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Nicht bezahlende Einsteller
Mümmann:
Hallo,
bin neu hier, hoffe jemanden mit ähnlichen Erfahrungen zu finden.
Habe seit Mai einen Bauernhof gepachtet - und einer (ehemaligen) Freundin für 100Euro/Pferd Vollpension für 4! Pferde gegeben. Wäre alles soweit o.k. wenn sie bezahlen würde.
Doch nun kommt schon länger überhaupt kein Geld mehr, nichtmal für den Hufschmied.
Im Mai hat sie einmal die Pferde besucht, dann stand - nach mehrmaligen mündlichen Anmahnungen - ein Pferdetransporter auf dem Hof, sie wollte ihre Pferde abholen.
Hab mich geweigert sie rauszugeben, solange sie die nunmehr über 2000 Euro nicht zahlt.
Daraufhin kam ein Brief vom Anwalt.
Nun hab ich eine Frist gesetzt, bis wann sie das noch ausstehende Geld bezahlen soll, ansonsten würde ich von meinem Pfandrecht gebrauch machen und die Tiere in artgerechte Haltung vermitteln und so meine Kosten decken. (Das nun endlich schriftlich).
Nun hör ich nichts mehr von denen. Die Frist ist verstrichen, nichts tut sich.
Doch ich habe Skrupel. Darf ich nun die Pferde veräußern? Oder muß ich - wie mir angeraten - ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben? Hier ist meine Befürchtung, dass andere Gläubiger vor mir Zugriff haben - und dass mir immer mehr Kosten durch die Pferde entstehen. Zudem kämen die Pferde dann wirklich noch in artgerechte Haltung? Dann ist doch wahrscheinlich nur noch wichtig, dass sie möglichst viel Kohle einbringen.
Hab mir das Leben auf einem Bauernhof anders vorgestellt und weils eben eine Freundin war wie ich dachte, diesen Spottpreis gemacht.
Bin über jede Stellungnahme dankbar,
liebe Grüße
Mümmann
Mondi:
Wie hatten vor einiger Zeit einen ähnlichen Fall, die Besitzerin ist auch nicht aufgetaucht und hat keine Miete bezahlt. Da haben wir auch so einiges an Möglichkeiten durchgekaut. Leider sieht es wohl so aus, das man als SB ziemlich schlechte Karten hat, sprich du darfst die Pferde nicht verkaufen. Ich würde an deiner Stelle auch einen Anwalt einschalten, nur wenn sowas vor Gericht geht dauert es ewig und ob du dann Geld siehst ist auch fraglich. Ich könnte mir auch vorstellen, das du noch nicht mal die Rausgabe der Pferde verweigern darfst. Vielleicht wäre es sinnvoll den Schaden so "gering" wie möglich zu halten, indem du ihr die Pferde zurückgibst, aber deine Kosten trotzdem einklagst. Mach dich doch mal schlau ob du einen Anwalt findest, der sich mit sowas auskennt, das wird auf jeden Fall hilfreich sein.
Viel Glück!
Mümmann:
???
Hallo Mondi,
das hört sich nicht so toll an, zumal die Pferde in erbärmlichen Zustand zu mir kamen. Und wenn da kein Geld ist, kannst Du dir vorstellen, wo die Pferde landen werden? Wahrscheinlich bestenfalls beim Schlachter? Das kann ich nicht. Da muß es noch eine andere Lösung geben. Mist ist nur, dass ich dadurch selbst unglaubliche Kosten haben, zumal der Winter vor der Tür steht. Und ich sowieso schon 25 Euro/Pferd und Monat an meinen Verpächter abdrücke.
Aber danke für Deinen Rat, ich befürchte, irgendwie wird es doch darauf hinaus laufen...
Grüße Mümmann
Mondi:
Das hört sich ja nicht gut an, aber häufig sind genau diese Menschen auch die, die keine Ahnung und kein Geld haben. Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten, wenigstens zur Information für dich, was du machen kannst und was nicht. Eine andere Idee wäre vielleicht, das du sie fragst, ob du die Pferde behalten und verkaufen kannst, im Ausgleich für die Kosten, zumindest besser, als wenn die Besitzerin sie zum Schlachter bringt. Falls das in Frage käme auf jeden Fall schriftlich geben lassen!
Lipsi:
Hallo! Meine Eltern hatten mal dasselbe Problem (zur Information: meine Eltern betreiben einen kleinen Pensionsstall), dass wir einen Einsteller hatten der ziemlich pleite war und seine Stallmiete nicht bezahlt hat. Damals haben wir einfach sein Pferd übernommen, also als Entschädigung. Aber eben mit Einverständnis des Besitzers, wie Mondi meinte.
Bin auch der Meinung, dass das der erste Schritt sein sollte: Frag sie einfach mal, ob du die Pferde verkaufen kannst. So wirklich scheint sie eh nicht daran zu hängen, wenn sie - wie du meintest - ziemlich verwahrlost waren als sie zu dir kamen. Und zum Anwalt kannst du dann immer noch gehen. Ich kenne die Finanzlage deiner ehem. Freundin nicht, aber ich vermute, dass bei ihr nicht viel zu holen ist. Oder doch?
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