Autor Thema: Pferdeverkauf und seine Probleme  (Gelesen 53680 mal)

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Ann77

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Pferdeverkauf und seine Probleme
« am: 12.07.04, 20:45 »
Hallo,

vielleicht kann jemand hier diese Frage beanworten; gleich einen Anwalt zu aktivieren scheint mir etwas übertrieben ;)

Wenn ich ein Pferd verkaufen möchte als Privatperson, bin ich dann auch an die 2 Jahre Garantie,  (bzw 1 Jahr Garantie bei gebrauchten Dingen), Gewährleistung, Umtausch, Rücknahmepflicht gebunden oder gilt diese Regelung nur für Händler?

Aktuelles Beispiel: zu verkaufendes Pferd braucht umbedingt mind. den halben Tag Koppel/Auslauf sonst wird er sehr heiß und schwer reitbar
(man kennt das auch von krankheitsbedingt stehenden Pferden; plötzlich ist jeder Windhauch Anlass zum Durchgehen etc...)
Das Pferd ist jung, braucht viel Auslauf und ist nur dann ausgeglichen. Der potentielle Käufer kann diese Haltung nicht garantieren (oder will nicht....) daher die Bedenken das das Pferd wieder zurückgenommen werden muss da ja plötzlich heiss, unreitbar, im Umgang schwieriger.

Wie sieht es da rechtlich aus?
Kann man das im Vertag vermerken?

Schon mal Danke für alle Antworten!

Ann


Ann77

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Re: Gewährleistung bei Pferde(ver)kauf - wichtig !
« Antwort #1 am: 12.07.04, 20:50 »
Oh Mist, habe die Box für Rechtsfragen direkt übersehen; sorry, verschiebt mich einfach .... :-\

Offline Gina

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Re: Gewährleistung bei Pferde(ver)kauf - wichtig !
« Antwort #2 am: 13.07.04, 13:12 »
Die 2 Jahres-Frist gilt nur bei Kauf von gewerbl. Verkäufern. Im Privatbereich gilt weiterhin das, was im Kaufvertrag vereinbart wird.

Allerdings kann ich nicht verstehen, wie Du ein Pferd an einen Platz verkaufen kannst, bei dem Du weißt, dass nicht mal das Minimum an artgerechter Haltung gewährleistet wird. *kopfschüttel* Überleg Dir doch noch mal, ob Du nicht einen anderen Käufer finden kannst und erspar dem Pferd ein Leben in Boxenhaft.

Offline Waldfee

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Re: Gewährleistung bei Pferde(ver)kauf - wichtig !
« Antwort #3 am: 13.07.04, 14:06 »
ich verschiebe die Box mal.
Ich bremse auch für Dressurreiter.

Mountain

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Re: Gewährleistung bei Pferde(ver)kauf - wichtig !
« Antwort #4 am: 14.07.04, 09:06 »
Schließe mich Gina zu 100% an...

Ann77

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Re: Gewährleistung bei Pferde(ver)kauf - wichtig !
« Antwort #5 am: 14.07.04, 10:40 »
Nur nebenbei erwähnt: es ist nicht mein Pferd welches verkauft werden soll, sondern das einer Freundin.
Aber das Pferd wird, wenn es der Interessent nimmt in den Stall verkauft wo auch meiner steht. Und da gab es erst einen schlimmen Unfall der tödlich für das getroffene Pferd ausging. Herdenkoppel, Pferd kam 3 beinig zum Stall hoch und musste nach einer OP, 6  Wochen Boxenruhe und ewiger Quälerei dann doch eingeschläfert werden. Ich bin weiss Gott kein Befüworter ewiger Boxenhaltung, aber ich kann verstehen das Besitzer das Risiko ausschließen wollen und dann müssen sie sich (zumindest in unserem Stall) damit abfinden das die Pferde eben nur ein paar Stunden am Tag auf Graspaddocks kommen.
Nachdem ich all das miterlebt habe steht mein Pferd ebenfalls nicht auf der Herdenkoppel sondern "nur" den halben Tag auf kleineren (aber nicht kleinen!) Graskoppel. Und ich finde das nicht verwerflich wenn jemand dieses große Unfallrisiko (es haben alle Eisen auf der Koppel!)
ausschließen möchte.
Dennoch schließe ich mich der Meinung an das 1-2 Stunden am Tag zuwenig sind und das werden wir dem Interessenten nochmals und mehrmals eindringlich nahelegen. Ob und an wen verkauft wird habe ich nicht zu entscheiden; es kam eben nur die Fragen auf wg Privatperson und Händler und der Gewährleistung und darüber wollte ich mich für meine Freundin informieren.
Ann

Offline Gina

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Re: Gewährleistung bei Pferde(ver)kauf - wichtig !
« Antwort #6 am: 14.07.04, 11:02 »
@Ann: Du solltest Dich nicht gleich so angegriffen fühlen. Ich hatte Deine Frage ja auch beantwortet. Da Du aber ausführlich über das Problem der Haltung geschrieben hast, habe ich meine Meinung dazu gesagt.

