Autor Thema: Gehnemigung Bergehalle als Nebenerwerbslandwirt in BaWü.  (Gelesen 5489 mal)

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Offline MayshaTopic starter

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Hallo,
meine Stallbetreiberin/sehr gute Freundin hat sich ein Grundstück gekauf, auf den wir einen Offenstall aufziehen wollen. Da wir Heu selber machen + lagern und auch die Traktoren ein neues Zuhause brauchen, wollte sie eine Bergehalle beantragen, ihr wurde auch vom Ortsvorsteher des Teilortes, auf dem das Grundstück liegt, gesagt, das es kein Problem sein dürfe. Gestern ist sie dann in den Hauptort, um den Bauantrag abzugeben, 1/2 h später kam der Anruf - abgelehnt, Nebenerwerbslandwirte kriegen keine Genehmigung.

Sie hat dann bei der Bergehallen-Firma angerufen, dem das geschildert und der meinte, es gäbe einen Sonder-Paragraphen, so das auch Nebenerwerbslandwirte die Genehmigung kriegen, er hätte schon etliche Bergehallen für diesen Personenkreis gebaut.

Kennt sich jemand mit sowas aus und weiß zufällig auch, wie der Paragraph heißt? Wir wollen die Halle so schnell wie möglich hinstellen, der Herbst und der Regen sind ja nicht mehr so weit weg.
Liebe Grüße Anja

Offline Kalle01

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Ich gehe mal davon aus das das Grundstück im Außenbereich liegt. Dort gilt dann §35 Bundesbaugesetz der das Bauen im Außenbereich regelt. Wenn die Behörden sich stur stellen, können sie sich auf diesen Pargraphen zurückziehen. Wie man den Bauantrag passend zu §35 stellen muss, erfährt man am Besten bei den Beratungsstellen der Landwirtschaftskammern.
Einen Unterschied zwischen Nebenerwerbslandwirten und Haupterwerbslandwirten gibt es im Gesetz nicht! 

Gruß Kalle