Autor Thema: Rechte beim Sattelkauf????  (Gelesen 42979 mal)

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Offline carola

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Re: Rechte beim Sattelkauf????
« Antwort #60 am: 19.01.10, 13:46 »
Ich denke nicht, dass du das kannst. Ich würde den 1. Sattler, der eine Chance zum Nachbessern haben muss, schriflich (!) - am besten per Einschreiben - eine Frist setzen zur Nachbesserung. Danach kannst du ihm den Sattel zurückgeben, da er ja offensichtlich die zugesicherten Eigenschaften (passt) nicht hat.
Ein gewisses Maß an Unordnung ist der Preis für Freiheit!

Offline hanchen

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Re: Rechte beim Sattelkauf????
« Antwort #61 am: 19.01.10, 13:59 »
MUSS er den Sattel dann zurücknehmen oder fällt das unter Kulanz?

Offline carola

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Re: Rechte beim Sattelkauf????
« Antwort #62 am: 19.01.10, 14:12 »
Er muss. Wenn er dir nicht nachweisen kann, dass sich das Pferd seit seiner Anpassung massiv verändert hat, muss er. Sagt zumindest das Verbraucherrecht.
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Offline hanchen

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Re: Rechte beim Sattelkauf????
« Antwort #63 am: 19.01.10, 14:22 »
vielen, vielen Dank =)