Autor Thema: Muss Verkäufer(Händler) bei Rückgabe des P. den Transport (er selbst) erstatten?  (Gelesen 2717 mal)

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BettyH

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Hallo,

leider hab ich das Problem, dass ich ein Shetty gekauft habe, dass nach ein paar Tagen als schwehr Lungenkrank gezeigt hat (ausserdem deutet vieles darauf hin, dass er ein Rehepferd ist). Die Händlerin ist aus Salzburg in Österreich in München. Auf den "Mangel" hingewiesen, hat mir die Händlerin gesagt, dass ich, wenn ich ihr das Pony bringe den KP von 750€ zurückerhalte. Da ich das Pony nicht holen konnte, hab ich ihr für den Transport 150 € gegeben ( nichts schriftlich - aber Zeugen) muss sie mir auch dass zurückerstatten und muss ich nach dem EU-Recht das Pferd bringen oder sie holen. Übergabe war bei mir im stall. Das Pferd hat auch gar keinen Equidenpass - also darf ich ihn gar nicht fahren (hab ich erst hier erfahren). Da ich den Zwerg schnellstmöglich wegbringen muss, weil ich es sonst vielleicht nicht mehr kann, bitte ich ganz schnell um antworten.DANKE

Betty

Offline Billy

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Tja, selbst für mich jetzt nicht ganz einfach zu beantworten: Nach Deutschem Recht wäre es ganz klar: Ja, sie müßte auch das erstatten, weil das eben auch zum Schadensersatz gehört, daß die unnötig aufgewendeten Postionen zu erstatten sind. Da die Händlerin aber (ich zitiere Dich:) "aus Salzburg in Österreich in München" ist (was immer das nun heißen soll????), könnte es sein, daß eventuell (!!) nicht deutsches sondern Österreichsches Recht angewendet werden müßte. Da kann ich nicht sagen, wie es ist, da ich nicht weiß, was da im bürgerlichen Gesetzbuch jetzt zurzeit geregelt ist zum Umfang des Schadensersatzes zu solchen Positionen...
CU ... on GentleHorses  ;)

BettyH

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oops, sorry - es sollte heißen. Sie ist aus Salzburg und ich aus München. Ich bin einfach total durch den Wind.

Meinst Du, der VFD kann mir weiterhelfen. Was taugt denn der vielgeprießene Rechtsbeistand? Ich hab ihn ja GsD bisher nicht gebraucht.

Ich dachte, es gilt jetzt das EU-Recht beim Kauf von Pferden?????????

Schonmal DANKE