Autor Thema: Ausgedienten, abgemeldeten Hänger also Vorratsraum/Sattelkammer nutzen..  (Gelesen 8362 mal)

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Offline ElShadaarTopic starter

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Hallo,

mein Anhänger ist ziemlich morsch. Nun überlege ich, wenn ich eh nicht mehr viel für kriege, ob ich ihn nicht als Vorratsraum/Sattelkammer vor oder auf die Weide stelle. Da ich wieder einen neuen Anhänger kaufen würde, würde ich den alten dann natürlich abmelden. Nun meine Frage  : 

Darf man einen abgemeldeten Anhänger vor der Weide abstellen oder müßte er auf der Weide stehen oder ginge beides nicht ??

Ich dachte, ich könnte ihn dann hinten zunageln, sodaß dann keiner von hinten einbrechen kann, und evtl noch eine abschließbare Box in den Anhänger bauen oder eine Art Sattelschrank, wo ich dann mein Zeugs, evtl sogar den Sattel, lassen könnte. Vorne die Tür ist ja auch abschließbar..

Gruß - Geli
Reiten soll Duett sein, nicht Duell..                         Ein gutes Pferd hat keine Farbe, aber einen Aalstrich..

Offline woody

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Eigentlich spricht da nichts gegen solange das Privatbesitz ist, sobald das allerdings öffentliches Eigentum ist, geht das nicht.

LG Andreas
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Offline ElShadaarTopic starter

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Was genau ist denn 'Öffentliches Eigentum' ? Eine normale Straße, gell ? Aber Wiesen- und Waldstücke gehören ja in der Regel wem..
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Offline Binesdiva

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Abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichem Straßenland stehen.

Und öffentliches Straßenland ist im Prinzip alles, was nicht privat ist.

Ich würde den Hänger auf die Koppel stellen, dann bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Die andere Frage wäre, ob Deine Versicherung Dir im Falle eines Diebstahles etwas zahlt, weil ein Hänger auf einer Koppel ja nicht unbedingt geeignet ist, Wertvolles zu schützen.
Reitet ein Cowboy zum Friseur.
Kommt wieder raus:
Pony weg...

Offline woody

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Ein Wald ist i.d.R. auch öffentliches Eigentum, auch wenn es eine Pacht ist (die bezieht sich meines Wissens nach aber nur auf die Bestände/Bewirtschaftung) die Wiese gehört i.d.R. einem Bauern/oder dir also Privatbesitz und dort darfst du einen Hänger hinstellen.
Ber hier gilt immer wo kein Kläger ist auch kein Beklagter, bloss wegen nicht angemeldeten Hänger wäre ich pers. bei öffentlichen Flächen vorsichtig...

LG Andreas
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Okay, also sicherheitshalber auf die Weide. Und richtig wertvolles, also die guten Sättel oder, will ich da auch nicht lagern, nur sonstiges Zubehör..

Danke und noch einen schönen 1. Mai..
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Offline Wild_Horse

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Ich wär vorsichtig mit der Nutzung als Sattelkammer, denn je nach Lagerungsgegenstand (und wenn es blos Decken sind) können sehr schnell modrig werden in unseren Klima-Breitengraden. Wenn es allerdings nur Eimer und andere Plastikgegenstände sind spricht nichts dagegen, solange der Boden "hält" und nix auslaufen kann ....
LG WH

Offline Halifax

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Hallo, möchte mich mal hier anschließen mit meiner Frage.
Ich habe einen ausgedienten Hänger auf der Weide, um halt Krimskrams drin zu lagern.
Wie sieht es aus, wenn ich ihn beim Umzug auf eine neue Weide mitnehmen möchte?
Würde ihn gerne da weiter verwenden.
Muss der auf den Hänger oder kann er mit Sondergenehmigung transportiert werden, also an ein Zugfahrzeug angekoppelt?

Offline ElShadaarTopic starter

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Das ist eine interessante Frage, hab ich auch schon überlegt. Müßte man dann das Teil mit einer roten Nr überführen, aber dafür wiederum bräuchte man zumindest noch TÜV, oder wie sieht das aus ??


*Wild_Horse,

was meinst Du, was modrig wird, die Utensilien oder der Hängerboden ? Der Boden ist schon modrig, sonst würde ich ihn ja weiter seinem eigentlichen Zwecke zuführen..     ;D

Ich würde dann einen ausgedienten Kühlschrank o.ä. hineinstellen, damit man da z.B. Decken mäusesicher lagern kann..

« Letzte Änderung: 01.05.06, 20:05 von ElShadaar »
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Offline Wild_Horse

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beides - Decken werden vorallem bei unseren feuchten Klimabedingungen modrig und wenn der Boden schon modrig ist, dann ist die Traglast fragwürdig...
LG WH

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Naja, wenn's dann irgendwann durchbricht kann man ihn immer noch verschrotten..    ;D
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Offline woody

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Wenn man paar Luftlöcher reinbaut so das Zwangsdurchlüftung vorhanden ist, modert es so schnell auch nicht, wichtiger ist das Ding aber Mäsue/Viecher sicher zu machen ansonsten hat man nicht viel Freunde an den gelagerten Gegenständen...

Wenn der Transport nicht allzuweit über öffentliche Wege/Strassen geht kann man auch ein Schild mit 6km/h dran machen dann braucht man keinen TüV soweit ich weiss. Weiss aber nicht ob das Zugfahrzeug dann auch nur für 6km/h zugelassen sein muss, oder ob es ein beliebiges sein darf und man bloss nicht schneller fahren darf....

Lg Andreas
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Dann kann sich das Hoppa ja mal nützlich machen und seinen Hänger selbst ziehen..    ;D
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Offline woody

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Dann hat dein Pferd ja Luxusausstattung sogar mit Hängerkupplung ;D ;D ;D ;D
LG Andreas

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Da empfiehlt sich ein Pferd mit Piephacke..    ;D
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