Hallo Viki & Thyrie
in der EU siehts so aus, das ab 2006 (ja das hat schon angefangen, wir haben noch ein paar Gnadenfristen) es Tierhalterjob ist/sein wird,
48 Stunden vor Schlachtung dafür zu sorgen, dass alle Schlachtungrelevanten Daten wie z.B. Wartezeiten, Behandlungen, Impfmaßnahmen, Hoftierarzt dem Schlachthof zur Überprüfung vorliegen und im weitesten Sinn die Lebendviehuntersuchung an den landw. Betrieb ausgelagert wird.
Die Rinderbetriebe müssen übrigens die Behandlung DOPPELT dokumentieren und sind dafür eigenverantwortlich in der Produkthaftung, dass sie die gesetzlichen Auflagen einhalten, d.h. Lebensmittel liefern die o.k. sind und von denen eine "Prozessdokumentation" vorliegt incl. z.B. QS Futtermittel und HACCP bei der Futtermischungsherstellung.
Das Werk nennt sich 178/2002 Hygienepaket und die Verordnung heißt 845/2004 "Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft" (wer das nachkucken mag

).
Wie das bei Pferden ist weiß ich jetzt nicht, als erstes sind die Geflügelpartien drann und dann erst Schwein.
Was die Transponderchips betrifft, so haben die schon alle einen ISO-Standard (d.h. Lesegerätkompatibilität siehe die Kennzeichungspflicht von Haustieren, die ich mit ins Ausland nehmen will) und sind im Rinderbereich durchaus praxisreif, weil sie dort nicht wandern bzw. die Schlachtung nicht automatisiert ist wie beim Schwein und aufgrund der viel niedrigeren Bandgeschwindigkeit hab ich die Chance, das Teil auch zu finden; nur beim Schwein bei 200 - 500 Schlachtschweinen PRO STUNDE geht da nix mehr mit rumgesuche nach einem Chip und am Schlachtkörper bleibt ja im Gegensatz zum Rind die Haut erstmal dran...
Gruß Mim