Ich habe jetzt seit ca. 12 Jahren eigene Pferde, die IMMER in Herdenhaltung auf der Koppel waren. Auch mit Eisen dran. Ich weiß, dass das ein Risiko ist, ABER....
das ganze Leben ist ein Risiko!
Unseren Pferden ist, bis auf kleinere Kratzer oder Bissverletzungen zum Glück nichts passiert. Aber ich nehme das Risiko bewußt in Kauf, da ich der Meinung bin, dass es besser ist ein Pferd artgerecht zu halten, auch wenn es eine Verletzung davon tragen könnte, als es sein Leben lang in Einzelhaft zu halten.
Pferde sind Herdentiere. Sie brauchen den Sozialkontakt zu anderen Pferden.
Das kann man einfach nicht wegdisskutieren.

Aber egal. Das muß jeder selbst entscheiden.
Ich würde ein Pferd jedenfalls nicht wissentlich an einen Käufer verkaufen, der ihm nicht die geeigneten Lebensumstände bieten kann. Vorallem dann nicht, wenn ich weiß, dass das betreffende Pferd auf Bewegungsmangel negativ reagiert. Das kann nur schief gehen!

Offline Billy

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Re: Gewährleistung bei Pferde(ver)kauf - wichtig !
« Antwort #7 am: 14.07.04, 19:32 »
Hi,

was Gina über die Gewährleistung sagt ist falsch!

Die gesetzlichen Regelungen (2 Jahre bei neuen Sachen und 1 Jahr bei gebrauchten Sachen) gelten für jeden!!!!!!!!!!!

Der Unterschied liegt darin, daß der Unternehmer diese Regelungen nicht ausschließen kann, der Privatmensch aber schon!

M.a.W.: Privatpersonen können in dem Vertrag die Gewährleistung beschränken und/oder ausschließen.

@Ann77:

Deine Bekannte sollte auf jeden fall jede (!!) Besonderheit des Pferdes in den Vertrag mitreinschreiben. Einfach einen zusätzlichen § im Kaufvertrag einfügen, wo sinngemäß reingeschrieben wird: "Die Verkäuferin weißt daraufhin, daß.... (z.B.  das Pferd bei Boxenhaltung anfängt zu koppen, bei weniger als 2 Std. Bewegung am Tag anfängt zu buckeln,...). Dann ist sie später auf der sicheren Seite, weil sie draufhingweisen hat!

Gruß!
Karin
CU ... on GentleHorses  ;)

Mountain

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Re: Gewährleistung bei Pferde(ver)kauf - wichtig !
« Antwort #8 am: 14.07.04, 20:26 »
Nö, als Privatmann muss man keine Gewährleistung geben. (Und sie somit auch nicht ausdrücklich ausschließen)
Wenn du z.B. ein Auto von Privat kaufst und es ist dann kaputt, dann hast du Pech, weil die Person dir gegenüber nicht verpflichtet ist. Kaufst du das Auto hingegen vom Händler, muss er den Schaden beseitigen/bezahlen. (2 Jahre lang)

Offline froeschli

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Re: Gewährleistung bei Pferde(ver)kauf - wichtig !
« Antwort #9 am: 14.07.04, 22:22 »
Mountain, Billy hat da schon Recht ;) Auch für Private gilt die Gesetzgebung, solange sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Steht also nichts im Vertrag, dann greift die gleiche Gewähleistungsfrist wie beim Händler. Also, die Eigenarten genau in den Vertrag schreiben (so wie hier ins Forum) und ansonsten nichts versprechen, was man nicht garantieren kann und jegliche Gewährleistung ausschließen.

Offline Gina

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Re: Gewährleistung bei Pferde(ver)kauf - wichtig !
« Antwort #10 am: 15.07.04, 09:39 »
Stimmt. Billy hat Recht. Sorry.

·        Privater Pferdekaufvertrag

Grundsätzlich gilt das neue Kaufrecht auch für Kaufverträge zwischen Privaten. Ausdrücklich gelten jedoch nicht die Verbotsnormen, die das Verhältnis zwischen gewerblichem Pferdehändler und privatem Käufer bestimmen. Den privaten Kaufvertragsparteien steht weiterhin uneingeschränkt das Recht zu, ihre Vertragsbeziehungen so zu gestalten, wie es ihren Interessen entspricht. Das bedeutet, dass von Privat an Privat Fohlen wie bereits angerittene Pferde „gekauft wie besehen“ oder „gekauft unter Ausschluss jedweder Gewährleistungshaftung“ verkauft werden können.

