Autor Thema: Darf ich doch Pferdehänger fahren?  (Gelesen 22513 mal)

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Offline KarolinscheTopic starter

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Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« am: 04.01.08, 11:45 »
Hab folgendes gefunden:
Allerdings gibt es zum Glück für die Besitzer von Sportanhängern (und dazu gehören die Pferdeanhänger) die im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sind, eine Ausnahme: ein Führerschein der Klasse B genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des gesamten Gespanns (also Zug-PKW plus Hänger plus Pferd(e)) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zulässige Gesamtmasse des Pferdeanhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.
und das hier:
Klasse B
 Kraftwagen bis 3,5 t zG1)

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

Anhänger bis 750 kg zG1)

Anhänger über 750 kg zG1),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
 


Darf ich nun mit meinem normalen B-Führerschein (gemacht im Jahr 2000) nun mit meinen Ponies selber Hänger fahren?

Grüßle Carolin
Da wo Du hin willst
komme ich her...

Offline Nordlicht

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #1 am: 04.01.08, 12:54 »
Hallo Carolin,

also Du (und das liegt daran, daß Du Deinen Führerschein erst im Jahr 2000 gemacht hast) darfst nur mit Hängerführerschein Hänger fahren.  >:(

Ich (mein Führerschein ist doch erheblich älter...  :-\ ) darf auch mit normalem Klasse B (das war früher der Klasse 3 !!!) Führerschein nen Hänger ziehen.  :D

Wie alt ein Führerschein allerdings sein muß, damit man ohne Hängerführerschein Hänger fahren darf kann ich Dir nicht sagen, das weiß sicehr jede Fahrschule/Polizei, oder es ist in den Untiefen des Internets zu finden.
Lieben Gruß vom Nordlicht :-)

Offline Lori

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #2 am: 04.01.08, 12:58 »
Wenn du einen kleinen, leichten Hänger mit niedrigem zulässigem Gesamtgewicht + ein schweres Auto hast, dann ja.
Beispiel: zulässiges Gesamtgewicht Hänger (dh. Hänger + Ponies drin): 1500 kg + Auto Leermasse mindestens genauso schwer, aber nicht schwerer als 2000 kg - dann ja. Auto wäre schwerer als Hänger und das ganze Gespann wäre unter 3500 kg Gesamtmasse.

Scheitert aber schon bei nem normalen 2er-Hänger, die haben i.d.R. 2000 kg zulässiges Gesamtgewicht (manche 100 kg weniger, manche 100 kg mehr), dh. das Auto müsste eben mind. 2000 kg Leermasse haben und damit wärst du über den erlaubten 3500 kg Gesamtmasse.

Grüssle, Annette

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Offline steffi81

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #3 am: 06.01.08, 15:49 »
Leider darfst du das nicht! Ich habe meinen 99, mit der Klasse B gemacht und musste die BE nachholen. Mein Schwesterchen hat gleich die B und die BE in einem Zug gemacht.

Es scheitert, wie Lori schon sagt, an der Masse des Anhängers. Zumal das Zugfahrzeug IMMER schwerer sein muss, als das gezogene Gewicht.

LG Steffi
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holzwurm

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #4 am: 09.01.08, 08:59 »
Es geht nur mit einem Einer oder Eineinhalber, mit einem Zweier schon gar nicht mehr.

Eineinhalber z.B. mit zGG 1.600 kg, wenn das Auto eine Leermasse von mehr als 1.600 kg hat, aber insgesamt nicht mehr als 1.900 kg (um die 3.500 maximales Gesamtgewicht des Zugs nicht zu überschreiten).

Das bekommt man im Theorie-Unterricht übrigens auch gleich zu hören.  ::) Nicht aufgepasst?  ;D

Mein Passat Kombi hat ein Leergewicht von nur 1.377 kg, bei dem würde sogar der Eineinhalber nicht mehr gehen, dazu braucht's wohl einen Geländewagen o.ä.

Ich würde auf jeden Fall den Anhängerschein noch machen (steht mir auch noch bevor), das kostet erstens nicht die Welt (mein Fahrlehrer meinte, 6 Fahrstunden und Prüfung - in etwa 320 Euro insgesamt) und ist zweitens sicherer.

