Autor Thema: Einführung von Pflichtarbeitsstunden im Verein  (Gelesen 20642 mal)

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Offline woody

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Re: Einführung von Pflichtarbeitsstunden im Verein
« Antwort #15 am: 09.08.07, 00:07 »
Es kann auch Geld gezahlt werden, darf bloss nicht als Arbeitslohn deklariert werden sondern als Aufwandsentschädigung o.ä.

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Offline AndreaT.Topic starter

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Re: Einführung von Pflichtarbeitsstunden im Verein
« Antwort #16 am: 09.08.07, 08:08 »
Ich oute mich als Freund von Arbeitsstunden.

Ach ich weiss nicht. Ich bin mehr der Freund von positiiver Motivation, das käme nicht nur den Arbeitseinsätzen zu Gute sondern auch dem allgemeinen Vereinsklima.
Darfs ein Sprickel mehr sein ?

Offline feuerblitz

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Re: Einführung von Pflichtarbeitsstunden im Verein
« Antwort #17 am: 09.08.07, 11:13 »
Ja solange man noch selbst positiv motiviert ist, dann sehe ich da auch kein Problem. Allerdings ist die Frustschwelle schon recht gross, wenn man eine ganze Zeit lang Turniervorbereitungen macht, die man mit 2 bis 6 Leuten macht, der Rest der 200 Mitglieder hat prinzipiell andere Dinge zu tun...
Stromberg: » Ich bin ja quasi die perfekte Mischung aus jung, aber sehr erfahren. Gibt's in der Form ja sonst nur auf dem Straßenstrich. «

Offline Lyrana

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Re: Einführung von Pflichtarbeitsstunden im Verein
« Antwort #18 am: 09.08.07, 12:46 »
Andrea, ich lade Dich gerne mal zu unseren Turniervorbereitungen ein. Und ich wette mit Dir, wenn du siehst, wie wenige Leute sich daran beteiligen an einem Event, daß insgesamt über 6 Tage geht, kannst du den Frust verstehen. Ich bin jetzt seit 22 Jahren in Vereinen tätig, im jetzigen seit 2,5 Jahren im Vorstand. Irgendwann bist du halt gefrustet, wenn du permanent mehr oder weniger alleine da stehst. Bei den Mitgliedern erreichst du mit positiver Motivation rein gar nichts !!!
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Offline Gismo

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Re: Einführung von Pflichtarbeitsstunden im Verein
« Antwort #19 am: 09.08.07, 14:48 »
Als ich vor 12 Jahren dem Verein als Einsteller beigetreten bin, gab es zwar schon Arbeitsstunden (24 im Jahr), diese wurden aber nicht kontrolliert. Das war in den ersten 2 Jahren so das manche gemacht haben und andere nicht. Dann wurden Arbeitskarten eingeführt, die zeitnah von einem Vorstand abgezeichnet werden mußten.

Zwischendurch waren auch Arbeitseinsätze an Veranstaltungen "freiwillig", was zur Folge hatte das immer Helfermangel herrschte. jetzt zählen diese Stunden wieder dazu.

Was auch immer ein großes Problem war: Heu/Stroh abladen. Es gab sogar mal eine zeitlang doppelte Stunden, weil niemand kam. Auch wurden für diese Arbeiten zwischendrin fremde Helfer herangezogen und mit dem Geld für nicht geleistete Stunden bezahlt. Inzwischen haben wir wieder genug erwachsene Männer am Stall die diese arbeit erledigen.

Es gibt feste Dienste z.B. Futterdienst (sonntags), Hufschlagdienst, Reiterstübchen reinigen für die man zu zweit eingetragen wird (man kann selbstverständlich tauschen). Aber so ist sichergestellt das jeder dran kommt. Auch gibt es für diese Arbeiten eine feste Stundenzahl.

Zudem gibt es ganzjährig an jedem 3. Samstag einen festen Arbeitseinsatz für den man sich freiwillig melden kann: Unraut jäten, Hecke schneiden, Reithalle streichen, usw.

Bei uns kostet eine nicht geleistete Arbeitsstunde 12 Euro.

Offline AndreaT.Topic starter

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Re: Einführung von Pflichtarbeitsstunden im Verein
« Antwort #20 am: 09.08.07, 15:30 »
Oh - es ist nicht so, dass ich noch nie etwas im Verein getan hätte.....
Ich habe 5 Distanzritte organisiert und weiss sehr wohl wieviel Arbeit drinnen steckt. Bei drei von den Ritten habe ich so ziemlich alleine alle Vorbereitungen gemacht und dann hatte ich auch die Schnauze voll.

