Autor Thema: Vertrag trotzt mündlicher Vereinbarung? Wie sieht das rechtlich aus?  (Gelesen 16815 mal)

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Offline Ronja

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Hoppla...gilt das IMMER, auch bei einer Einzelstunde [ohne Besonderheiten wie Jungpferd anreiten, zur Turniervorbereitung mal die Aufgaben durchreiten, etc..] ?

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@ Siselchen: Deswegen habe ich ja gesagt "Wir sind so verblieben, dass jeder Einsteller die Verträge im Laufe dieser Woche bekommt (gestern war's soweit) und sie sich bis zum 30.11. durchlesen kann (natürlich können Fragen dazu gestellt werden). Ab 1.12. sind sie rechtskräftig." (Sprich: Dann müssen sie unterschrieben werden)

@ Ronja: Was genau meinst du mit "gilt das immer"?

Offline Ronja

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die Sperrung der Halle bei Unterricht.

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Ah okay. Ja, die beiden Reitlehrer und die Voltilehrerin haben in der Zeit gerne die Halle für sich. Kann ich aber auch nachvollziehen, es sind viele kleine Kinder dabei, vor allem beim Voltigieren, und da würde ich auch nicht gerne eines über den Haufen reiten (die wuseln ziemlich). Bei Reitstunden sind meistens 1-4 Schüler da, dafür werden von manchen Einstellern die Privatpferde zur Verfügung gestellt; die reiten frei in der Halle, also keine Abteilung. Und bei Springstunden ist die Halle voller Hindernisse, sodass man kaum vernünftig Arbeiten könnte...
Meine beiden Wochenstunden habe ich mir sperren lassen, um selbst den beiden Anfängern, die ich "unterrichte" (Amateur-Reiten und Hilfestellung soweit ich es noch von meinen Anfängen im Reitunterricht weiß), Ruhe zu gönnen.