Wir brauchen zum Glück keine Humusbilanz machen *freu*
Einmal weniger Papierkrieg
a) Einhaltung eines Anbauverhältnissens, das mindestens 3 Kulturen umfaßt, jede Kultur muß mindestens 15 % der Ackerfläche bedecken...
Unterschiedliche Getreidearten gelten als eigenständige Kultur, ebenso Sommer- und Winterkultur oder auch Stilllegungen.
WW, WG, ZR, WR, NaWaRo-Raps, Ackergras, Silomais im Anbau reichen aus.
215 Erosionsvermeidung
- mindestens 40% der Ackerflächen müssen vom 01.12. bis 15.02. entweder mit Pflanzenbewachsen sein, oder die auf der Oberfläche verbliebenen Pflanzenreste dürfen nicht untergepflügt werden!
Wir haben den hohen Anteil an Winterfrüchten und ackern pfluglos mit Mulch- und Direktsaat, das ist Erosionsschutz pur

221 Abbrennen von Stoppelfeldern ist verboten?
Na also sagt mal, wer macht das denn noch, ist doch schon ewig und drei Tage verboten
Ich war ein ganz kleines Kind, als ich das letzte Stoppelfeld brennen sah.
Und nachdem meine Mutter sich freute, dass es nun endlich vernünftig in die richtige Richtung brannte, kam die von einer panischen Dorfbewohnerin gerufene Feuerwehr und machte das mühsam zum Brennen gebrachte Feuerchen wieder aus.
*das-gehört-jetzt-in-die-Abteilung-Schwank-aus-der-Jugend*