Autor Thema: Pferdehaltung auf Grundstück  (Gelesen 4547 mal)

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Diavolo

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Pferdehaltung auf Grundstück
« am: 16.11.05, 22:09 »
Hallo erstmal,

bin neu hier und hätte gleich mal eine Frage... :)

Wir haben ein Grundstück angeboten bekommen auf welchem derzeit Pferde gehalten werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 21.000 m². Auf dem Grundstück befinden sich im Moment 14 Pferde. Tiere werden dort seit über 50 Jahren gehalten, Pferde seit ca 20 Jahren. Wir hätten Interesse das Grundstück zu kaufen und zu verpachten, haben jedoch Angst dass die Stadt irgendwann die Pferdehaltung auf dem Grundstück verbietet. Die Scheunen haben Bestandsschutz und das Grundstück eignet sich auch nicht als Baugebiet. Hat jemand mit sowas Erfahrung, kennt die Rechtsgrundlage oder weiß wo ich Informationen im Internet dazu finde? Kann es sein dass die Stadt einem irgendwann das Ganze verbietet?

Danke für die Antworten... :)

Dominachen

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Re: Pferdehaltung auf Grundstück
« Antwort #1 am: 17.11.05, 05:52 »
Ist das Grundstück im Grundbuch als "landwirtschaftliche Fläche" eingetragen? Ansonsten hilft sicherlich ein Anruf bei der Stadt!

Offline Ilustre

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Re: Pferdehaltung auf Grundstück
« Antwort #2 am: 17.11.05, 08:39 »
Wenn die Fläche als "Dorfgebiet" im Bebauungsplan eingetragen ist, dürfte es keine Probleme geben. Dann ist im allgemeinen Tierhaltung erlaubt. Handelt es sich um ein "Wohngebiet" oder "Mischgebiet", so wurde die Tierhaltung bislang nur geduldet. Ich weiß nicht ob es eine Art "Bestandsschutz" gibt. Am besten beim örtlichen Bauamt nachfragen.
Gruß
Ina
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Diavolo

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Re: Pferdehaltung auf Grundstück
« Antwort #3 am: 17.11.05, 13:35 »
Hi,

ja es ist als landwirtschaftliche Fläche eingetragen. Bei der Stadt habe ich einen Termin für nächsten Mittwoch, wollte mich vorher nur etwas absichern. Es ist überhaupt kein Wohngebiet.


hufschmied

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Re: Pferdehaltung auf Grundstück
« Antwort #4 am: 18.11.05, 06:20 »
Hallo zusammen,

sind solche Flächenregegelungen eigentlich Bundesweit einheitlich, oder ist sowas Ländersache?

Gruß
Willi der hufschmied

Offline Ilustre

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Re: Pferdehaltung auf Grundstück
« Antwort #5 am: 18.11.05, 08:14 »
Die Regelung über die Art der Bebauung und der Flächennutzung ist in der Baunutzungsverordnung geregelt. Das ist ein Bundesgesetz, genauso wie das Baugesetzbuch.
Die Bauordnung (Durchführung und Sicherheit der Baumaßnahme, Genehmigungsverfahren, örtliche Bauvorschriften) ist im Landesrecht geregelt.
Gruß
Ina
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