An Stelle des Verpachters würde ich erstmal das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Zumindest hat er dann (mit dem Vollstreckungsbescheid) einen Titel in der Hand und somit überhaupt die Möglichkeit, die Pferde zu pfänden. Doch sollte - spätestens nach Erlangen des Vollstreckungstitels) ein Anwalt eingeschaltet werden.