Autor Thema: Was tun bei enger Generationenfolge?  (Gelesen 20576 mal)

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Offline maggie

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Re: Was tun bei enger Generationenfolge?
« Antwort #30 am: 16.10.10, 16:58 »
doch aber das inventar kann auch zu einem niedrigeren preis übergeben werden - und der senior kann auch höher gehen -

da gibt es keine gesetzliche vorgabe -

o-ton sv : wenn ich eine steigerung einberufe geht das meiste sicher besser weg !!!!
- was blieb uns da anderes übrig -

er wurde zwar von allen seiten angehalten, die preise ein bisschen humaner zu gestalten - seine antwort - ich will soviel geld auf dem konto nach der übernahme - basta - ..... :-X
« Letzte Änderung: 16.10.10, 17:00 von maggie »
liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz

Offline Luise

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Re: Was tun bei enger Generationenfolge?
« Antwort #31 am: 17.10.10, 22:24 »
In einer anderen Box habe ich schon mal geschrieben wir möchten den Betrieb im nächsten Jahr an Junior abgeben. Kost und Wohnung für Opa sind ja noch zu finanzieren. Aber wenn er evtl. mal ins Altenheim muß, wir können es dann nicht mehr zahlen, für die junge Familie ist das doch wohl kaum zu schaffen. Und wir wollen ja auch noch leben. Wir machen uns da oft Gedanken, leider ohne Ergebnis. Das gab es früher doch eher selten. Da wurden die Menschen nicht so alt.---- Ist nicht wahr, mir fällt da ein, unsere Uroma haben wir auch noch 15Jahre mit ernährt. Aaaber die war so einfach und anspruchslos. Und dann auch noch dankbar für alles. Ganz im Gegensatz .......
 :-X :-\

Offline Romy

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Re: Was tun bei enger Generationenfolge?
« Antwort #32 am: 18.10.10, 19:20 »
Wieso müsst ihr dann für ihn im Altersheim bezahlen? Bei uns zahlt der Rentner selber, wenn er nicht mehr kann, dann muss die Gemeinde bezahlen.
en hübsche tag
Romy

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Nelly

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Re: Was tun bei enger Generationenfolge?
« Antwort #33 am: 18.10.10, 21:04 »
Hallo, ich kenne das aber auch so, dass die Altenteile solange Wohnrecht haben, wie es körperlich bzw. vom Pfelgezustand her geht und dann muss man für die weitere Pflege im Senioenheim zahlen. Ob da nur die Hofnachfolger belangt werden oder sich auch die Geschwister beteiligen müssen,weiß ich aber nicht.

LG
Nell

Offline Luise

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Re: Was tun bei enger Generationenfolge?
« Antwort #34 am: 18.10.10, 21:30 »
Im Übergabevertrag steht, daß wir den Altenteiler zu pflegen haben. Außerdem muß er von uns verpflegt werden und Wohnrecht lebenslänglich. Würden wir heute auch nicht mehr so unterschreiben. Seine Rente reicht ja wohl nicht fürs Altenheim, obwohl er wegen einer Behinderung schon gut versorgt ist. Von diesem Geld  sowie vom Pflegegeld bekommen wir aber nichts. Wir haben noch nicht mal eine Kontovollmacht für alle Fälle. Aber das ist ein anderes Thema. :-\

Offline maggie

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Re: Was tun bei enger Generationenfolge?
« Antwort #35 am: 18.10.10, 22:49 »
auf alle fälle würde ich meine zeit die ich für die pflege benötige einigermassen aufschreiben -
man weiss ja nie, ob die andern kinder nicht auch finden, ihr hättet für diese pflege etwas zu gut !!!
liebi grüess   und
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margrith  us der schwiiz

Offline Maja

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Re: Was tun bei enger Generationenfolge?
« Antwort #36 am: 18.10.10, 23:21 »
Luise hat denn jemand anderer eine Vollmacht??????

Offline Romy

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Re: Was tun bei enger Generationenfolge?
« Antwort #37 am: 19.10.10, 14:51 »
Ja, aber es muss zumutbar sein. Holen können sie es nur, wenn genügend Geld vorhanden ist. Aber nicht wenn du selber kein voriges Geld hast. Wir könnten zum Beispiel nicht belangt werden. Klar, das Vermögen der Senioren wird eingefordert. Das beinhaltet auch Haus und andere Werte. Deshalb ist es ja auch nicht sinnvoll, das Geld zu häufen und sparen um es weiter zu vererben.
Unser Grossvater hat zum Beispiel schon vor Jahren immer wieder seinen Kinder Geld verteil. Aber das muss schon Jahre vorher geschehen, nicht erst wenn er ins Altersheim muss und dann noch schnell sein Vermögen verschenken will - das geht natürlich nicht.  ;)
en hübsche tag
Romy

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Offline Babs

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Re: Was tun bei enger Generationenfolge?
« Antwort #38 am: 20.10.10, 10:33 »
Hallo ,
so viel ich weiß ,wird wenn ein Altenteiler ins Altenheim kommt und am Hof noch ein Wohnrecht besteht ,dieses Recht  in Geld umgerechnet , weil man kann ja diese Wohnung dann vermieten und somit das Altenheim bezahlen.

