Autor Thema: Kündigung seitens des Einstellers  (Gelesen 95026 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

dahorse

  • Gast
Re: Kündigung seitens des Einstellers
« Antwort #165 am: 09.08.06, 15:15 »
Wie ist das eigentl. wenn man im Vertrag 2 Monate Kündigungsfrist drin hat und früher geht, kann man dann die Miete kürzen, weil Pferd äppelt ja dort nimma und frisst da auch nimma??? Wie siehts mit dem "Abäppeldienst" der Weide aus, muss ich den noch machen wenn ich schon weg bin und SB noch volle Stallmiete für 2Monate bekommt???
Sind fütterungsbedingte Mangelerscheinungen schon ein Krankheitsbild auf das man fristlos kündigen kann oder nur mit Gutachten vom TA (nur Bluttest-Auswertung vorhanden)???

Offline Viki

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 1.844
Re: Kündigung seitens des Einstellers
« Antwort #166 am: 09.08.06, 23:50 »
Wenn im Vertrag nichts drinsteht, würde ich sagen - voller Preis. Ein anständiger SB wird nachlassen, aber müssen tut er nicht (meine Meinung).

Das Abmisten der Koppel würd ich einfach unter den Tisch fallen lassen - der kann dich ja nicht zwingen, zu erscheinen.

Und die fristlose Kündigung: Ein Blutbild sagt rechtlich vermutlich garnix. Ein TA-Gutachten kostet auch und ob der TA sich drauf einlässt, ist fraglich. Kannst du nicht die 2 Monate dort noch aushalten? Selber zufüttern wäre billiger und weniger Stress, als die Rechtsschiene - aber das kommt natürlich drauf an, was genau vorgefallen ist.

dahorse

  • Gast
Re: Kündigung seitens des Einstellers
« Antwort #167 am: 10.08.06, 09:08 »
@Viki
Ne 2 komplette Monate halt ich da leider nicht mehr aus und mein Pferd wohl auch net.... na ja hab vom neuen SB ein nettes Angebot bekommen das ich annehme (was auch ganz gut passt weil ich jetzt dann Urlaub habe).... selber zufüttern dürfen wir nicht usw. daher auch ein Grund zum wechseln ....

Wichtig war mir das mit dem Mistdienst... da werd ich morgen und übermorgen noch meine Pflicht erfüllen und das am Ende vom Monat fällt halt flach...  :P

Offline Bantu

  • Outdoorhopser™
  • Moderatoren
  • *
  • Beiträge: 2.395
  • Geschlecht: Weiblich
    • www.stallschlossrab.de
Re: Kündigung seitens des Einstellers
« Antwort #168 am: 10.08.06, 10:08 »
Dahorse, ich hab jetzt nicht nochmal die ganze Box durchgelesen, 12 Seiten sind mir zuviel. Wahrscheinlich hats auch schon mal jemand geschrieben: Meines Wissens musst du für die zwei Monate nicht die volle Stallmiete bezahlen, sondern nur die Leerboxenmiete (d. h. die Kosten für Einstreu und Futter müssen abgezogen werden).

Was den Mistdienst angeht: Wenn du weg bist, bist du weg. Er wird dich wohl kaum deswegen verklagen wollen, das lohnt ja überhaupt nicht.

Offline Sugar-for-Rick

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 1.709
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Kündigung seitens des Einstellers
« Antwort #169 am: 10.08.06, 11:58 »
Hallo

Nur mal am Rande erwähnt finde ich die Klausel, gar nicht zufüttern zu dürfen, ziemlich krass. (Ich hoffe jetzt mal, dass ich dies so richtig verstanden habe.  ;))

Klar darf man nicht nach Belieben vom Krafu, Heu oder Stroh des SB holen gehen. Ein solches Verbot leuchtet mir ein. Und man soll auch nicht zu Nicht-Futter-Zeiten mit dem Futtertrog hantieren, so dass der ganze Stall verrückt wird.

Aber wenn ich meinem Pferd  - diskret für die anderen Pferde - zusätzlich mein Mineral- oder Kräuterfutter geben will, dann lasse ich mir das nicht verbieten. Was ist denn die Begründung des SB dafür?
Ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag.
(Charlie Chaplin)

Liebe Grüsse von Simone

dahorse

  • Gast
Re: Kündigung seitens des Einstellers
« Antwort #170 am: 10.08.06, 12:17 »
Hallo

Nur mal am Rande erwähnt finde ich die Klausel, gar nicht zufüttern zu dürfen, ziemlich krass. (Ich hoffe jetzt mal, dass ich dies so richtig verstanden habe.  ;))

Klar darf man nicht nach Belieben vom Krafu, Heu oder Stroh des SB holen gehen. Ein solches Verbot leuchtet mir ein. Und man soll auch nicht zu Nicht-Futter-Zeiten mit dem Futtertrog hantieren, so dass der ganze Stall verrückt wird.

