Autor Thema: neue Tiertransportverordnung, Sachkunde in wie weit Pferde betroffen?  (Gelesen 8080 mal)

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Offline MimTopic starter

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Hallo,

aus dem landwirtschaftlichen Bereich heraus war ich auf einigen Vorträgen zur neuen Tiertransportverordnung.

Das einzige, was hier online meist diskutiert wird - sind die neuen Stundenbegrenzungen von 8 Transportstunden für den gewerblichen Bereich.
 
WENN da nicht noch ein paar Passagen wären die auch direkt JEDEN Landwirt betreffen oder denjenigen, der regelmäßig Tiere transportiert.

Immerhin dürfen Tiere weiterhin ganz normal von Landwirten usw. transportiert werden, WENN:

- die Entfernung unter 50 km Luftlinie bleibt (65 Straßenkilometer) und
- die EIGENEN Tiere im EIGENEN Transportfahrzeug gefahren werden.

Sonun. D.h. hole ich Zuchttiere (mal einen Kuh) z.B. über diese 65 km Beschränkung (oder liefere aus) oder ist auch nur EIN Tier (Kalb) vom Nachbarn dabei, dass die ganze Geschichte zum "Fremdtransport" werden läßt oder man leiht sich den Hänger vom Nachbarn für den Transport der Tiere - gelten dieselben Bedingungen wie für den

-> Gewerblichen Transport!

So, dies bedeutet erstmal für den Landwirt, dass er einen "Sachkundenachweis Tiertransporte" benötigt.

Das ist nicht weiter schlimm: Man geht mit dem Nachweis seiner landwirtschaftlichen Fachkenntnis zum Landratsamt und beantragt (hat immer mit Gebühren zu tun...) dann diesen Sachkundenachweisschein, weil Landwirte ja als sachkundig gelten.

Wenn er also über 50 km Luftlinie oder fremde Tiere oder in einem fremden Fahrzeug transportiert und somit als gewerblich gilt - muss er den Transport beim Veterinäramt vorher anmelden.

Beim weiteren geht es um diemax. Transportzeit von 8 Stunden (ohne Abladen/Tränken, ausser die Zeitüberschreitung ist unplanmäßig/Stau oder ins Ausland).

Und das bitte INKLUSIVE der Ladezeiten, d.h. die Viehhändler die draussen hier mal ne Kuh und da mal ne Kuh einsammeln - können die Zeiten hier nicht "stoppen" - sondern vom ersten Ladeklappenöffnen an  - läuft die Zeit...

Dazu gibts dann noch die üblichen Auflagen an die technische Ausstattung des Transportfahrzeuges  und bitte immer Ladeflächen qm + Ladehöhe aussen anbringen und den Hinweis "Achtung lebende Tiere!".

Betreffen euch die neuen Regelungen? In wie weit sind Berufs/Tunierreiter betroffen?

Habt ihr sie so im Vorfeld mitbekommen, wie sie umgesetzt werden sollen?

Gruß Mim
Die-mit-dem-äusseren-Zügel-kämpft

Offline Illario

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Hallo Mim,

ich hab mich vor 2 Wochen mal durch diese neue Verordnung gekämpft.
Dort heißt es in Kapitel 1 Artikel 1 Abs 5:
Die Verordnung gilt nicht für den Transport von Tieren, der nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt wird, und nicht für den Transport von Tieren, der unter Anleitung eine Tierarztes unmittelbar in eine bzw aus einer Tierarztpraxis oder Tierklinik erfolgt.

Für mich heißt das soviel, wenn ich mit meinem Hänger ein fremdes Pferd transportiere und dies ohne Geld zu nehmen fällt das nicht unter diese Verordnung.

Allerdings heißt es weiter vorne unter Punkt (12)
Der Transport zu kommerziellen Zwecken beschränkt sich nicht auf Fälle, in denen unmittelbar ein Austausch von Geld, Gütern oder Dienstleistungen erfolgt. Er schließt insbesondere auch Fälle ein, in denen direkt oder indirekt ein Gewinn entsteht bzw. angestrebt wird.

In Punkt (21) geht es dann um Equiden die zu Wettberwerben gefahren werden.
Nachzulesen auf http://www.animals-angels.de/Transporte_Gesetze%20&%20Berichte,29.htm
und dann unter Eu Verordnung Transport klicken, dort bekommt man die komplette Verordnung.
Vielleicht kann mir hier jemand der die Fähigkeit besitzt Gesetzestexte auszulegen, erklären was das für die einzelnen Fälle zu bedeuten hat. Denn ich denke auch dieses Regelwerk ist wiedermal eines wo vieles Auslegungssache ist.

Liebe Grüße
Nina

Offline MimTopic starter

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Hallo Nina,

viele Dinge hiervon stehen nur in den Anhängen (leider hab ich grade nicht zur Hand) und dann in den Durchführungsbestimmungen, die dann je nach Land oder gar nur Bundesland beschlossen werden - und was davon wie umgesetzt wird entscheiden letztendlich die Ober-Veterinäre der Bundesländer...

Und das, was meine Fuhrparkleiter so aus den ersten Gesprächen mit Ba-Wü mitbringen klingt...  :-X

Fakt ist, 50 km Luftlinie sind auch im Tunierbereich schnell überschritten und was ist, wenn die Reitlehrerin (ergo gewerblich/beruflich mit Pferden) dann ein eingestelltes Pensionspferd aus Gefälligkeit mitnimmt? Oder sich einen Hänger leihen muss weil eigener defekt?

Prinzip ist: Ja, wenn eigener Hänger oder eigenes Pferd, wenn nur eines davon nicht.... ???

Mit 8 Stunden Zeitbeschränkung wird die "Exkursion" des lungenkranken süddeutschen Pferdes an die Seeküste auch recht knapp  ::).
Die-mit-dem-äusseren-Zügel-kämpft

Offline Illario

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Hallo Mim,

das klingt echt übel, übler als ich mir vorgestellt hab  :-X . Bin immer noch gepannt wie das weiter gehen soll. Denn im Grunde ist selbst das Unterrichtnehmen ein wertzuwachs, weil mein Pferd was dabei lernt und dadurch wertvoller wird. Was ist nun  wenn ich zu einem Kurs fahr der weiter weg ist, das wird alles erschwert. Ich frage mich wie da mit der Agrapolitik weitergehen soll? Wir züchten nebenbei noch Thüringer Waldziegen( Bedrohte Haustierart) und leben aber in Bayern, sind also auf Einkäufe aus Thüringen angewiesen um nicht Inzucht zu betreiben. Da wird nun der Zukauf besonders nett :-X :-X.
Hat sich die FN schon zu diesem Thema geäußert?

Liebe Grüße
Nina