Mein zierliches Pferdchen hat sich mal auf seine Tränke gesetzt und dabei über Nacht den ganzen Stall geflutet.
Da durfte ich dann erfahren, dass meine Haftpflichtversicherung nicht für Schäden an gemieteten und gepachteten Gegenständen, dazu zählt auch die eigene Box, haftet.
Wenn aber jetzt die Nachbarbox beschädigt wird, dann denke ich doch, dass das ein Fall für die Haftpflicht des Verursachers ist. Grundsätzlich würde ich allerdings sagen, dass der STallbesitzer ja wohl kein Laie ist und als solcher pferdisches (Nage-)Verhalten gut kennen müsste. Wenn ihn also stört, wenn ein Pferd etwas anfrisst, dann müsste er doch dafür sorgen, dass das Pferd eben nichts anfressen kann, oder?
In meinem Fall oben betrug der Schaden übrigens über 1.000,00 DM und meine Haftpflicht hat mir doch tatsächlich kulanterweise und ohne Anerkennung einer REchtspflicht einen Teil davon ausbezahlt. Den hab ich dann dem SB gegeben, der natürlich froh war, aber grundsätzlich keinerlei Ansprüche gegen mich geltend gemacht hat.