Offline steffi81

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #5 am: 10.01.08, 13:52 »
Ja das ist voll blöd. Vorallem ist es wirklich super wichtig, das das Gewicht stimmt.

1. Wenn das Zugfahrzeug nicht schwerer als der Anhänger ist, fängt dieser gefährlich an zu schlingern... (Spreche leider mal wieder aus Erfahrung)

2. Die Polizei hat mobilen Waagen an Bord. Da fährt man drauf und das Gesamtgewicht wird bestimmt. Im Schlimmsten Falle bist Du deinen Führerschein los und darfst deine Pferdchen von jemanden anders abholen lassen. (War bei uns nicht so, aber wir sind mal in so eine Kontrolle gekommen und haben nachgefragt!)

Trotzdem ist das mal wieder Abzocke. Du hast zwar keine Theorie mehr aber dafür Pflichtstunden... Und wenn man schon mal Hänger gefahren ist, könnte man sich das sparen...

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Offline Trinchen

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #6 am: 10.01.08, 14:00 »
Hallo Karolinsche,

Ich habe den Führerschein B für PKW und LKW bis 350T (Kleintransporter) und musste für Hänger extra BE Führerschein absolvieren. Mit B-Schein darfst du nur eine zusätzlich Anhänglast von 850 ran machen (Minihänger) auch bei Kleintransportern. Mit BE kannst du dann die zusätzliche Anhängelast von 3500 Gesamtgewicht fahren. Ich habe dafür zwei mündlich Prüfungen machen müssen. Und wenn du schon den neuen hast wird es bei dir auch so sein... Denn der gilt meines erachtens schon set Ende 1999.......

Offline Lori

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #7 am: 10.01.08, 15:37 »
Da isses eindeutig ein Vorteil, schon etwas älter zu sein  ;D
Grüssle, Annette

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Petrarca

Offline Trinchen

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #8 am: 10.01.08, 15:57 »
Ich fand das jetzt auch nicht schlimm noch extra Hängerschein zu machen. Besser als erwischt zu werden und ein Vorteil gibt es auch. Ich finde man hat das gut in der Fahrschule gelernt.... Kann besser mit Hänger fahren als mein Vater. ;) :-*

holzwurm

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #9 am: 11.01.08, 09:40 »
Ich habe den Führerschein B für PKW und LKW bis 350T (Kleintransporter) und musste für Hänger extra BE Führerschein absolvieren. Mit B-Schein darfst du nur eine zusätzlich Anhänglast von 850 ran machen (Minihänger) auch bei Kleintransportern.

So ist das aber falsch... (siehe Erklärung oben).

Hier noch mal die Fakten:

Klasse B: (Beinhaltet M,S,L)
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Klasse BE:
(nur mit Klasse B)
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

(soll heißen, für einen 1,3 to Wagen mit 2,0 to Anhänger hinter MUSS es zwingend BE sein - und außerdem muss das Auto auch seit neuestem für die zulässige Gesamtmasse des Anhängers zugelassen sein...)

Der alte Führerschein Klasse 3 beinhaltet normalerweise nicht nur B und BE, sondern auch C, C1 und C1E - d.h. hier kommt es vermutlich auch wieder auf das Datum des Erwerbs an. Wer sich einen neuen ausstellen lassen will, sollte da explizit drauf achten.

Mein GG hat einen FS 3 von 1986 und darf alles fahren bis 7,5 to Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und 18 to Gesamtgewicht des Zuges (d.h. einen Lkw mit 7,5 to und einen Anhänger dran mit maximal 11,5 to).

