Hi,
@Walle, ich bin mir ziemlich sicher, dass sowas nicht sooo einfach geht. Vermieterpfandrecht in allen Ehren, dazu bedarf es aber einen Mietvertrag, der hier wahrscheinlich nicht vorliegt. Außerdem müßte sowas exakt in einem Mietvertrag aufgenommen werden, sonst hat der Vermieter da net wirklich viele Rechte.
@Mümmann, die Frist ist verstrichen, jetzt sollte es umgehend ans Eingemachte gehen. Ich an Deiner Stelle würde umgehend den Erlass eines Mahnbescheides beantragen, zur Erwirkung eines Titels. Diesen Mahnbescheid würd ich selbst ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes erstellen, dann kostet Dich dieser bei einem Streitwert von Euro 2.000,00 stolze 36,50 Euro an Gerichtskosten. Mit Zuhilfenahme eines Anwaltes würde Dich das ganze Mahnverfahren bis zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels knappe Euro 300 bei einem Streitwert von 2000 Euro (aber es bleibt ja net bei 2000 Euro, die laufenden Kosten steigen ja und somit auch alle anderen Kosten) kosten. Vielleicht kennst ja jemanden, der Mahnbescheide fertigen kann, der Dir beim ausfüllen hilft (oder nimmst per PM Kontakt mit mir auf).
Sowie Du dann einen Titel hast, stehen Dir quasi alle Wege offen, Pferde pfänden, eventuell Pferdewert mit Forderung aufrechnen und somit Pferde in Dein Eigentum übergehen lassen und selbständig verkaufen oder aber per Pfändung diese über den Gerichtsvollzieher versteigern lassen und der Verkaufserlös steht dann Dir zu.
Anders würd ich nicht vorgehen, da die Gefahr zu groß ist, dass Dir im Nachhinein nach verkaufen der Pferde ein Strafverfahren angehängt wird, wegen Verkauf von fremdem Eigentum und die Rückforderung des gesamten Kaufpreises unter Umständen. Dann hast zwar keine laufenden Kosten mehr, aber auf Deinen Kosten bleibts sitzen und es muss wiederum gerichtlich die Forderung per Mahnverfahren oder Klage eingefordert werden und wenn sie das Geld dann gleich ausgibt und wiederum pleite ist, dann ist bei ihr auch trotz Titel nix zu holen unter Umständen.
Bevor Du aber das Mahnverfahren einleitest, sezt Dich doch mit ihr nochmal in Verbindung und schlage ihr vor, Dir die Pferde schriftlich zu überschreiben quasi unter Aufrechnung Deiner Forderung, damit Du diese dann an gute Plätze verkaufen kannst. Vielleicht geht sie ja zum Wohl der Pferde darauf ein? Sollte der Verkaufserlös höher sein, als Deine Forderung, erhält sie natürlich den Überschuss an Geld ausbezahlt. So könntest Sie vielleicht locken, auch unter dem Gesichtspunkt, ihr auf die Nase zu binden, dass Du sonst genötigt bist, die Pferde mit Titel pfänden zu lassen, diese über den Gerichtsvollzieher versteigern zu lassen und natürlich nicht zu wissen, in welche Hände die Pferde kommen könnten, vielleicht lockst ja auch ihr schlechtes Gewissen, ihr wart ja immerhin mal Freundinnen.
vg Tanja