Unser Verein ist nicht gross. Wir sind nur ca. 100 Mitglieder, wir haben bloss ein Freigelände, keine Halle, kein Reiterstübchen, keine Pferde........
Die, die schon immer geholfen haben, die Helfen weil sie Spass daran haben dass unsere Anlage so schön geworden ist und wollen sie auch erhalten. Dann gibt es welche, die gibt es eigentlich nur auf dem Papier und kommen auch nur ab und an zum reiten. Klar wäre das schön, wenn auch die helfen würden. Aber da reicht es sicherlich nicht, diese Menschen NIE anzusprechen und nur drüber zu maulen.
Und dann gibt es immer wieder neue Vereinsmitglieder, die im nahe gelegenen Pensionsstall sind - DIE könnte man sicherlich motivieren, ohne ihnen Arbeitsstunden aufs Auge zu drücken. Aber um so etwas kümmert sich niemand - meistens bekommen die noch nicht einmal Bescheid wenn sie als Mitglied aufgenommen worden sind (Vorstandsbeschluss). Muss man sich da wundern, wenn sie nicht kommen ? Die haben ja noch nicht mal das Gefühl dass das erwünscht sein könnte  :-\

Da wäre ein bisschen Kommunikation wirklich von Nöten - mehr Information, persönliche Ansprache.
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Offline Lyrana

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Re: Einführung von Pflichtarbeitsstunden im Verein
« Antwort #21 am: 09.08.07, 16:00 »
Tja, unsere Anlage hat Platz für bis zu 120 Pferde. Wir haben 3 Reithallen, 2 Außenplätze, Koppeln, Rennbahn, VS-Strecke etc.pp
Um so erschreckender, daß bei der Vielzahl der Einsteller so wenig Leute bereit sind, zu helfen. Was es für eine Arbeit ist, eine solche Anlage in Ordnung zu halten, könnt ihr euch sicherlich vorstellen. Unser SB hat natürlich Angestellte, aber diese sind in erster Linie nicht dazu da, den Hufschlag zu scheppen und Wände zustreichen.

Als ich das letzte Mal einen Aushang gemacht habe für den Arbeitsdienst waren sage und schreibe 6 Leute da. Welche das waren, brauche ich wohl nicht zu erwähnen... Genau die nämlich, die IMMER da sind.

Sorry, aber ich bin für mind. 10 Arbeitsstunden im Jahr. Pro nicht geleistete Stunde € 15,00, damit man die Faulen endlich mal am Ar.... packt. >:(
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Offline feuerblitz

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Re: Einführung von Pflichtarbeitsstunden im Verein
« Antwort #22 am: 09.08.07, 16:08 »
Na sagen wir mal so. Für die Instalthaltungsarbeiten einer Privatanlage hätte ich als Mitglied auch keinen Bock *zugeb*

Ich spreche mehr von Vereinsveranstaltung und/oder der Pflege von Vereinsanlagen.

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Offline Lyrana

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Re: Einführung von Pflichtarbeitsstunden im Verein
« Antwort #23 am: 09.08.07, 20:13 »
Ein Teil der Anlage gehört dem Verein, ein Teil dem SB. Nutzen wollen wir es alle, was in dem Zustand natürlich auch möglich ist. Nur könnte alles, wenn jeder mal mit anpackt, noch etwas schöner sein.

Und es ist ja auch bei Vereinsveranstaltungen wie Faschingsreiten, Vereinsturnier, normalem Turnier, Tag der offenen Tür so...
Die meisten Mitglieder sind sich leider nicht im Klaren darüber, daß ein Mitglied nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten hat. Und bei unserem Beitragssatz sollte man sich schon mal überlegen, ob man mal was für den Verein tut, wenn er schon so wenig verlangt.
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Offline terra

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Re: Einführung von Pflichtarbeitsstunden im Verein
« Antwort #24 am: 09.08.07, 22:18 »
Und offenbar wissen manche Mitglieder nicht, dass der Vorstand und andere mitarbeitende  Mitglieder KEIN Geld dafür bekommen, sondern ihre wertvolle Freizeit dafür opfern, dass wenigstens irgendwas läuft. Wenn alle helfen würden, mann, da ging was ab....

Offline Lyrana

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Re: Einführung von Pflichtarbeitsstunden im Verein
« Antwort #25 am: 10.08.07, 08:00 »
So sieht´s aus, terra. Ich bin auch am überlegen, ob ich mich das nächste Mal wieder aufstellen lasse.
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Offline Lyrana

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Re: Einführung von Pflichtarbeitsstunden im Verein
« Antwort #26 am: 14.08.07, 09:08 »
Ich habe nochmal auf der Seite der Berufsgenossenschaft gesurft und Folgendes gefunden. Stutzig macht mich jetzt zu a). Hier besteht kein Versicherungsschutz für die Mitglieder. Das hieße, bei der Ableistung von Arbeitsstunden sind die Mitglieder NICHT versichert. Oder verstehe ich was falsch ?!?  ::)

7. Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder

Ist mit Vereinsmitgliedern ein Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis begründet, d.h. stehen sie in persönlicher und ggf. auch wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Verein, besteht auf Grund des Beschäftigungsverhältnisses Versicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch -SGB- VII.

