Autor Thema: Gutschrift für Sattel wird nicht erstattet, was tun?  (Gelesen 3540 mal)

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Offline MahrusTopic starter

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Hi!

Ich habe bei Cavaletti einen Startrekk Sattel gekauft, der meinem Pferd nicht paßte. Ich schickte den Sattel bereits nach 4 Tagen zurück (die haben 2 Wochen Rückgaberecht), und bekam eine schriftliche Bestätigung über die Gutschrift in Höhe von 480 Euro. Ich sollte ihnen noch meine Kontodaten zuschcilken, was ich gemacht habe. Das war am 12.09. Seitdem habe ich kein Geld bekommen.
Ich also HÖFLICH per e-Mail nachgefragt. Und bekam die Antwort, daß die Buchhaltung in Urlaub sei, und sie nichts wüßten über meinen Vorgang.
Ich denen geantwortet, wie lange denn die Buchhaltung in Urlaub sei? Und das sie selber in ihren AGB erklären, 2 Wochen bräuchte die Gutschriftüberweisung (die 2 Wochen sind ja mehr als um).

Kein Antwort mehr darauf! Auch nicht auf meine nun nicht mehr höfliche Mahnung per E-Mail und Fax.

Was kann ich denn nun tun? Ein Rechtsanwalt frißt mir ja den gesamten Streitwert auf!

Mahrus

Kathrin

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Re: Gutschrift für Sattel wird nicht erstattet, was tun?
« Antwort #1 am: 09.10.06, 18:52 »
soweit ich weiss bekommt der RA eine am Streitwert bemessene Bezahlung....
Und dann Mahnung per Einschreiben - nicht Fax/Email! Das hilft vor Gericht leider nicht!

Offline Billy

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Re: Gutschrift für Sattel wird nicht erstattet, was tun?
« Antwort #2 am: 10.10.06, 15:30 »
@Kathrin:
Fax ist genauso gut wie Einschreiben!! Das machen wir auch immer so. Damit kann man auch gleich den Zugang beweisen (also genauso gut wie Einschreiben / Rückschein!).

@Mahrus:

Wenn du alles andere schon gemacht hast. Bleibt dir wohl nicht mher viel übrig, als den weitere Rechtsweg zu bestreiten.

Ein RA würde für das außergerichtliche Verfahren übrigens runde 81,50 € kosten. Nur mal so am Rande...
Und die müßten eigentlich auch vom Gegner getragen werden, wenn er sich tatsächlich im Verzg befindet.
CU ... on GentleHorses  ;)

Offline tara

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Re: Gutschrift für Sattel wird nicht erstattet, was tun?
« Antwort #3 am: 19.10.06, 13:18 »
Einschreiben mit Rückschein, Kopie der Gutschriftzusage und Kopien des bisherigen Schriftverkehrs beilegen und rechtliche Schritte nach gesetzter Frist ankündigen. Und dann Anwalt einschalten.
stell dir vor, du hast ein Pferd und es kann nicht t ö l t e nin diesem Sinne...
Gruß tara

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Offline tara

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Re: Gutschrift für Sattel wird nicht erstattet, was tun?
« Antwort #4 am: 19.10.06, 13:21 »
@Kathrin:
Fax ist genauso gut wie Einschreiben!! Das machen wir auch immer so. Damit kann man auch gleich den Zugang beweisen (also genauso gut wie Einschreiben / Rückschein!).

nein, das stimmt nicht. Du bekommst zwas eine Empfangsquittung. Die besagt aber nur, daß die Übertragung geklappt hat. Das Papier auf der anderen Seite kann aber trotzdem in den Papierkorb geflattert sein absichtlich oder nicht...

Bei Einschreiben mit Rückschein muß der Empfänger persönlich unterschreiben, daß der Zusteller ihm den Brief in die Hand gedrückt hat. Er kann also nicht mehr behaupten, er habe nix erhalten.
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Gruß tara

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Offline Aleike

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Re: Gutschrift für Sattel wird nicht erstattet, was tun?
« Antwort #5 am: 19.10.06, 13:26 »
Einen gerichtlichen Mahnbescheid kannst Du auch ohne Rechtsanwalt bekommen; einfach mal hingehen und alle Unterlagen mitnehmen.
Man darf nicht sagen: "Was, du Mistvieh, du willst nicht?" Sondern: "Entschuldige, mein Tier, ich werde schon noch dahinterkommen, wie ich es lerne, dich peu à peu auf den rechten Weg zu führen." (Udo Bürger)

Offline MahrusTopic starter

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Re: Gutschrift für Sattel wird nicht erstattet, was tun?
« Antwort #6 am: 19.10.06, 14:05 »
Hi!

Ich habe das Geld nun wieder bekommen, aber nicht ohne eine böse E-Mail. Sie haben ja selber in ihren AGBs eine 2 Wochenfrist für die Rücküberweisung. Es war aber schon fast ein Monat vergangen. Aber die reden sich so raus: Wochendende und Feiertag, und sie echnen nicht, wann der Sattel wieder da ist (obwohl sie das in ihren ABG so angeben) sondern wann sie meine Kontogebühren haben. Somit hätten sie mir sogar netterweise früher rücküberwiesen.

Egal, Geld ist da, und Unfreundlichkeit spricht sich rum. Sie hätten ja nur auf meine zahlreichen E-Mails reagieren müssen (die am Anfang höflich waren!!!!).

MAhrus

Offline Billy

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Re: Gutschrift für Sattel wird nicht erstattet, was tun?
« Antwort #7 am: 23.10.06, 15:49 »
nein, das stimmt nicht. Du bekommst zwas eine Empfangsquittung. Die besagt aber nur, daß die Übertragung geklappt hat. Das Papier auf der anderen Seite kann aber trotzdem in den Papierkorb geflattert sein absichtlich oder nicht...

Bei Einschreiben mit Rückschein muß der Empfänger persönlich unterschreiben, daß der Zusteller ihm den Brief in die Hand gedrückt hat. Er kann also nicht mehr behaupten, er habe nix erhalten.

Tja, witzig nur, dass das total egal ist! Angekommen ist angekommen. Dem Gericht ist es vollkommen ausreichend, wenn wir als Anwaltskanzlei vorlegen, dass wir Hrn. XY am xx.xx.xxxx ein fax geschickt haben ("Beweis: Schreiben vom xx.xx.xxxx in Kopie nebst Fax-Sendebericht vom xx.xx.xxxx). Und wenn eine Privatperson das macht, reicht es auch aus. Liegt also nicht an meinem Job. Deswegen liebe ich das Fax ja so. Ist schneller, günstiger und ich habe sofort einen Nachweis, dass das Schreiben zugegangen ist!

Derjenige, der seine Faxeingänge nicht kontrolliert oder verschlampt, hat selber schuld. Zugangsvereitelung bringt nichts. Der Zugang wird dann fingiert!
Selbst wenn jemand ein Einschreiben (/Rückschein) nicht vom zuständigen Postamt abholt, gilt das E/R als zugegangen!!

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