War sie bis vor einigen Jahren eher die Ausnahme, so gehört die "Ehe ohne Trauschein" inzwischen mehr und mehr zum Alltag. Wie sieht es aber mit der sozialen Absicherung der Bäuerin aus, wenn das Unternehmerpaar sich entschlossen hat, nicht zu heiraten?
Zu diesem wichtigen Thema haben wir Informationen von den land- und forstwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern in Bayern bekommen.

Vielen Dank an Frau Petra Stemmler!
Unverheiratet - wie bin ich sozial abgesichert? [/size][/color]
Sobald der Landwirt und seine Frau verheiratet sind, ist alles einfach: Beide genießen als Unternehmerehepaar automatisch den umfassenden Schutz aus der gesetzlichen landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
Private Vorsorge tut Not!Während die
unverheiratete Bäuerin bei einem Arbeitsunfall aber wenigstens noch
Anspruch auf alle Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bis hin zur Rente wegen Erwerbsunfähigkeit hat, tut eine private Absicherung in allen anderen Bereichen der Sozialversicherung, also Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung Not, will die Bäuerin nicht ohne ausreichende finanzielle Absicherung dastehen.
Mitinhaberin per Vertrag – ein Weg aus der MisereWer trotz des fehlenden Trauscheins nicht auf diese Absicherung aus der gesetzlichen Versicherung verzichten möchte, für den eröffnen sich zwei Möglichkeiten. Sind sich der Landwirt und seine Lebensgefährtin einig, langfristig gemeinsam den Hof zu bewirtschaften, können sie die Bäuerin als
Mitunternehmerin vertraglich einbinden. Das ist zum Beispiel im Rahmen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR) möglich. Sie ist so dem landwirtschaftlichen Unternehmer gleichgestellt und genießt damit auch den vollen Versicherungsschutz der Land- und forstwirtschaftlichen Sozialversicherung.
"In Lohn und Brot" – Ein Arbeitsvertrag schafft soziale Sicherheit Eine andere Möglichkeit ist es, die Bäuerin im Rahmen eines
Arbeitsvertrages einzubinden.
Die Voraussetzung hierfür sind: - Als Arbeitnehmerin muss sie im landwirtschaftlichen Betrieb eingegliedert sein, und dort auch mitarbeiten.
Es muss ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag geschlossen werden, der alle üblichen Bedingungen erfüllt. Das heißt, zum Beispiel Arbeitszeit, angemessener Lohn und Urlaub müssen verankert sein. Natürlich muss der Lohn dann auch regelmäßig und nachvollziehbar fließen.
- In der Konsequenz müssen dann aber aus dem Arbeitsentgelt auch die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgeführt werden.
Erst informieren – dann handeln!Um von Anfang an Planungssicherheit zu haben, empfehlen die LSV-Träger dringend, vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages ein Beratungsgespräch mit den Mitarbeitern der zuständigen (wählbaren) Krankenkasse (z.B. AOK, BKK, IKK, EKK) zu führen. Die dann gewählte Krankenkasse ist als Einzugsstelle für die Sozialabgaben auch die erste Adresse, an die sich der Unternehmer wenden kann, wenn es darum geht, die notwendigen Formalien zu erfüllen.
Welche Lösung habt ihr für euch auf dem Hof gefunden?
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?