Das ist eine interessante Frage, hab ich auch schon überlegt. Müßte man dann das Teil mit einer roten Nr überführen, aber dafür wiederum bräuchte man zumindest noch TÜV, oder wie sieht das aus ??
Nein. Für Kurzzeitkennzeichen und rote Nummern (die ja bei Probefahrten von Händlerautos verwendet werden) braucht man keinen Tüv. Ich hab im Januar erst selber ein KZK geholt weil dem gekauften Auto die ASU fehlte und der Tüv eh bald fällig war.
Rote Nummer (Überführungskennzeichen) kostet für einen Tag um die 20 Euronen rum, KZK für eine Woche je nach Versicherung 80 bis 100 Euronen (wenn man das Fahrzeug anschließend weiter versichert ist es gratis). Das sind aber die Zahlen für Autos - wegen der Tarife für Anhänger kann Dir die Zulassungsstelle sicher weiter helfen.