Autor Thema: Pferdeverkauf und seine Probleme  (Gelesen 53687 mal)

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Karin 55

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Re: Gewährleistung bei Pferdeverkauf
« Antwort #30 am: 15.08.06, 08:09 »
Ich glaube Du musst darauf achten das die Gewährleistung ausgeschlossen wird - auch wenn Du als Privatmann an einem Händler verkaufst hast Du 6 Monate Gewährleistung  ( habe letzten so einen Fall mitbekommen )
Auch solltest Du bekannt geben das es sich um ein Problempferd handelt.

Offline Billy

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Re: Gewährleistung bei Pferdeverkauf
« Antwort #31 am: 16.08.06, 12:03 »
Richtig! Nimm in den schriftlichen Kaufvertrag ausdrücklich die genauen Probleme mit auf.
Und schließe die Gewährleistung ausdrücklich aus.
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Offline Petig2002

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Re: Gewährleistung bei Pferdeverkauf
« Antwort #32 am: 18.08.06, 15:02 »
Hm.... sehr interessant das Ganze. Ich habe mich schon lange gefragt, ob man als Käufer von Privat gar keine Rechte hat  :-\
Angenommen man kauft ein Pferd von Privat zu einem ganz bestimmten Zweck, von mir aus ruhiges Geländereiten oder Turnier, jedem das Seine eben und im Vertrag ist die Gewährleistung NICHT ausgeschlossen, sondern stattdessen die Eignung garantiert, habe ich dann definitiv die Möglichkeit das Tier auch nach 1 Jahr noch zurück zu geben? Bisher dachte ich, dass charakterliche Eignungen in Verträgen nichts zu sagen haben, weil sie eben - wie schon erwähnt- auch massiv von Haltung und Umgang abhängen.

Dennoch muss ja auch der Käufer die Versicherung haben, dass das Tier bei guter Haltung und sachgemäßem Umgang die Eigenschaften auch bei ihm zuhause behält.

Kann man sich ohne Anwalt überhaupt noch ein Pferd kaufen  :-[

Offline Peggy1

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Re: Gewährleistung bei Pferdeverkauf
« Antwort #33 am: 18.08.06, 15:05 »
oder ohne Anwalt zuverkaufen  ??? :'(
auch das scheint heutzutage nicht mehr möglich zu sein  :'(
moinmoin

Offline Flash Over

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Re: Gewährleistung bei Pferdeverkauf
« Antwort #34 am: 18.08.06, 20:34 »
Am besten als Verkäufer alle Macken ect. offen legen, dann kann eigentlich nichts schief gehen, oder??  ::)

Offline truemelhexe

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Re: Gewährleistung bei Pferdeverkauf
« Antwort #35 am: 22.08.06, 12:47 »
Am besten als Verkäufer alle Macken ect. offen legen, dann kann eigentlich nichts schief gehen, oder??  ::)

Naja, in meinem Falle geht es leider gerade schief und das nach 14 monaten vom Verkauf, da wird dann angefangen... Bisher immer noch nichts von meinem Anwalt gehört, daß er auf die Anzeige reagiert hat.. Werde da morgen mal anrufen  :P :-[
  Manchmal muß man einen Schritt zurück machen um vorwärts zu kommen...

Offline Flash Over

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Re: Gewährleistung bei Pferdeverkauf
« Antwort #36 am: 26.08.06, 18:22 »
truemelhexe, was kam denn nun beim Anwalt raus? Ich glaube, daß der neue Besitzer keine Chancen hat. Es gibt da so ein paar Urteile, leider weiß ich die Seite nicht mehr wo das stand.
Ich habe jetzt mein Pferd an einen Händler verkauft, im Kaufvertrag habe ich geschrieben "ohne jegliche Gewährleistungsfrist", dieser Satz hat mir 500,00 € gekostet, aber vielleicht zahlt es sich aus. Die Macken habe ich natürlich auch offenbart.

LG

Offline truemelhexe

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Re: Gewährleistung bei Pferdeverkauf
« Antwort #37 am: 27.08.06, 19:27 »
Bis jetzt immer noch nichts  :-[
Ich schiebe den Anruf echt vor mir her habe mir die Mappe aber hingelegt, daß ich die morgen mit ins Büro nehme...
  Manchmal muß man einen Schritt zurück machen um vorwärts zu kommen...

