Hallo Offenstaller!
Ich befasse mich derzeit mit dem Thema der Planung eines Offenstalls für bis zu vier Pferde. Dieser soll an ein bestehendes Gebäude (Garage, im Antrag seinerzeit als Schweinestall deklariert obwohl nie als solcher genutzt) angebaut werden. Es liegt auf eigenem Grundstück (ehemalige Landwirtschaft) im Ortsrandgebiet.
Wir waren bereits beim Bauamt der Gemeinde, für die war die Sache soweit in Ordnung, wir sollen jetzt den Bauantrag an den Landkreis stellen. Mein Freund hat nun die Zeichnungen mit Ansichten soweit fertig und auch ein paar Fotos vom Standort gemacht, es fehlt nur eine schriftliche Darstellung. Dazu werfen sich uns Fragen auf, was da wie genau eigentlich reingehört. Hat dazu jemand von euch Erfahrung? Vielleicht sogar aus Hessen? Was muss/ was kann beschrieben sein: Böden, Abtrennungen innerhalb des Gebäudes (obwohl die weitgehend mobil sein sollen), Mist, Befestigung um den Stall...? Welche Präferenzen haben die Leute vom Amt?
Ich will nicht durch irgendwelche Angaben, die sowieso niemanden interessieren Steine lostreten. Und aus der Bauordnung werde ich auch nicht wirklich schlau.
Inwieweit hängen Bauamt von Gemeinde und Landkreis zusammen? Der Mensch von der Gemeinde wollte eigentlich fast nichts wissen, das hat mich schonmal sehr gefreut. Allerdings bin ich skeptisch das das so bleibt...