 
 ::)

Offline Emelie

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Käufer will Pferd nach fast 5 Monaten zurückgeben?
« Antwort #11 am: 20.03.06, 15:03 »
Hallo Zusammen,

bin nicht so 100% firm was die neuen Gewährleistungsfristen betrifft und wollte daher mal wissen, ob einer Ahnung hat , wie die Rechtslage in folgendem Fall aussieht:

Ich hab vor fast 5 Monaten eine Polen-Stute verkauft, ruhiges Pferd, manchmal recht stur und auch etwas zickig, aber eher die faulere Sorte, die eher Pferdedenkmal spielt anstatt loszurennen. Keine Ausbildung, nur Gelände geritten.

Das Pferd wurde bei der Vorbesitzerin auch schon von verschiedenen Personen (auch Kindern) im Gelände geritten, habe sie selber auch als Anfängerpferd gekauft. Bin selber zwar keine Anfängerin hatte zu der Zeit aber ein Angsttrauma. Ich hatte mit der Stute reiterlich nie Probleme, ihre manchmaligen Versuche ihren Willen durchzusetzen eher lächerlich. Sie wurde bei mir auch von einem 12 jährigen Mädel geritten ( die allerdings anfangs etwas Probleme hatte sich durchzusetzen), ein paar Mal von einem Bekannten ( reitet seit 2 Jahren) und ein paar Mal von meinem LAG ( absoluter Anfänger, noch nie vorher auf nem Pferd gesessen). Das ging alles ohne nennenswerte Probleme.

Ich hab sie dann als braves, ruhiges Geländepferd ohne weitere Ausbildung verkauft. Es wurde eine AKU gemacht, die dort festgestellten Dinge wurden im Kaufvertrag festgehalten. Es wurde außerdem eine Probezeit von 2 Wochen vereinbart.

Jetzt nach fast 5 Monaten meldet sich der Käufer und möchte sie mit Hinweis auf die Gewährleistungsfristen zurückgeben. Das Pferd wäre unberechenbar, würde beißen, treten, bocken, durchgehen...nur die Trainerin käme damit zurecht????

Hate er da eine Chance mit? Ich hab kein Geld, keine Zeit und keinen Platz...und außerdem auch gar keine Lust auf ein versaubeuteltes Pferd.... :(

Grüße

Offline pepperann

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Re: Käufer will Pferd nach fast 5 Monaten zurückgeben?
« Antwort #12 am: 20.03.06, 18:13 »
Gleich vorweg. Ich bin kein Rechtsexperte und kenne mich auch nur bedingt aus. Alllerdings habe ich mich vor einiger Zeit auch mit diesen Dingen befasst.
Soweit ich weiss:
Wenn du von privat zu privat ein gebrauchtes Pferd verkauft hast, dann beträgt die Gewährleistungsfrist nur 6 Monate. Daher versucht es der Käufer vermutlich genau noch jetzt. Da würde ich einfach nein sagen, da du das Pferd ja hoffentlich mit Kaufvertrag, der genannten Ausbildung und nach Besichtigung bzw. Proberitt übergeben hast. Denke nicht, dass da viele Chancen bestehen, dass sie es zurückgeben können, zumal ja keiner weiss, was in der Zwischenzeit passiert ist. Ich (wenn ich an deiner Stelle wäre) würde mich da auf jeden Fall auf ein NEIN einlassen.
Nur nochmals, ich bin kein Experte und das ist keine fundierte Rechtsauskunft 8) ;D

Dominachen

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Re: Käufer will Pferd nach fast 5 Monaten zurückgeben?
« Antwort #13 am: 20.03.06, 19:29 »
Ich würde sagen, es kommt darauf an, was im Vertrag steht. In manchen Musterverträgen steht ja, dass die Fristen im BGB nicht gelten, (www.hannoveraner.com z.B.) sondern verkürzte Mängelfristen gelten. Dies allerdings nur im privaten Gebrauch.
Da sich in den letzten Jahren sehr viel im BGB geändert hat, kann ich dir leider keine weiteren Antworten geben. Ich würde dir raten, erstmal nicht darauf einzugehen. Sollte der Käufer dennoch darauf beharren, kann man sich ja noch von meinem Rechtsanwalt beraten lassen.  ;D

Offline Viki

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Re: Käufer will Pferd nach fast 5 Monaten zurückgeben?
« Antwort #14 am: 20.03.06, 23:38 »
Ich würde sofort einen Anwalt nehmen - zumindest dann, wenn der Käufer sich schriftlich gemeldet hat.

Wenn du in den Vertrag "ruhig" und "brav" reingeschrieben hast, ist es nicht so toll für dich, soweit ich weiß (bin auch keine Rechtsexperte). Für das, was im Vertrag an Eigenschaften drin steht, musst du gerade stehen - bei "brav" ein weiter Begriff...

Es gibt ältere Boxen, wo Genaueres zum Vertragsrecht drinsteht - auch Adressen von Pferdeanwälten. Dass man die allgemein EU-weit gültigen neuen Regelungen (eben 6 Monate) einfach ausschließen kann per Vertrag, glaub ich eher nicht. Das neue Recht ist ungünstig für Verkäufer - also nimm es lieber nicht auf die leichte Schulter.