Treffpunkt für Vereine und Stallbesitzer > Kunden
Nicht bezahlende Einsteller
carola:
Gibt es eine Möglichkeit, Reitbeteiligungen für die Tiere zu besorgen (sofern reitbar), die die Kosten übernehmen? Ist so etwas rechtlich zulässig, hat da einer Ahnung von? Falls ja, wäre zumindest vorübergehend das Kostenproblem gelöst.
Vielleicht sollte man einen Mod bitten, diese Box in Rechtsfragen zu verschicken, da gucken eher mal die "Juristen" vorbei.
Galopper:
Ich kenne einen ähnlichen Fall (in Ö). Freund eines Sb hat nicht gezahlt, nach mehrmaligen Aufforderns mündlich und schriftlich hat der Sb das Pferd einfach weiterverkauft und seine Kosten gedeckt. Der Freund war eh pleite und konnte oder wollte aus finanziellen Gründen keine Schwierigkeiten machen.
In einigen Einstellerverträgen steht sowieso drinnen dass bei Ausbleiben der Einstellgebühr der SB das Recht hat sich mittels Verkauf des Tieres schadlos zu halten.
Walle:
Hallo,
als erstes einmal war es gut und richtig das du ihr eine Frist gesetz hast.
Es gibt soweit mir bekannt 2 möglichkeiten jetzt. ( Kommt halt drauf an ob es Verträge gibt und was genau im Brief steht).
Du kannst die Pferde "einfach so" verkaufen um deine Kosten zu decken. da die Frist verstrichen ist (als letzte Chance würde ich mich bei der Besitzerin melden und die E-Pässe -Eigentumsurkunden verlangen ;)
Außerdem kann man z.b. als Reitbetrieb die Pferde in diesem einsetzen um Kosten aufzufangen.
Desweiteren habe ich mal gesehn das in einem Stall ein Pferd gepfändet wurde. Nach einer bestimmten Frist durfte das dann vom SB verkauft werden ( was der auch tat)
Du hast in jedme fall das Vermieterpfandrecht nach dem du innerhalb einer frist die Pferde verkaufen darfst!
Nearly95:
Hi,
@Walle, ich bin mir ziemlich sicher, dass sowas nicht sooo einfach geht. Vermieterpfandrecht in allen Ehren, dazu bedarf es aber einen Mietvertrag, der hier wahrscheinlich nicht vorliegt. Außerdem müßte sowas exakt in einem Mietvertrag aufgenommen werden, sonst hat der Vermieter da net wirklich viele Rechte.
@Mümmann, die Frist ist verstrichen, jetzt sollte es umgehend ans Eingemachte gehen. Ich an Deiner Stelle würde umgehend den Erlass eines Mahnbescheides beantragen, zur Erwirkung eines Titels. Diesen Mahnbescheid würd ich selbst ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes erstellen, dann kostet Dich dieser bei einem Streitwert von Euro 2.000,00 stolze 36,50 Euro an Gerichtskosten. Mit Zuhilfenahme eines Anwaltes würde Dich das ganze Mahnverfahren bis zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels knappe Euro 300 bei einem Streitwert von 2000 Euro (aber es bleibt ja net bei 2000 Euro, die laufenden Kosten steigen ja und somit auch alle anderen Kosten) kosten. Vielleicht kennst ja jemanden, der Mahnbescheide fertigen kann, der Dir beim ausfüllen hilft (oder nimmst per PM Kontakt mit mir auf).
Sowie Du dann einen Titel hast, stehen Dir quasi alle Wege offen, Pferde pfänden, eventuell Pferdewert mit Forderung aufrechnen und somit Pferde in Dein Eigentum übergehen lassen und selbständig verkaufen oder aber per Pfändung diese über den Gerichtsvollzieher versteigern lassen und der Verkaufserlös steht dann Dir zu.
Anders würd ich nicht vorgehen, da die Gefahr zu groß ist, dass Dir im Nachhinein nach verkaufen der Pferde ein Strafverfahren angehängt wird, wegen Verkauf von fremdem Eigentum und die Rückforderung des gesamten Kaufpreises unter Umständen. Dann hast zwar keine laufenden Kosten mehr, aber auf Deinen Kosten bleibts sitzen und es muss wiederum gerichtlich die Forderung per Mahnverfahren oder Klage eingefordert werden und wenn sie das Geld dann gleich ausgibt und wiederum pleite ist, dann ist bei ihr auch trotz Titel nix zu holen unter Umständen.
Bevor Du aber das Mahnverfahren einleitest, sezt Dich doch mit ihr nochmal in Verbindung und schlage ihr vor, Dir die Pferde schriftlich zu überschreiben quasi unter Aufrechnung Deiner Forderung, damit Du diese dann an gute Plätze verkaufen kannst. Vielleicht geht sie ja zum Wohl der Pferde darauf ein? Sollte der Verkaufserlös höher sein, als Deine Forderung, erhält sie natürlich den Überschuss an Geld ausbezahlt. So könntest Sie vielleicht locken, auch unter dem Gesichtspunkt, ihr auf die Nase zu binden, dass Du sonst genötigt bist, die Pferde mit Titel pfänden zu lassen, diese über den Gerichtsvollzieher versteigern zu lassen und natürlich nicht zu wissen, in welche Hände die Pferde kommen könnten, vielleicht lockst ja auch ihr schlechtes Gewissen, ihr wart ja immerhin mal Freundinnen.
vg Tanja
diana m.:
Versuche auf jeden fall, die Pferde OHNE Gerichtsvollzieher zu verkaufen.
Ein Gespräch würde ich auch noch suchen, erklären, dass Du das gerichtliche Mahnverfahren einleiten willst (Mahnbescheid), wenn sie nicht kooperiert - anbieten, die Pferde zur Tilgung der Schuld zu verkaufen - und dann tatsächlich loslegen.
Den Mahnbescheid kannst Du selbst machen, das ist nicht schwer.
Blöd wird, wenn sie Widerspruch einlegt.
Sollte sie das nicht tun, und die Sache wird vollstreckbar und Du lässt über den Gerichtsvollzieher pfänden, wird das sehr aufwendig und teuer. Die Pferde werden dann nämlich an einen sicheren Ort verbracht, wo sie die Einspruchsfrist verbleiben. Du bekommst dabei nämlich nicht das Eigentum an den Tieren übertragen.
Die Kosten für die Versteigerung kommen dann auch noch dazu und werden vom Erlös abgezogen.
Das lohnt sich wirklich nur bei wertvollen Tieren.
Und bedenke: DU musst alles in Vorkasse tragen.
Wenn Du sicher genug auftrittst, wird es sicher auch ohne das alles gehen.
Aber trifft auf jeden Fall eine schriftliche Vereinbarung mit ihr, nicht dass Du danach noch belangt werden kannst.
Gruß
Diana
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln