Heutzutage ist es meist so, dass in vielen Äckern (für den Laien nicht erkennbar) schon eine
Untersaat ist, die nach dem Ernten des Getreides aufgeht (und diese muss nicht immer umgewälzt werden).
Ich persönlich hätte wahrscheinlich erst gefragt, bevor ich über ein Stoppelfeld gewalzt wäre, das gehört m.E. nach zum guten Ton untereinander. Ich meine, auch wenn in Bayern
Artikel 141 Denkmalschutz; Naturschutz; Freier Zugang zu Naturschönheiten
(1) Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen, die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.
(2) Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die Aufgabe, die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen, herabgewürdigte Denkmäler der Kunst und der Geschichte möglichst ihrer früheren Bestimmung wieder zuzuführen, die Abwanderung deutschen Kunstbesitzes ins Ausland zu verhüten.
(3) Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Staat und Gemeinden sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen und Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.
gilt, so fände ich persönlich es auch nicht sonderlich toll, wenn dann jemand auf meinem Grundstück rumtrampelt, und sich auf dieses Gesetz beruft. (Und ich glaube, ich würde
seeeeeeeeeeeehr persönlich werden).
Meines Erachtens ist es ein Geben und Nehmen. Wenn ich auf ein gutes Nachbarschaftliches Verhältnis hoffe, egal ob ich SB oder Einsteller bin, dann habe ich mich auch an Regeln zu halten. Wenn ich nur auf
meine Bedürfnisse poche, brauche ich mich nicht wundern, wenn mir eisiger Gegenwind entgegenschlägt.
Es ist nicht jedem gegeben, diplomatisch zu agieren. Nur dann muss ich mich soweit in der Gewalt haben, und eben nicht aus purem Trotz irgendwelche Sachen verschieben (was im Übrigen durchaus schon unter Sachbeschädigung laufen könnte, egal, ob da jetzt was mehr oder weniger Versperrt war, denn
zu Fuß am Feld vorbeigehen kann man ja), sondern halt Alternativen suchen (oder mich an die Wege halten, die mir derzeit öffentlich zugänglich sind.