... es ist dann illegal, Medikamente aus dem Ausland zu beschaffen, wenn es nicht "erforderlich" ist. Erforderlich wäre es in einem Behandlungsnotstand. Das heißt, wenn ein Medikament in D nicht mehr auf dem Markt ist, es aber nachweislich das einzige wäre, was hilft, dann ist es legal, so ein Medikament aus dem Ausland zu beschaffen.
Oder (bei meinem Pferd der Fall), wenn ein Pferd nicht mit normalen WK behandelt werden kann (mein Pferd ist allergisch gegen die darin enthaltenen medizinischen Trägerstoffe), dann darf man auf andere Mittel ausweichen, also z.B. Ivomec für Rinder / Bandwurmmittel für Schafe.