Autor Thema: Keine baurechtliche Zulässigkeit privater Reithalle?!  (Gelesen 22022 mal)

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Bitte um fundierte Rechtsauskünfte oder Tipps zu spezialisierten Juristen/sonstigen Fachleuten für eine Bekannte von mir:

Sie wollte auf dem eigenen Grundstück eine kleine Halle oder ein Reitzelt errichten, wenigstens 20*20m, das ist leider baurechtlich nicht möglich.

Nun versucht sie, ein Grundstück zu kaufen, entweder mit vorhandener Halle oder mit Baugenehmigung.
Nach Auskunft des Bauamtes hat sie aber als Privatperson, also weder gewerblich noch bäuerlich, nirgendwo eine Chance auf eine Genehmigung, egal, was der Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan ausweist.

Ich kann das nicht glauben, dass Privatleuten die Errichtung einer Reithalle überall völlig unmöglich gemacht ist, widerspricht das nicht der allgemeinen Handlungsfreiheit?!
Wer weiß Rat, oder jemanden, der sich wirklich auskennt?

(Auch Tipps zu entsprechenden Grundstücken mit Haus/Stall/Halle mit bestehender Genehmigung, die weitergilt, werden gern genommen, bevorzugt Raum Niedersachsen, aber auch ganz Westdeutschland.)
Man darf nicht sagen: "Was, du Mistvieh, du willst nicht?" Sondern: "Entschuldige, mein Tier, ich werde schon noch dahinterkommen, wie ich es lerne, dich peu à peu auf den rechten Weg zu führen." (Udo Bürger)

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Re: Keine baurechtliche Zulässigkeit privater Reithalle?!
« Antwort #1 am: 07.03.07, 12:23 »
"Witterungsgeschützter Bewegungsplatz" klingt schonmal gut. :D Oft macht ja die Bezeichnung die Musik.

Ich weiß aber durch geringe Vorkenntnisse, dass man leider nicht einfach z.B. von einem Bauern ein Grundstück mit einer Halle im Außenbereich - wo man selbst sie nie nicht genehmigt kriegen würde - kaufen kann. Wenn man selbst kein Bauer ist, erlischt dann nämlich die Privilegierung und auch die Baugenehmigung, d.h. man kann eine Abrissverfügung kriegen.
Außerdem muss man auch aufpassen, dass man keinen Schwarzbau kauft, guter Glaube schützt nicht vor der möglichen Folge erzwungener "Rückbau".
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Offline Nattrun

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Re: Keine baurechtliche Zulässigkeit privater Reithalle?!
« Antwort #2 am: 07.03.07, 12:38 »
So habe ich das auch in Erinnerung. Selbst eine Umnutzung einer bestehenden Halle wird meist nicht genehmigt, wenn man Privatperson ist. (wo das schon frü Landwirte schweirig ist. Beispiel: LW/Hobbypferdezüchter will Scheune in Offenstall umbauen+braucht neue Scheune für Geräte/Traktoren. Neubau wird nicht genehmigt, weil er kein Vieh mehr hat (nur noch Ackerbau) - um die Halle bauen zu können muss er wieder Rinder anschaffen. Die Pferde zählen als Hobby.)
Hobbytierhaltung ist nicht vom Gesetzgeber vorgesehen, bekam ich vom Bauamt gebetsmühlenartig zitiert.
Sicher Ermessensfrage und abhängig davon, welchem Amt man ausgeliefert ist.

"jeder kann eine bestehende Anlage kaufen und entsprechend nutzen." Schön wärs, stimmt aber nicht.


Beratend tätig in dem Bereich ist Ingolf Bender am Niederrhein. In der neueren Ausgabe von "Praxishandbuch Pferdehaltung" ist der Umnutzung von Gehöften ein recht großes Kapitel mit rechtlich fundierten Hintergründen gewidmet.
« Letzte Änderung: 07.03.07, 12:39 von Nattrun »
Wen kein Bangen mehr beschwert,
frei von hinnen reitet.
Heil führt ihn auf seinem Pferd,
Glück die Zügel leitet.
(Bischof Jón Arason, 1550)
 

Offline zarofa

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Re: Keine baurechtliche Zulässigkeit privater Reithalle?!
« Antwort #3 am: 07.03.07, 16:13 »
Hallo Moggalla,

magst Du die "günstige Wortwahl" hier mal wiedergeben? Gern auch per PN.

"Die ist ja niedlich!"    "Wie hast Du ihr DAS denn beigebracht?"       

Offline peppels24

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Re: Keine baurechtliche Zulässigkeit privater Reithalle?!
« Antwort #4 am: 07.03.07, 17:01 »
Hallo,
das würde mich auch interessieren!!!

geolina

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Re: Keine baurechtliche Zulässigkeit privater Reithalle?!
« Antwort #5 am: 07.03.07, 17:30 »
hallo,

und so eine anlage oder eine halle/hütte zu pachten ist kein ausweg? dann bliebe der eigentümer ein landwirt und könnte weiterhin von seinem status profitieren...hm, nur braucht man dann natürlich jemanden, dem man vertrauen kann, aber pachtverträge mit 25 jahren laufzeit können da evtl. etwas helfen und sind ja auch nicht mal so ungewöhnlich.

alex

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Re: Keine baurechtliche Zulässigkeit privater Reithalle?!
« Antwort #6 am: 07.03.07, 23:00 »
Danke schonmal für alle Eure Ideen und Hinweise, gern noch mehr!

