Hallo
denke das gehört auch dazu
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Checkliste „gute landwirtschaftliche Praxis“
Folgende Hinweise sind durch gesetzliche Verordnungen vorgegeben und finden daher, in Ihrem Betrieb, Berücksichtigung.
Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen und sonstige Bewirtschaftungsauflagen
sind zusätzlich zu beachten.
• Die verwendeten Feldspritzen haben eine gültige Prüfplakette oder es liegt ein entsprechendes Prüfzeugnis vor.
• Die Pflanzenschutzmaßnahmen werden von Personen mit Pflanzenschutz-Sachkundenachweis durchgeführt.
• Für alle Schläge liegen für den Stickstoffbedarf Bodenuntersuchungen (jährlich) oder die länderspezifischen
Beratungsempfehlungen vor.
• Für alle Schläge über 1 ha liegen für Kali und Phosphat Bodenuntersuchungen (mind. alle 6 Jahre) vor.
• Die Nährstoffvergleiche auf Betriebsebene für Stickstoff (jährlich) sowie für Phosphat und Kali (alle 3 Jahre) liegen vor.
• Gülle, Jauche und flüssiger Geflügelkot usw. werden bei Ausbringung auf unbestelltes Ackerland unverzüglich eingearbeitet
• In der Zeit vom 15. November bis 15. Januar erfolgt keine Ausbringung von Gülle, Jauche oder flüssigem Geflügelkot.
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Gruß
Beate