Unausweichlich ist natürlich auch, dass man erwischt wird, weil man einmal, ein einziges, einsames Mal in ca. 200 artigen, gesetzestreuen, verbrechensfreien Jahren etwas Verbotenes tut.
Wenn man mit einem leicht erkennbaren Pferd, vorzugsweise gepunkteter Knabbi, nur dieses eine Mal über den verbotenen, auf gar keinen Fall für Reiter gedachten Waldweg abkürzt. Dann steht da nämlich der Förster mit grimmiger Miene.
Oder wenn man ca. anderthalb Minuten vor dem samstagabendlichen Geschäftsschluss über die rote Ampel läuft, um das letzte Brot zu ergattern. Dann steht da nämlich der Polizist, der einem in aller Bierseelenruhe erläutert, dass Straßenverkehrsregeln auch für Fußgänger gelten. Macht nix, Schutzmann. Ich hungere gern.
Oder wenn man an einem vorweihnachtlichen Sonnabend den einzigen, gebührenfreien Parktplatz in Hamburgs Innenstadt entdeckt, und um diesen zu ergattern, allerhöchstens zwei Meter rückwärts in die Einbahnstraße fährt und --- natürlich dem bereits bekannten Ordnungshüter in die Hände fällt. Die dieser sich schon reibt, weil es diesmal nicht bei einem mündlichen Vortrag über Lichtzeichen und ihre Bedeutung bleiben wird.