

Ein 2-er Pferdehänger hat normalerweise ein zulässiges Gesamtgewicht von 2 T, es gibt sogar welche mit 2,4 T. Die Einer-Hänger hat normalerweise 1,6 T zul. Gesamtgewicht. Dazu kommt das Auto. Mein popeliger, kleiner Opel Astra (den ich NICHT als Zugfahrzeug benutze), hat ein zul. Ges.Gewicht von 1740 kg.

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Offline donau

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #19 am: 06.05.08, 12:56 »
also bitte, ich hab EU führerschein (99 gemacht, war also eine der ersten die in den genuss der "neuen" regelung mit e zu b kamen), und ich darf ganz offiziell mit meinem gespann fahren.

laut zulassungsschein hat mein auto eigengewicht 1,3 to eigengewicht, 1,8 to gesamt. der hänger hat gesamt 1,2 to hzgG zugelassen, weil so typisiert. macht also gemeinsames zulässiges gesamtgewicht von 3 tonnen, und der hänger ist 100 kg leichter als das eigengewicht des zugfahrzeugs. glaubt mir, ich hab das VOR hängerkauf gründlich durchgerechnet ;) es gilt das, was als hzgG im zulassungsschein steht, und beim anhänger kann man das umtypisieren lassen.
Wer auf seinem Standpunkt beharrt, darf sich nicht wundern, dass er nicht weiterkommt...

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Offline Hexle

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #20 am: 06.05.08, 13:55 »
 :-[
Zitat
Hexle, bist noch nicht richtig wach?
:-[ stimmt...
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holzwurm

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #21 am: 08.05.08, 08:07 »
Holzwurm, es zählt das Zulässige Gesamtgewicht des Gespanns, nicht das tatsächliche Gewicht.

Es ging hier aber ausdrücklich um Donaus Anhänger, und der hat 1,2 to ZGG.  ;) Wie sie auch schon sagte.

Einen 2er darf man mit B nicht fahren, ist klar. Hab ich irgendwo weiter oben auch schon mal erwähnt.  ;)

Offline McFlower

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #22 am: 08.05.08, 09:56 »
Okay, okay. Ich hatte nicht richtig gelesen!! Sorry!! Mir war nicht klar, dass es Hänger mit zul. GG von 1,2 t gibt. Die meisten Einer-Hänger haben 1,6 t und das ist dann mit dem Auto zusammen meist schon zuviel.
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