Hallo Pauline,
ich war 10 Jahre Schöffe. Eine Amtszeit dauert 4 Jahre. In meiner 3. Amtszeit habe ich aus gesundheitlichen Gründen aufgehört. Sonst kommst du nicht so leicht aus diesem Amt, wenn du erst mal berufen bist. Auch bei den Gerichtsterminen gibt es kaum einen Grund, der eine Absage rechtfertigt. Da musst du dann hin, auch wenn es privat oder beruflich gerade überhaupt nicht passt. Das kann schon ein Problem werden.
Ich habe dieses Amt sehr gern ausgeübt. Das geht aber nicht jedem so. Angefangen habe ich beim Landgericht bei der Jugendstrafkammer und dann war ich bei der großen Strafkammer (für erwachsene Straftäter) am Landgericht. Dort finden Prozesse statt, die man oft nicht immer einfach hinter sich lassen kann, wenn man nach Haus kommt.
Die Sorgen deines Mannes betreffen eine Sache, die wohl eher die Ausnahme ist, aber nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Es hat auch hier in Deutschland schon Fälle gegeben, dass Beteiligte im Gerichtssaal Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Schöffen angegriffen haben. Auch mit Toten. Bei einem meiner Prozesse, war eine Hochsicherheitssituation mit starken Kontrollen, vielen Wachtmeistern und Hunden im Saal. Da habe ich überlegt, was machst du, wenn hier einer austickt. Da nahm ich mir vor, ganz schnell unter den Tisch zu rutschen, wohl wissend, dass mich auch dann nur eine etwa 1/2 cm dicke Holzwand schützt.
Als Schöffe darfst du den Beteiligten auch Fragen stellen, bzw. kannst diese an den Richter geben, damit er sie stellt. Du sollst dir ja selbst ein Urteil bilden können. Der Einfluss der Schöffen ist nicht unerheblich. Ich war einmal selbst darüber erschrocken, als ich bei der Beratung sagte, ich fände ich nicht richtig, dass derjenige, der die Waffe besorgt hat eine kürzere Strafe bekommt, als der Fahrer (bei einem Raubüberfall). Da sagte der Richter nur, da haben sie recht und schon bekam derjenige nun mehr als doppelt so lange als Strafe
. War ich froh, dass er und sein Umfeld nicht wussten, wer das verursacht hat.
Wenn du mehr wissen willst, würde ich direkt bei Gericht nachfragen.
LG
Luna