Mogallas "günstige Wortwahl" steht übrigens in Antwort#1.
« Letzte Änderung: 07.03.07, 23:01 von Aleike »
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Offline felis

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Re: Keine baurechtliche Zulässigkeit privater Reithalle?!
« Antwort #7 am: 08.03.07, 09:30 »
Achtung; Bestandsschutz besteht nur dann, wenn der Bestand 1. irgendwann mal rechtskräftig genehmigt war und 2. hinsichtlich Nutzung und Bauzustand dem genehmigten Zustand entspricht.
Leider ist man als Privatpferdehalter doch recht stark der Willkür dem Ermessensspielraum der Behörden ausgeliefert.
1. Bebauungsplan prüfen - falls überhaupt vorhanden - falls nicht vorhanden muss nach BauGB entschieden werden, da hat man als Privatmensch mege schlechte Karten.  :'(
Danach gehts nach Landesbaurecht. Manchmal hilft es, keine gewchlossene Halle zu bauen, sondern nur aein Dach - kommt aber auf den Einzelfall an. Oder man findet (s. aleike) eine einvernehmliche Sprachregelung....
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Rita

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Re: Keine baurechtliche Zulässigkeit privater Reithalle?!
« Antwort #8 am: 08.03.07, 11:06 »
Nach §35 BAUGB ist es Landwirten erlaubt im Aussenbereich zu bauen. Wer genaueres darüber wissen möchte, kann hier mal schauen:


http://www.hlbs.de/pls/hlbs/wt_show.text_page?p_text_id=61&p_lang=&p_flag=(hlbs)

Offline thyrie

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Re: Keine baurechtliche Zulässigkeit privater Reithalle?!
« Antwort #9 am: 08.03.07, 12:01 »
Selbst als Nebenerwerbslandwirte haben wir eine Genehmigung für den Aussenbereich bekommen. Die Halle ist zwar kleiner (12x7m) und keine Reithalle sondern Maschinenhalle, aber die Genehmigung war einfach.

Gibt es eine detaillierte Begründung für die Ablehnung? Nur wg. Aussenbereich oder generell?
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Re: Keine baurechtliche Zulässigkeit privater Reithalle?!
« Antwort #10 am: 08.03.07, 12:40 »
Das befragte Bauamt soll die Auskunft erteilt haben, eine private Reithalle sei nirgendwo zulässig, das ist es, was ich nicht glauben kann.
Im Außenbereich: Ok. Aber zum Beispiel in einem dörflichen Mischgebiet - warum sollte da keine Baugenehmigung erteilt werden?
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Offline felis

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Re: Keine baurechtliche Zulässigkeit privater Reithalle?!
« Antwort #11 am: 08.03.07, 12:47 »
@Aleike, ich kenne auch eine genehmigte priv. Reitghalle in einem Gewerbegebiet. Grundsätzlich genehmigungsfähig sind die Dinger also. Bei dörflichen Mischgebieten gibts u. U. Probleme mit dem Ortsbild, wenn ein solches historsch gewaxchsen schützenswertes vorahnden ist, können "das Bild verschandelnde" / unpassende Bauten abgelehnt werden. s. Bebbauungsplan. Da wäre das entsprehcend geregelt (Bauhöhen, Flächen, zulässige Bauweisen...)
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Re: Keine baurechtliche Zulässigkeit privater Reithalle?!
« Antwort #12 am: 08.03.07, 13:02 »
@Aleike, ich kenne auch eine genehmigte priv. Reitghalle in einem Gewerbegebiet. Grundsätzlich genehmigungsfähig sind die Dinger also.
Ha! :D
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Offline thyrie

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Re: Keine baurechtliche Zulässigkeit privater Reithalle?!
« Antwort #13 am: 08.03.07, 14:28 »
Freunde von mir haben vor 3 Jahren eine Reithalle direkt hinter ihren Hof gebaut. Ich kann sie gerne fragen, wie diese beantragt wurde. Sie haben offiziell einen Reiterausbildungsbetrieb.
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Offline lola²

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Re: Keine baurechtliche Zulässigkeit privater Reithalle?!
« Antwort #14 am: 08.03.07, 16:04 »
Ich arbeite in der Baubranche und kann das auch nicht glauben, dass dies nicht erlaubt ist. Falls es wirklcih ein Problem ist, sucht euch doch einen Bauträger, der als Generalunternehmer fungiert. Das heißt, ihr kauft das Grundstück (oder deine Bekannten) und ein gewerblicher GU baut das gewünschte Objekt und ihr kauft es dann von ihm (unbedingt per Festpreis). Vielleicht kann man die Regelung so umgehen. Aber merkwürdig erscheint mir das schon. Darf ich mal fragen, wo das ist?