Aber wenn ich meinem Pferd  - diskret für die anderen Pferde - zusätzlich mein Mineral- oder Kräuterfutter geben will, dann lasse ich mir das nicht verbieten. Was ist denn die Begründung des SB dafür?

Wir dürfen unser EIGENES (selbstgekauftes) Futter nicht zufüttern weil das nicht erwünscht ist weil die SB meint das würde den Pferden nicht bekommen wenn sie ihr Futterplan von ihr haben (welchen Futterplan? Weiss ich als Einsteller und BEsitzer nix von?).... An Heu und Stroh dürfen wir sowieso nicht dran gehen....  Klar läuft das diskret ab.... man schnappt sich sein Pferd und verschwindet im Putzunterstand und füttert schnell... bekommen die anderen gar net mit, die sind ja eh meist aufm Paddock oder der Weide (falls wie seit neuestem vorhanden)....

Ach noch 4 Tage mit heute und ich bin da weg.... gut ich äppele dann noch morgen und Sa und Sonntag verschwinde ich.... meinetwegen soll sie die 2 Monatsmieten behalten wenn SB dann glücklich ist....

Offline Viki

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 1.844
Re: Kündigung seitens des Einstellers
« Antwort #171 am: 11.08.06, 10:15 »
Mein Gott, wie schrecklich  ::)

Ich gehe NIE in Pension, das könnt ihr mir glauben.

Offline woody

  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 1.758
  • Geschlecht: Männlich
Re: Kündigung seitens des Einstellers
« Antwort #172 am: 12.08.06, 09:54 »
Ich kann nur sagen wenn ich das ganze hier so lese, das es bei uns zum Glück anders ist...
Bei uns ist es halt nur so, das man nicht gerade selber füttert wenn die Kiddies RU auf Schulis haben.
Futter steht bei uns zur freien Verfügung (alles frei zugänglich), und wenn unserer in der Box steht und ich drauf schreibe
kein Hafer, oder gr. Schippe Hafer, oder anderes Futter Medikamente würde das auch +/- Toleranz auch klappen.
Ausser wenn es Überhandt nimmt das man Pferd als Tonne füttern will dann würde SB schon mal ein Gespräch suchen....
Genauso wenn zu dünn wird, was aber nur bei selbsterstellten Futterplan passieren wird/ oder Pferd krank ist....

LG Andreas
LG Andreas

Lebe den Tag

Rami

  • Gast
Re: Kündigung seitens des Einstellers
« Antwort #173 am: 21.08.06, 09:35 »
Wenn du weg bist, bist du weg. Er wird dich wohl kaum deswegen verklagen wollen, das lohnt ja überhaupt nicht.
Da wär ich aber SEHR vorsichtig! Ich wurde verklagt für 2 Montasmieten und das Verfahren schwebt noch. Evtl. habe ich Glück, dass es wenigstens zum Vergleich kommt und ich nicht alles zahlen muss!!!! Bin nur froh, dass ich jetzt eigener SB bin!!!

Offline Bantu

  • Outdoorhopser™
  • Moderatoren
  • *
  • Beiträge: 2.395
  • Geschlecht: Weiblich
    • www.stallschlossrab.de
Re: Kündigung seitens des Einstellers
« Antwort #174 am: 21.08.06, 09:40 »
Rami, ich hab mich in meinem Posting nicht auf die Stallmiete, sondern auf den Weide-Abäppeldienst bezogen.

Rami

  • Gast
Re: Kündigung seitens des Einstellers
« Antwort #175 am: 21.08.06, 09:44 »
Ach so, sorry, hatte nicht alles genau durchgelesen!!!

Offline Sandra SA

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 623
  • Geschlecht: Weiblich
    • Die Seite über Serina SA, meine Araberin
Re: Kündigung seitens des Einstellers
« Antwort #176 am: 21.08.06, 16:28 »
 ;D Huhu Rami!
Kennen wir uns? Ich glaub zwar nicht, aber bei mir ist es grad ebenso!

wir könnten uns ja mal privat schreiben...
Women and cats will do as they please,
and men and dogs should relax and get used to the idea

Rami

  • Gast
Re: Kündigung seitens des Einstellers
« Antwort #177 am: 22.08.06, 09:44 »
Nur zu, na klar Sandra.....schick mir mal ne Nachricht! Vielleicht können wir uns ja austauschen....bis denni