Autor Thema: Stall- und Reitanlagenbau - Anforderungen des Bauamtes  (Gelesen 4310 mal)

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Offline neneTopic starter

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Hallo,


an alle und evtl insbesondere @ritter:


Wir haben vor einen neuen Offenstall in bereits bestehende Gebäude zu bauen und Reitplatz etc anzulegen.
Die Bauvoranfrage ist auch problem´los durchgekommen, ohne weitere Auflagen.
Nun, nach dem Einreichen der Baugenehmigung kommt heraus, dass wir für den TReitbereich also Stall und Paddock etc einen gesonderten Bauantrag stellenmüssen.
Aha.
Hätte man vielelicht vorher schon mal sagen können.
Aber weiter:
Der Mann vom Bauamt sagte, wir müssen angeben wieviele Pferde, welches Stockmaß, was ich füttere, was das für Pferde sein sollen wie ich das arbeitstechnisch mache !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
So was kann auch weider nur von Amtsschimmeln kommen, dennwie soll ich bitte bei geplanter Pensionsstallungen vorher sagen, was für Pferde und wie groß die sind???? Ganz zu schweigen davon, wieviele es einmal werden....

Ist das rechtesn?????
Habe von so etwas noch nie was gehört.
Deweiteren soll der Amtstierarzt rauskommen und sich alles ansehen   ??? ??? ???

Verstehe nur Bahnhof, haben so was noch nie gehabt und auch noch nie was von gehört.
Wenn sich die Amtstierärzte mal eher um die ganzen verwahrlosten Viehcher in der Gegend kümmern würden....

Wäre für jeden Tipp dankbar


LG Nene

« Letzte Änderung: 23.06.06, 21:35 von froeschli »

Offline Billy

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Hi,

die Anzahl der Pferde und die  Widerristhöhe ist für die Größe / Höhe der Stallungen wichtig. Es gibt so genannte Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten (Herausgeber Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft). Diese werden von den Bauämtern immer häufiger beigezogen, wenn ein Pferdestall geplant wird bzw. genehmigt werden soll.

Ist doch klar, daß man in einen Stall, der für Shettys geplant wurde (also vielleicht nur 2 m Raumhähe hat, nachher keine Pferde mit einem Stockmaß von 1,74 m reinstellen kann/darf/sollte. Deswegen wollen die das vorher wissen.

Gleiches gilt sozusagen für die "Maximalanzahl" von Pferden. Auf 20 qm Laufstallfläche darf und kann man nun mal keine 10 Pferde halten...

Wenn ihr einen Pensionsbetrieb plant, dann werdet ihr euch doch bestimmt schon mit den Raummaßanforderungen auseinandergesetzt haben, oder?
Und ihr werdet euch doch sicherlich auch schon überlegt haben, wie viele Pferde ihr maximal aufnehmen wollt.
Es dürfte dann doch ein leichtes sein, diese Angaben dem Bauamt gegenüber zu machen, oder?

Pensionsställe werden (besonders wenn sie ganz neugebaut werden) heutzutage oft nicht nur vom Bauamt abgenommen sondern auch vom Amtsvet. Der schaut halt auf die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen. Ich finde das übrigens gut!

So, hoffe, ich konnte dir jetzt schon mal etwas weiterhelfen, muß jetzt aber erstmal arbeiten, Bis dann also!

Gruß!
Karin
CU ... on GentleHorses  ;)

Offline terra

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Hast meine vollste Zustimmung, Billy!

Für Pensionsstallbetreiber ist in Bayern ausserdem der Sachkundenachweis erforderlich (alternativ landwirtschaftliche Ausbildung oder Pferdewirt).

Nene, wenn Du wüsstest, was für Anträge bei mir über den Tisch laufen ::) :: :o ::) - ich kann nur sagen, der Amtschimmel wiehert noch viel zu leise.

Die Anzahl der Pferde ist übrigens auch für die Bemessung der Dunglege erforderlich....

lg
ed