Offline hako

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Re: Gewährleistung bei Pferdeverkauf
« Antwort #38 am: 04.11.06, 06:20 »
Gelten  in  Österreich  die  gleichen   Gewährschaftsbestimmungen   als  in  D,

Offline Billy

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Re: Gewährleistung bei Pferdeverkauf
« Antwort #39 am: 06.11.06, 08:52 »
Nein, Österreicht hat ein eigenes BGB mit eigenen Bestimmungen. Die waren sich früher zwar mehr als ähnlich (haben einen Ursprung), ich weiß aber nicht, ob die EU-Richtlinien, die bei uns seit 2002 um die ganzen neuen Bestimmungen den Wirbel gebracht haben, in Österreich shcon eingearbeitet sind und wenn ja, wie...
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Offline peppels24

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Pferdeverkauf und seine Probleme
« Antwort #40 am: 19.06.08, 08:17 »
Hallo,
ich habe sämtliche Artikel hier gelesen und habe trotzdem noch folgendes Problem, das mir nicht ganz klar ist:

Ich habe vor weniger als 3 Monaten mein Pferd mit AKU ohne Röntgen verkauft(Privat zu Privat). Bis dahin keinerlei Auffälligkeiten vorne. Jetzt hat sie leichtes Ticken und TA hat Verknöcherung irgendwas im Fesselgelenk festgestellt, das sich eventuell wieder geben kann, aber nicht muß. TA rät neuer Besitzerin zu Rückgabe, da diese "Krankheit" schon länger bestünde. Meine Frage ist jetzt, was gilt als Mangel wegen dem ich innerhalb der 3 Monate haften muß?

Ich habe einen Vordruck verwendet, in dem ich unter dem Punkt Haftung jegliche Haftung ausschliesse, aber unter dem Punkt Verjährung steht: Die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels verjähren innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe des Pferdes.
Kann mir jemand die Rechtslage in diesem Fall erklären?

Danke

Offline carola

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Re: Privater Pferdeverkauf, was ist ein Mangel?
« Antwort #41 am: 19.06.08, 15:38 »
Hast du auch die Gewährleistung ausgeschlossen? Wenn nein, sind die vereinbarten 3 Monate noch nicht rum, und ohne Ausschluss wärst du in der Gewährleistung, dass es sich bei dem Tier um ein gesundes Tier handelt (wenn nix anderes drin steht im Vertrag). Steht irgendwas zur AKU drin? Wenn auch da nicht drin steht, dass die AKU auf Wunsch des Käufers ohne Röntgen ist und dies nach sich zieht, dass mit der AKU alles weitere ausgeschlossen ist, ist es auch hier m. M. nach für dich schlecht.

Welcher Vordruck war das? Wäre gut, wenn man hier mal genauer nachschauen könnte wie das geschrieben ist.
Ein gewisses Maß an Unordnung ist der Preis für Freiheit!

Offline peppels24

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Re: Privater Pferdeverkauf, was ist ein Mangel?
« Antwort #42 am: 19.06.08, 16:56 »
Von Gewährleistung steht direkt nix drin, sondern nur "Verjährung", diese habe ich nicht gestrichen, aber unter dem Punkt "Haftung" jegliche Haftung (Das Pferd wird verkauft unter Ausschluß jeglicher Haftung)!!
Die AKU ist genau festgehalten, was gemacht wurde.
Das ist der Vordruck vom Pferdemarkt. Können sich da 2 völlig getrennt voneinander stehende Punkte gegenseitig aufheben? Wenn ich doch das Pferd unter vollständigem Ausschluss jeglicher Haftung verkaufe...  ???

Offline Viki

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Re: Privater Pferdeverkauf, was ist ein Mangel?
« Antwort #43 am: 19.06.08, 20:53 »
Soweit ich weiß, kann man die gesetzlich gültige Gewährleistung im neuen Pferdeverkaufsrecht nicht ausschließen und es sind bei "gebrauchten Gegenständen" 6 Monate, nicht 3.

Ich hab es so verstanden: Hättest du im Vertrag stehen "Pferd lahmt vorne rechts ab und zu", wärst du aus dem Schneider.

Es gab ein FN-Formular zum Pferdeverkauf, das deswegen ungültig ist - ich schauc mal, ob ich den Artikel noch finde.

Lies mal hier
« Letzte Änderung: 19.06.08, 20:57 von Viki »

Offline peppels24

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Re: Privater Pferdeverkauf, was ist ein Mangel?
« Antwort #44 am: 20.06.08, 09:21 »
Da ist leider kein Link?!
Aber trotz allem, ist aber doch der Käufer in der Pflicht, zu beweisen, dass das ein schon länger bestehender Mangel ist, oder? So habe ich das zumindest aus den alten Beiträgen erlesen. Das Pferd kann ja aus sonstwelchen Gründen lahmen (wobei mir die Diagnostik auch etwas komisch vorkommt)