Hallo
ich bin von den *Auswirkungen*der
Grundsteuerreform extrem genervt,
besonders über die maß.- und sinnlose Geldverschwendung (Porto/Papier/Umschläge)
Zu jedem Grundstück kommt einzeln [Info]Post vom Finanzamt
Selbst der Postbote war gestern irritiert
er musste extra klingeln,
weil die vielen Briefe für GöGa und mich nicht in den Briefkasten gepasst haben
Jetzt geht der Spaß erst richtig los
Erklärungsabgabe über
ELSTERes gibt/gab Probleme bei der Gasölverbilligung ... und da haben nur *wenige* das Zertifikat beantragt
Das Finanzamt kippt aus den Latschen wenn jetzt
alle Grundstücksbesitzer ihr Zertifikate beantragen
GöGa und ich haben Grundstücke in verschiedenen Gemarkungen/Landkreisen
d.h. wir haben aktuell Post von 3 Finanzämtern ... keine Ahnung wie das laufen soll
Land- und Forstwirtschaft Einheitliche Regelungen in Ost und West
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wenden alle Länder die Regelungen des Bundesmodells an.
Daraus ergeben sich für die Länder folgende Änderungen:
In den westdeutschen Ländern kommt es durch die gesetzliche Neuregelung
zu einer Aufteilung der bestehenden wirtschaftlichen Einheiten.
Wohngebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb einer land- und forstwirtschaftlich genutzten Hofstelle Wohnzwecken dienen,
sind mit ihren zugehörigen Freiflächen ab dem 1.1.2022 dem Bereich des Grundvermögens zuzurechnen.
Sie werden aus dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft herausgelöst und erhalten als eigenständige wirtschaftliche Einheit ein separates Aktenzeichen.
In den ostdeutschen Ländern kommt es zum Wechsel von der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung.
Danach ist nunmehr der Eigentümer des Grundbesitzes zur Erklärungsabgabe verpflichtet und nicht mehr der Nutzer.
Hinweis:
Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des Bewertungsgesetzes setzt weder eine Mindestgröße
noch einen vollen land- und forstwirtschaftlichen Besatz mit Wirtschaftsgebäuden, Betriebsmitteln oder eine Selbstbewirtschaftung voraus.
Auch einzelne (verpachtete) land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, können einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft darstellen.
Wichtiger Hinweis zum ZENSUS
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022
Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform an das Finanzamt übersenden.
Diese Erklärungen sind von der ab Mai 2022 im Rahmen des Zensus 2022 stattfindenden Gebäude- und Wohnungszählung unabhängig.
Wegen der pandemiebedingten Verschiebung des Zensus fallen beide Erklärungspflichten zusammen.
Eine parallele Datenerhebung ist dabei unvermeidlich, da unterschiedliche Merkmale abgefragt und erhoben werden.
Aus Datenschutzgründen können die Befragung des Zensus und die Erklärungsabgabeverpflichtung
gegenüber dem Finanzamt nicht zusammengelegt werden.
Auch ein Austausch der abgefragten Daten untereinander ist dadurch ausgeschlossen.
Daher müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz beiden Erklärungspflichten nachkommen, soweit sie auch vom Zensus für die Befragung ausgewählt wurden.
Datenschutz
... wenn´s nicht so traurig wäre könnte ich lachen
Habt ihr schon Post
Bleibt gesund
Beate