Ich glaube nicht. Leistung (Einstellen) und Gegenleistung (Geld) sind vereinbart. Wenn über Abwesenheit im Vertrag nichts festgelegt ist, ist Leermiete Kulanz und Entgegenkommen, aber kein Anspruch. Selbst schuld, wenn man das Einstellen nicht in Anspruch nimmt ...
Ich habe übrigens damals letztlich auf Diskussionen verzichtet, weil ich den Hänger für 2x 180 km Fahrt umsonst ausleihen durfte.