@Dominachen:
Es ist leider so, daß bei Koppelunfällen so argumentiert wird, daß man als Halter des verletzten Pferdes ja schließlich das Risiko, daß was passiert in Kauf genommen hat, wenn man sein Pferd in einer Gruppe auf die Weide rausschickt... Deswegen machen die da eine Mithaftung, die i.d.R. bei 50% angesetzt wird. Und wenn wir mal ganz ehrlich sind: Wir nehmen es ja auch in Kauf, daß das Tier verletzt wird, damit es mögl. artgerecht auf Weide und mit Sozialkontakt stehen kann. Das Risiko kennen wir alle und schicken sie dennoch so raus...
Und solche Vorfälle sind ja auch selten nur von einem Pferd verursacht. Meistens ist das andere Pferd ja schon irgendwie "mit Schuld" (z.B. hartnäckige Rangmißachtung...)...
Manchmal kommt man von der Quote noch etwas runter, aber auch nur, wenn man den Hergang wirklich sehr gut beschreiben kann, so daß der Versicheurng klar gemahct werden kann, dass das geschädigte Pferd fast) nichts dafür konnte...
@Viki:
Die Hütehaftpflicht ist für diese Schäden nicht zuständig.
@Karin55:
Ja, das Gericht muß das Gutachten nicht anerkennen. Es bestellt dann einen eigenen Gutachter, der dann vom Gericht direkt beauftragt wird. Aber so ein Parteigutachten ist immer erstmal gut, um was in der Hand zu haben, damitd as Gericht auch wirklich tätig wird und es nicht lapidar abtuen will...