Autor Thema: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?  (Gelesen 10687 mal)

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Offline tanjau.

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Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
« Antwort #15 am: 13.02.07, 19:57 »
@jezabel76

Zitat
Ich habe z.B gerade wirklich keine Zeit Pferde zu vermitteln

falls sich die leute dazu bereit erklären, könnte ich das für dich machen. du müsstest mir dann alle angaben zusenden!

gruss,
tanja

Offline tanjau.

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Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
« Antwort #16 am: 13.02.07, 22:27 »
@jezabel76

wenn du lehrerin bist, dann sei so vorbildlich und setze dich für die pferdenotfälle ein :)....und natürlich auch für tierversuchstiere.


tanja

Jezabel76

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Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
« Antwort #17 am: 13.02.07, 22:33 »
Das tue ich auf meine Weise, Tanjau...

habe beispielsweise schonmal ein fächerübergreifendes Projekt zu Massentierhaltung mit einer 6. Klasse gemacht....
Aber ich kann und will niemanden indoktrinieren. Nur dazu bringen, selbst zu denken ;-)


Außerdem steht hier eine Vermittlung nicht zur Debatte, da die Besitzer ja denken, dass sie die Tiere lieben.



Offline thyrie

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Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
« Antwort #18 am: 14.02.07, 07:19 »
Anregen zum Nach- und Mitdenken ist manchmal besser als nur erzählen. Dass Du der Frau geholfen hast, finde ich klasse  :) Du hast recht, es wird leider immer mehr weggeschaut. Die Erfahrung habe ich im Rettungsdienst zu genüge machen müssen  >:(
"Die schlimmste Kriminalstatistik gab es zu Kains Zeiten; auf einen Schlag löschte der Bursche ein Viertel der Menschheit aus."  (Gabriel Laub)

Karin 55

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Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
« Antwort #19 am: 14.02.07, 13:11 »
Amtstierarzt einschalten !
Aus welchen Bundesland kommst Du denn ? - die Veterinärverwaltung ist in einigen Bundesländer unterschiedlich verwaltet.
TSV bringt wenn es so schlimm ist meist nichts - die haben auch keine rechtliche Handhabe.
Zu klären ist auch ob der Stallbesitzer - je nach dem wie viel Service er anbietet - als Obhutspflichtiger gesehen werden und mit zur Verantwortung gezogen werden kann.
Wenn die Tierhaltung so schlimm ist wie Du schilderst , muss der Amtstierarzt einschreiten ! ( da gibt es aber leider große Unterschiede   )
Sollten er die Tierhaltung auflösen , oder die Tiere vorübergehend wegnehmen, geschieht das erstmal auf Kosten des Vet-Amtes der dann aber versucht sein Geld von Tierhalter zu bekommen.
Natürlich sind wir Vet.Ämter immer froh wenn man bei der meist zu erst mal , "vorübergehenden Unterbringung auf Kosten des Tierhalters" Adressen bekommen kann - es sollte aber für ein gut funktionierendes Vet Amt kein Problem sein
das zu organisieren.

Ein großes Problem bei der Ermittlung vor Ort stellt oft die Tatsache da, das die Tiere von Nachbarn u.s.w. aus Mitleid versorgt werden ( was auch gut so ist - bitte nicht falsch verstehen !!! ) - es aber hilfreich ist wenn z.B. Buch geführt wird wer wann was den Tieren gegeben hat , da wir vor Ort immer nur den Momentausschnitt der Versorgung ( nicht den Zustand der Tiere ! ) beurteilen können!
Wenn es z. B. heißt : Die bekommen nie Futter - und ich komm hin und es liegt ein Rundballen da , muss ich wissen wer die Tiere gefüttert hat !

Wenn Du noch Hilfe brauchst - melde Dich !

Jezabel76

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Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
« Antwort #20 am: 14.02.07, 14:31 »
Karin, das ist ja genau der Punkt, die bekommen was zu beissen, die Boxen werden gemistet, und sie kommen in die Führanlage.
Da kann ich ihnen nichts nachweisen.
Dafür dass ich die Leute blöd finde und ihre Art der Pferdehaltung bescheiden ist kann ich nicht den Tierschutz informieren.

Ich vermute nur dass die Stute ernsthaft krank ist und niemand was macht.

Das ist der Punkt.

Karin 55

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Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
« Antwort #21 am: 14.02.07, 14:36 »
Sollte das Pferd aber unbehandelt in der Box stehen, kaum laufen können und auch vom Allgemeinzustand schlecht sein dann hat der Besitzer ( zumindest bei mir ) nachzuweisen das sich das Tier in tierärztlicher Berhandlung befindet und wie die Prognosen sind.


Offline Styxx

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Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
« Antwort #22 am: 14.02.07, 17:17 »
Jez du hast nichts zu verlieren, also was hindert dich daran, einfach mal unverbindlich beim zuständigen Vet anzurufen und die Situation zu schildern?