Vereinsmitglieder, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zum Verein stehen, aber „wie ein Beschäftigter“ für den Verein tätig werden (§ 2 Abs. 2 SGB VII), sind ebenfalls versichert, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

Die Tätigkeit muss wirtschaftlich als Arbeit zu werten sein,
dem Vereinszweck dienen,
dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen des Vereinsvorstandes entsprechen,
ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden können, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen,
unter Umständen geleistet werden, die einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist.
Bei Tätigkeiten der Vereinsmitglieder für den Verein ist zu unterscheiden zwischen Arbeitsleistungen, die
lediglich auf Mitgliedspflichten beruhen und solchen, die außerhalb dieses Rahmens verrichtet werden.

zu a)

Grundlage und Umfang der mitgliedschaftlichen Verpflichtung des einzelnen Vereinsmitglieds ergeben sich aus der Vereinssatzung,
Beschlüssen der zuständigen Vereinsorgane (Vorstand, Mitgliederversammlung),
Verpflichtungen, die mit der Aufnahme in den Verein eingegangen wurden (z.B. Ableistung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsstunden),
aus allgemeiner Übung; hierunter fallen Tätigkeiten, die ein Verein von jedem seiner Mitglieder erwarten kann und die von den Mitgliedern dieser Erwartung entsprechend auch verrichtet werden, so z. B. Mithilfe bei Vereinsfeiern, Herrichten und Reinigen von Plätzen und Gebäuden, Verteilen von Zeitschriften, Programmen und Werbematerial, Verkauf von Eintrittskarten u. ä.

Bei diesen Tätigkeiten besteht für die Vereinsmitglieder kein Unfallversicherungsschutz.

zu b)

Werden die Mitglieder ohne Bestehen einer rechtlichen Verpflichtung aus der Mitgliedschaft heraus für den Verein tätig, ist es also ihnen überlassen,
ob und in welchem Umfange sie sich an den Vereinsarbeiten beteiligen wollen und/oder
überschreiten die Tätigkeiten den Rahmen der gewöhnlichen Zwecke des Vereins (z.B. beim Bau einer Sportanlage, eines Vereinsheims),
stehen sie unter Unfallversicherungsschutz.

Der Verein unterliegt dann einer Beitragspflicht, wenn die Vereinsmitglieder für ihre Tätigkeit vom Verein ein Entgelt erhalten. Aufwandsentschädigungen zählen – sofern sie kein Auslagenersatz sind – zum nachweispflichtigen Entgelt und sind in den alljährlich einzureichenden Nachweisen zur Beitragsberechnung mit anzugeben.

Angesichts der Vielzahl der Gestaltungsformen der Mithilfe von Vereinsmitgliedern kann eine Entscheidung zum Versicherungsschutz nur nach Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall erfolgen.

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Offline AndreaT.Topic starter

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Re: Einführung von Pflichtarbeitsstunden im Verein
« Antwort #27 am: 14.08.07, 09:38 »
Aaaahhhh Lyrana, danke ! Genau DAS ist der Knackpunkt bei den Pflichtarbeitsstunden. Und ich wusste nicht mehr, wo ich das finden kann. Auf irgendeinem Trainer-Lehrgang hatten wir das genau so gelernt. Ich werde es denn mal kopieren und meinem Vorstand zumailen  8)
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Offline Lyrana

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Re: Einführung von Pflichtarbeitsstunden im Verein
« Antwort #28 am: 14.08.07, 09:53 »
Siehst Du das auch so, daß die Mitglieder bei den Arbeitseinsätzen NICHT versichert sind ?!
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Offline AndreaT.Topic starter

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Re: Einführung von Pflichtarbeitsstunden im Verein
« Antwort #29 am: 14.08.07, 10:18 »
Ja, genau so ist das. Wenn sie es freiwillig tun, weil man das eben als Vereinsmitglied für sich und seinen Verein so tut, DANN ist man versichert. Wird man per Satzung dazu verpflichtet, gezwungen, ist man nicht über die Berufsgenossenschaft versichert.
Sprich: wenn ich von der Leiter falle, muss meine Krankenverischerung die Kosten tragen, wenn ich nicht persönlich eine Unfallversicherung abgeschlossen habe.
Also: sozial unverträglich.
Natürlich kann dann der Vorstand beschliessen, dass es ja eine bezahlte Arbeit war - siehe Punkt a) - dann zahlt die BG.
Wenn ich allerdings sage: ich hätte das nie getan, wenn ich nicht gezwungen worden wäre zu Arbeitsstunden anzutreten, dann bekommt der Verein ein echtes Problem  :-X
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