Hallo,
meine Stallbetreiberin/sehr gute Freundin hat sich ein Grundstück gekauf, auf den wir einen Offenstall aufziehen wollen. Da wir Heu selber machen + lagern und auch die Traktoren ein neues Zuhause brauchen, wollte sie eine Bergehalle beantragen, ihr wurde auch vom Ortsvorsteher des Teilortes, auf dem das Grundstück liegt, gesagt, das es kein Problem sein dürfe. Gestern ist sie dann in den Hauptort, um den Bauantrag abzugeben, 1/2 h später kam der Anruf - abgelehnt, Nebenerwerbslandwirte kriegen keine Genehmigung.
Sie hat dann bei der Bergehallen-Firma angerufen, dem das geschildert und der meinte, es gäbe einen Sonder-Paragraphen, so das auch Nebenerwerbslandwirte die Genehmigung kriegen, er hätte schon etliche Bergehallen für diesen Personenkreis gebaut.
Kennt sich jemand mit sowas aus und weiß zufällig auch, wie der Paragraph heißt? Wir wollen die Halle so schnell wie möglich hinstellen, der Herbst und der Regen sind ja nicht mehr so weit weg.
Liebe Grüße Anja