Autor Thema: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag  (Gelesen 50198 mal)

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Offline LuckyLucy

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Ich frag mich, wo ein trauernder Hinterbliebener die Kraft hernimmt, vor Gericht zu ziehen.
LuckyLucy

Offline gundi

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Mathilde, Mutterkuhhaltung wird immer mehr, hauptsächlich bei Nebenerwerbsbauern. Mutterkühe haben einen höheren Beschützer Instinkt wegen ihrer Kälber, und ein Hund stellt dann eben eine Gefahr für die Kälber dar, ja Mary das geht auf den Wolf zurück, so hat es einmal jemand erklärt. Es ist in letzter Zeit öfters zu Zwischenfällen auf Almen zwischen Wanderer und Kühen gekommen, und immer war ein Hund der Auslöser. Aber GsD nie mit so tragischen Folgen.
Bei den Touristikern schrillen im Moment alle Alarmglocken, denn die einhellige Meinung unter den Bauern ist, das sie die Wanderwege über die Almen sperren, denn immerhin ist das in den meisten Fällen Privatgrund. Es gibt zwar ein freies Betretungsrecht für den Wad aber nicht für Weideflächen. Aber Ärger wird es immer geben, denn ich kann mir vorstellen das sich da nicht alle daranhalten werden, und man ist ja auch nicht den ganzen Tag vor Ort um das zu kontrollieren.
Gestern meinte ein renomierter Rechtsanwalt im Fernsehen, das er sich nicht vorstellen kann das dieses Urteil hält. Auf das hoffen natürlich alle hier.
Es ist kein Herr so hoch im Land, der nicht lebt vom Bauernstand!

Offline frankenpower41

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Bei uns steht das heute auch groß in der Zeitung.
Wenn das wirklich Bestand haben sollte, dann kann man nur hoffen dass der Mann eine gute Betriebshaftpflicht hat, ansonsten Gute Nacht.
Die Beiträge werden dann aber für alle Almbauern sehr ansteigen, und ich würde mich diesem Risiko in so eine Situation als Tierhalter zu kommen nicht mehr aussetzen.
Mich erinnert das fast an amerikanische Verhältnisse.  Strafrechtlich wurde der Landwirt ja freigesprochen.
Unbestritten ist, dass das schlimm ist. Für die Familie der Frau und auch für den Tierhalter.
Ob man das aber mit Geld abgelten kann, das bezweifle ich.  Die REnte von 1200 Euro monatlich für den Witwer und dann noch einige Hundert für Sohn.
Dazu müsste man wissen ob die Frau die Familie ernährt hat, dann könnt ich es noch etwas nachvollziehen.

Ansonsten geb ich den Vorschreiberinnen recht, auch Hinweisschilder werden oft ignoriert so nach dem Motto  "wir wissen schon was wir tun"
Bei Waldarbeiten hatten wir da schon Diskussionen, einmal, so schnell schauten wir damals gar nicht, ist ein Rentner (der hatte selbst mal Wald und Landwirtschaft) kurzerhand zurück und über Waldweg und Wiese durchgefahren und stand dann plötzlich in der Nähe wo gefällt wurde.  (man konnte ja nicht 10 ;Minuten warten, denn der Stammtisch wartete)

Offline Steinbock

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Ich frag mich, wo ein trauernder Hinterbliebener die Kraft hernimmt, vor Gericht zu ziehen.

Ich auch!!!! :(
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Online suederhof1

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Ich glaube es ist mehr Hilflosigkeit , Wut und nicht Verstehen der Situation, was manche Menschen bewegt solche Dinge dann anzugehen.
Evt. noch aufgeheizt durch andere Mitmenschen ; die natürlich alles besser wissen, stehen die Trauernden ohnmächtig daneben und können den eigenen
Verstand nicht einsetzen.

Offline AnniH

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Ich bin fest davon,überzeugt das bei diesen Urteil noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, das wäre ja für die Alpenregionen der Supergau. Die Reaktion der Almbauern und deren Verbandsvertretern kann man voll verstehen und auch die angedachten Konsequenzen, die daraus entstehen werden.
Das Problem ist ja nicht neu , dass Hunde sich in Rinderherden austoben , die kommen auch durch die Zäune, den Haltern passiert da nichts , aber den Rindern und gegebenfalls den Almbauern wenn die Herde ausbricht.

Wanderer und Hundehalter haben auch die Verantwortung gegenüber den Eigentum Anderer , haben sich an Regeln zu halten , die allgemein bekannt sind, da gehts jetzt ums Recht , wieviel muss eingezäunt werden oder noch so kleine Spitzfindigkeiten, da kann man nur hoffen , dass bei einer weiteren Gerichtsverhandlung der gesunde Menschenverstand auch noch berücksichtigt wird

Offline mary

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Ich hab vor einer Weile eine Sendung gesehen, dass Leute die Lawinenwarnungen ignorieren, dann selbst in Gefahr kamen und natürlich selbstverständlich erwarteten, dass Helfer ihr Leben riskieren, um sie zu retten.
Vor lauter Bemühen um die Gäste in den Bergen wird meiner Meinung nach etwas übersehen, egal ob es die freilaufenden Hunde in den Weide oder die Skitouren ins freie Gelände, es müsste auch mal tacheles geredet werden- manches geht einfach nicht, ist gefährlich........
Die Hundeliebe ist sicher in manchen Menschen sehr ausgeprägt, da werden mit dem Montainbkie im Anhänger die Fifis mit hochgeschleppt, aber diese Hunde jagen wenigstens nicht in die Kuhherden.

Offline Ricka

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Unsere Kühe reagieren gerade um den Zeitpunkt der Kalbung auch sehr sensibel auf unsere Hündin. Unsere Bella macht ja immer mal wieder ihren Rundgang auch durch die Abkalbebox und da mußte sie schon öfters stiften gehen vor den Kühen. Warum die Kühe gerade da so aggressiv auf den Hund los gehen kann ich auch nicht sagen ,denn ansonsten sind unsere Kühe sehr friedlich im Umgang mit unserer Hündin.Aber das Urteil wird bestimmt Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben bestimmt werden die Bauern mit extra Auflagen traktiert.


LG Katrin

Offline Beate Mahr

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Hallo

hab da ein interessantes Urteil gefunden  :-X

Wildschweinhaltung nicht erlaubt

Wildschweine dürfen nicht im Vorgarten gehalten werden

Zitat

Das hat das Verwaltungsgericht Gießen in einem Eilverfahren entschieden.
Kontrollen des Veterinäramtes hatten ergeben, dass zwei männliche Wildschweine
in einem Garten nicht artgerecht untergebracht waren, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Daher dürfe das Amt die Tiere mitnehmen.

(Az: 4L1922/19.GI, 4L1940/19.GI)


Das ist eine Gefahr für den Rest der Welt...
da habe ich absolut kein Verständnis dieses Verhalten von Privatpersonen

Fassungslose Grüße
Beate

Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka