Hallo,
ich habe sämtliche Artikel hier gelesen und habe trotzdem noch folgendes Problem, das mir nicht ganz klar ist:
Ich habe vor weniger als 3 Monaten mein Pferd mit AKU ohne Röntgen verkauft(Privat zu Privat). Bis dahin keinerlei Auffälligkeiten vorne. Jetzt hat sie leichtes Ticken und TA hat Verknöcherung irgendwas im Fesselgelenk festgestellt, das sich eventuell wieder geben kann, aber nicht muß. TA rät neuer Besitzerin zu Rückgabe, da diese "Krankheit" schon länger bestünde. Meine Frage ist jetzt, was gilt als Mangel wegen dem ich innerhalb der 3 Monate haften muß?
Ich habe einen Vordruck verwendet, in dem ich unter dem Punkt Haftung jegliche Haftung ausschliesse, aber unter dem Punkt Verjährung steht: Die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels verjähren innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe des Pferdes.
Kann mir jemand die Rechtslage in diesem Fall erklären?
Danke