Ich finde man hat das gut in der Fahrschule gelernt.... Kann besser mit Hänger fahren als mein Vater. ;) :-*
Wenn Du in der Fahrschule einen Einachser gut fahren gelernt hast, ist der Doppelachser normalerweise ziemlich einfach  ;D.
Und besser als mein Vater werde ich sicher nicht mehr werden, der hat 35 Jahre Lkw-Erfahrung hinter sich  8)
« Letzte Änderung: 11.01.08, 09:45 von holzwurm »

Offline Trinchen

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #10 am: 11.01.08, 13:08 »
Holzwurm hast recht. Ich sehe jetzt erst, dass ich es falsch geschrieben und doof ausgedrückt habe. Ups ist mein Fehler Sorry. Richtig sind 3,5 T und nur bei PKW (B) der BE.....

Ja ich bin manchmal im Denken schneller als im Schreiben... :-\ 8)

Mit meinem Führerschein darf ich M, L, B und BE fahren und haben meinen Führerschein seit Anfang 2003 (mit Hängerschein)

Der Zweiachser ist wirklich einfach zu Fahren, aber der Einachser lässt sich anders Fahren. Vor Allem in der Kurve... Habe ich mit einem Krombacher Anhänger (fahrender Bierstand) durch... Aber wo finde ich S. Den sehe ich nicht auf meinem Führerschein...... Kannst du mir genaueres sagen? Hab mich wohl zu wenig damit befasst, weil ich ja eh nur PKW und mit Anhängsel fahre.....

holzwurm

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #11 am: 14.01.08, 09:36 »
Delon, S ist ganz neu (soweit ich weiß) und noch kaum bekannt. Das ist die "Autoklasse" für ab 16j., die dann so ein Plastikautochen mit maximal 45 km/h fahren dürfen.

Ich glaube kaum, dass das genutzt wird...  ::) da macht nämlich ein Rollerschein (M) weniger Kosten und mehr Spaß. Und das Risiko ist mehr oder weniger dasselbe, wenn man dem Crashtest des ADAC zu so einem speziellen 45er Auto glauben darf.

Offline Lucy

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #12 am: 05.05.08, 17:24 »
ich hab meinen Führerschein 1998 gemacht, da darf man noch "alles" fahren.
muss also 99 geändert worden sein, wenn hier einige 99 schon extra prüfungen hatten.

ich bin zwar schon oft mit nem kleinen Hänger gefahren, aber noch nie mit einem Pferdehänger, mir wäre es lieb gewesen ich hätte mal einen Fahrlehrer gehabt, der es mir richtig erklärt hätte, daher finde ich den Hängerschein nicht schlecht. Wenn ich dieses Jahr mit meinem Hotti in Urlaub fahr, werde ich vorher erstmal mit dem leeren Hänger üben.

Mein Tipp, mach einen Schein und rechne nicht lange rum ob du den Hänger ziehen darfst oder nicht, denk dran, da steht ein Pferd drin, das verzeiht dir einen Fahrfehler nicht.

Offline donau

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #13 am: 06.05.08, 09:49 »
ich hab auch nur B (BE war mir damals zu teuer), und ich fahre mit einem pferd und 1,5er hänger erlaubter weise. es kommt auf´s gewicht des anhängers an- gesamtgewicht anhänger liegt bei mir bei 1,2 tonnen (mit pferd drin), eigengewicht des zugfahrzeugs bei 1,3 tonnen. ist ein bisschen eine spielerei, lässt sich aber mit passender typisierung des anhängers gut im griff behalten, wenn man nur ein pferd fahren will.

muss ja einen 1,5er hänger mit 600kg eigengewicht nicht unbedingt auf 1,6to gesamt typisieren, ein pferd wiegt kaum mehr als 700kg, kaltblüter mal ausgenommen. und mit 1,3 to gesamtgewicht sieht die welt dann schon wieder anders aus- mehr dürfte ich mit meinem zugfahrzeug auch nicht führen, wenn ich einen anderen schein hätte, weil anhängelast da begrenzt ist... ;)
Wer auf seinem Standpunkt beharrt, darf sich nicht wundern, dass er nicht weiterkommt...

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Offline Eva

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Re: Darf ich doch Pferdehänger fahren?
« Antwort #14 am: 06.05.08, 10:47 »
Donau, ist das wirklich das zulässige Gesamtgewicht bei Dir oder das tatsächliche Gesamtgewicht?
Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.
(Konrad Adenauer)