Wir haben Anfang des Monats, gelinde gesagt, einen saftigen Brief bekommen. Grund war, unserer Milchtemperatur war zum Zeitpunkt der Abholung im vergangenen Monat "über 10 mal" (eigentlich jeden Tag) über den gesetzlich, bei täglicher Abholung, vorgeschriebenen 8°

Der Sammelwagen kommt bei uns um 7:15 Uhr, also kurz nach dem Melken. Die Milch hat dann noch zwischen 12 und 13 Grad. Aber auch nur weil wir das Abendgemelk auf 4° herunter kühlen.
In dem Schreiben ist dann eine
EU-Verordnung zitiert, die mir so, in der Formulierung, nicht bekannt war. Auf Seite 57 unten, Abschnitt B Punkt 2 a
.........unverzüglich auf eine Temperatur von 8°.............
Auf Punkt 3, dass die mich nicht mit mehr als 10° am Betrieb ankommen darf, wies unser Molkereivertreter schon immer hin. Um die Firma in diesem Punkt zu unterstützen, kühlen wir, wie oben erwähnt, das Abendgemelk so weit herunter.
Die geforderten 8 Grad sind in der kurzen Zeit ja nur mit größerem technischen Aufwand zu erreichen. Wir wähnten uns aber auf der sicheren Seite, da es unseres Wissens die 8° erst bis 2 Stunden nach dem Melken erreicht sein müssen So stand es auch in dem mir bisher bekannten VO:
Seite 14 Anlage 3 Punkt 5 (Danke Freya)Da haben wohl die praxisfremden EU-Bürokraten wieder zugeschlagen und keiner unserer Verbände hat es bemerkt, oder hielt es für Notwendig zu intervenieren.
Als ich bei unserer Milchkühlungsfirma anrief war sein erster Kommentar, ah du lieferst zu .....,"keiner mach mich mehr an" Anscheinend haben Milchlieferanten anderer Molkereien das gleiche Problem.
Fakt ist, die(deutschen) Veterinärbehörden machen bei der Molkerei Druck und diese gibt ihn weiter.
Lösungen:
Früher aufstehen - kostengünstig, aber täglich mühsam
Milchkäufer mit einer anderen Tourenplanung suchen - wenn dieser dann mal umstellt, wenn er überhaupt täglich abholt...........
Wir suchen jetzt nach einer Möglichkeit kostengünstig einen Vorkühler zu installieren der mit Frischwasser betrieben wird.
Wer von euch betreibt ein solches Kühlsystem