Machs einfach :)
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Jezabel76

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Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
« Antwort #23 am: 15.02.07, 15:59 »
uiuiuiuiui
...war eben am Stall... hab den männlichen Part des Besitzerehepaares angetroffen und mal gaaaaaanz freundlich und vorsichtig nachgefragt, ob das Pferd eigentlich irgendwie in Behandlung beim Tierarzt ist.
"Wieso?"
"Weil sie ein seltsames Winterfell hat"
"Ach, die hat ein wenig Stoffwelchselprobleme, hatte früher mal einige Koliken"
"Hmm, aber guck dir mal den Rücken an, und der Bauch, der ist auch irgendwie aufgedunsen"
"Ach was die ist Topfit, wird longiert und kommt in die Führanlage" (ich habe den typen noch nie longieren gesehen...)
"Hmm, sieht topfit nicht irgendwie anders aus?"
"Wenn du deinen Seelenfrieden willst, kannste ja mal auf deine Kosten den Tierarzt rufen!"
"Ich weiss ja nicht, das ist EUER Pferd"
"Genau und deshalb geht es DICH nichts an"
"Nunja, ich sehe hier nur ein Pferd was schlecht aussieht und das ist mir nicht egal..."

Tja - so etwa war die Konversation ich hab mir verkniffen irgendetwas anderes zu sagen


Eben daheim hab ich dann die Amtsvet angerufen, sie bat mich, ihr einen kurzen Brief zu schreiben.
Die Frau war echt nett - hart aber herzlich!

Das werd ich tun.
(...ich glaub mich mach morgen nochmal heimlich ein Pferd mit der Digicam und schicke es mit. )


Soweit so gut.

Alles Liebe Jez
« Letzte Änderung: 15.02.07, 18:21 von Jezabel76 »

Offline lola²

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Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
« Antwort #24 am: 15.02.07, 16:02 »
Oh je, die sind ja schwierig!
Wünsche dir viel ERfolg!
super, dass du dich einsetzt!

Offline carola

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Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
« Antwort #25 am: 15.02.07, 17:15 »
Das ist ja wirklich prima!
Dann wird dir vermutlich nicht wirklich viel anders übrig bleiben als einen netten Brief zu schreiben, oder? Schreibst du schon?
Ein gewisses Maß an Unordnung ist der Preis für Freiheit!

Offline zaino

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Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
« Antwort #26 am: 15.02.07, 17:59 »
Hm, leider symptomatisch... nette besorgte Leut, die einfach nur unwissend sind, reagieren anders:
- so, meinst du? Sie ist aber doch... hm... benimmt sie sich auffällig wenn ich nicht da bin? Wieso denkst du das?
So in der Art wär das Gespräch dann verlaufen.
Jemand dem sein Pferd irgendwie wichtig ist, der reagiert dann einfach beunruhigt, statt pampig u. garstig .
Ja, schreib der TÄ!!!!

Karin 55

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Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
« Antwort #27 am: 16.02.07, 07:28 »
Das hört sich doch schon mal gut an   ( mit der AmtsTÄ )

Diese Diskussion natürlich nicht  :P - wenn der Amts Vet kommt darf er keine Namen des Anzeigenden nennen - aber meist können sich die Angezeigten es dann denken .... ::)

Schreib in den Brief wie das Pferd aussieht , auch das mit den angelaufenen Beinen-, das es leidet !!! und nach Deinens Wissens nichts gegen diesen Zustand des Leidens unternommen wird , sondern das dass Pferd trotz seiner Bewegungstörungen einfach in die Führmaschine *geworfen* wird in der es praktisch zur unbeaufsichtigten Bewegung gezwungen wird !
Erwähne auch das gerne vergessen wird mal Wasser zugeben oder zu füttern - dann ist auch zu prüfen in wie weit der SB mit ins Boot genommen werden kann / muss ( wer stellt eigentlich das Pferd in die Führmaschine  ??? ) - denn einfach Augen zu und durch - hauptsache ich bekomme meine Stallmiete am 1. -  läuft in viele Fällen nicht da der SB oft die Mitverantwortung in seiner Obhutspflicht hat.

Ich hoffe für das Pferd das die Amt.TÄ eine Pferdefrau ist ( so die ein oder andere  sind ja da zufinden  ;) ) - wenn Du magst helfe ich Dir gerne - auch per PN !
Manchmal kann so ein *Besuch* - selbst ohne das man alle *Waffen* zieht / ziehen kann - Wunder bewirken - wenn der / die betreffende Amt-TA es nur richtig *rüberbringen*

Offline Steffichen

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Re: Ab wann ein Fall für den Amtstierarzt?
« Antwort #28 am: 19.03.07, 12:51 »
...gibts hier mittlerweile was Neues? War die Amts-TA da?
"Wir haben nicht zu wenig Zeit, wir vergeuden zu viel."
Lucius Annaeus Seneca d.J.