Hallo Mim,
ich hab mich vor 2 Wochen mal durch diese neue Verordnung gekämpft.
Dort heißt es in Kapitel 1 Artikel 1 Abs 5:
Die Verordnung gilt nicht für den Transport von Tieren, der nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird, und nicht für den Transport von Tieren, der unter Anleitung eine Tierarztes unmittelbar in eine bzw aus einer Tierarztpraxis oder Tierklinik erfolgt.
Für mich heißt das soviel, wenn ich mit meinem Hänger ein fremdes Pferd transportiere und dies ohne Geld zu nehmen fällt das nicht unter diese Verordnung.
Allerdings heißt es weiter vorne unter Punkt (12)
Der Transport zu kommerziellen Zwecken beschränkt sich nicht auf Fälle, in denen unmittelbar ein Austausch von Geld, Gütern oder Dienstleistungen erfolgt. Er schließt insbesondere auch Fälle ein, in denen direkt oder indirekt ein Gewinn entsteht bzw. angestrebt wird.
In Punkt (21) geht es dann um Equiden die zu Wettberwerben gefahren werden.
Nachzulesen auf
http://www.animals-angels.de/Transporte_Gesetze%20&%20Berichte,29.htmund dann unter Eu Verordnung Transport klicken, dort bekommt man die komplette Verordnung.
Vielleicht kann mir hier jemand der die Fähigkeit besitzt Gesetzestexte auszulegen, erklären was das für die einzelnen Fälle zu bedeuten hat. Denn ich denke auch dieses Regelwerk ist wiedermal eines wo vieles Auslegungssache ist.
Liebe Grüße
Nina