Schöne Grüße  Babs

Clara

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Re: Was tun bei enger Generationenfolge?
« Antwort #39 am: 05.11.10, 20:37 »
Hallo, ich kenne das aber auch so, dass die Altenteile solange Wohnrecht haben, wie es körperlich bzw. vom Pfelgezustand her geht und dann muss man für die weitere Pflege im Senioenheim zahlen. Ob da nur die Hofnachfolger belangt werden oder sich auch die Geschwister beteiligen müssen,weiß ich aber nicht.

LG
Nell

Hallo Nell und Mitleserschaft,

dazu gibt es ganz klare und eindeutige Gesetze in D. Wenn Eltern pflegebedürftig werden und die Rente nicht reicht für ihren Unterhalt für den Aufenthalt im Seniorenheim, dann sind alle Kinder in der Pflicht. Das ganze nennt sich Elternunterhalt.

Beste Grüße

Anja


Online Margret

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Re: Was tun bei enger Generationenfolge?
« Antwort #40 am: 05.11.10, 22:30 »
Anja,

das ist m.W. so nicht vollständig formuliert.
Deine Aussage trifft den Normalfall.

Wenn aber in einem Hofübergabevertrag steht,  dass die Übernehmer die Übergeber zu pflegen haben  und die Übernehmer das  dann nicht tun und die Senioren  ins Heim kommen,  dann ist der Hofübernehmer alleine  fürs Bezahlen zuständig.

Deshalb lassen kluge Notare heutzutage solche Formulierungen zum Schutz der Übernehmer  nicht mehr so schreiben.

Margret


Offline gina67

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Re: Was tun bei enger Generationenfolge?
« Antwort #41 am: 06.11.10, 14:11 »
*Offtopic*
Hallo
uns wurde bei einem Seminar folgendes erzählt:
Altenteiler muss ins Pflegeheim - kostet ca. 3000,-- €
abzgl. Rente                                     ca.   400,-- €
abzgl. Pflegegeld angenommen Stufe 3  ca.  1510,--€
abzgl. Baraltenteil                              ca.   500,-- €
abzgl. Sachaufwendungen                   ca.   250,-- €

der Rest von 340,--€ wird durch alle Kinder geteilt. Bei 4 Kindern beträgt der zusätzliche Anteil für den Hofnachfolger 85,-- €.
Dies sind natürlich nur angenommene Beträge, jedenfalls braucht der Hofnachfolger nicht alles bezahlen.

Nordlicht

Online Margret

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Re: Was tun bei enger Generationenfolge?
« Antwort #42 am: 06.11.10, 18:01 »
Es kommt wirklich drauf an,  ob im Hofübergabevertrag was dazu geschrieben ist !!
Wenn nix zum Thema Pflege drinsteht  oder  nur "soweit zumutbar neben Familie und Betrieb",  dann herrscht der von euch beschriebene Normalfall.
Dann werden alle Kinder durchgeprüft, ob sie leistungsfähig sind.
Falls nicht,  tritt der Staat ein für den Rest.

Wenn aber im Vertrag drinsteht,  dass der Übernehmer für die Pflege zuständig ist,  dann zahlt der  das Heim alleine  falls er nicht lieber  selber daheim pflegt.
Das kann einem Hof schon ziemlich "schädlich" sein,  da ja meist Werte da sind, der Übernehmer also als leistungfähig gilt.
Deshalb schreibt ein  Notar,  der sich mit Landwirtschaft auskennt, diesen Pflege-Passus heute nicht mehr hinein, um die übergebenen Betriebe damit nicht zugrunde zu richten finanziell.
D.h. der Staat ist ziemlich lange nicht  dran mit Mitzahlen und die Geschwister des Übernehmers ja gar nicht.
Die Freibeträge für die Hofübernehmer kenne ich aber nicht.

Wenn Wohnrecht geschrieben ist,  wird dieses i.d.R. auch in Geldwert umgerechnet (da der  Übernehmer dann ja theoretisch die Wohnung vermieten kann und dieses Geld nehmen um teilw. die Heimunterbringung  zu  zahlen :-\).

So habe ich das verstanden.

Margret

PS:  das ist jetzt aber längst nicht mehr das ursprgl. Thema...

Offline Lise

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Re: Was tun bei enger Generationenfolge?
« Antwort #43 am: 06.11.10, 23:17 »
Hallo zusammen,
ich würde gerne mitdiskutieren, aber wir haben das eigentliche Thema schon lange verlassen.
Vielleicht könnte jemand eine neue Box zum Thema Pflege-Heim-Unterhalt o.ä. eröffnen?
Grüße von Lise