Die Regelung über die Art der Bebauung und der Flächennutzung ist in der Baunutzungsverordnung geregelt. Das ist ein Bundesgesetz, genauso wie das Baugesetzbuch.
Die Bauordnung (Durchführung und Sicherheit der Baumaßnahme, Genehmigungsverfahren, örtliche Bauvorschriften) ist im Landesrecht geregelt.
Gruß
Ina